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Umgangssprachlich wird die Sicherheit für ein Darlehen als Hypothek bezeichnet.

Dieser Begriff hat seinen festen Platz im deutschen Recht und zählt neben der Grundschuld und der Rentenschuld zu den so genannten Grundpfandrechten. Eine Hypothek nehmen z.B. Grundstücksbesitzer auf ihre Häuser oder andere Immobilien auf, um einen Kredit in Anspruch nehmen zu können. Darlehen mit einer Grundstücks-Hypothek können bei Kreditinstituten oft zu günstigeren Konditionen aufgenommen werden, da Immobilien als Sicherheiten einen hohen Stellenwert einnehmen. Wenn das Darlehen nicht fristgemäß zurückgezahlt wird, kann der Hypothekengeber die Hypothekenschuld durch eine Zwangsvollstreckung einfordern.

Bei Zwangsvollstreckungen, bzw. Zwangsaktionen ist die Restwertmethode eher unvorteilhaft. Lesen Sie mehr über die Restwertmethode.