Barkaution

Die Barkaution ist eine der ältesten Kautionsmöglichkeiten die jedoch immer weniger genutzt wird.

Die vereinbarte Kaution (2-3 Monatskaltmieten) wird dabei dem Vermieter überwiesen oder in Bargeld übergeben. Bei Barzahlung sollte dabei eine Quittung des Vermieters ausgestellt werden. Es ist dabei auch möglich die Kaution in drei gleichen monatlichen Teilzahlungen abzuzahlen (Mietrecht) – auch wenn dies anders im Mietvertrag steht. In der Praxis wird dies je nach Miter/Vermieter Verhältnis geregelt – meistens unterschreibt der Vermieter jedoch erst den Mietvertrag nach vollständiger Einreichung der Barkaution.

Der Vermieter ist bei dieser Methode der Kautionsshinterlegung verpflichtet das Geld anzulegen (zum Beispiel auf ein Sparbuch) und die jährlichen Zinsen am Ende des Mietverhältnisses auszuzahlen.

Bessere Möglichkeiten der Mietkaution

Die Barkaution ist deswegen nicht sehr beliebt, da Mieter immer öfter selber über die Geldanlage bestimmen möchten. Somit ist es möglich vorhandene Geldanlagen als Kaution zu nutzen (Bausparvertrag, Tagesanleihe) oder aber auch die Kaution als Versicherung abzuschließen.

Wählt man die eigene Anlage der Kaution kann man dem Vermieter eine Bürgschaftsurkunde überreichen, welcher der Vermieter im Falle des Falles nutzen kann.