Um bei Käufen und Verkäufen von Immobilien den sicheren Transfer großer Summen und die Sicherung auf Seiten des Eigentümers zu gewährleisten, wird in den meisten Fällen ein Notaranderkonto oder ein Anderkonto bemüht.

Ein Notaranderkonto wird im Namen eines Notars geführt, darf vom diesem jedoch nicht zu eigenen Zwecken genutzt werden. Das Anderkonto wird oft von Anwälten und Insolvenzverwaltern genutzt. Auf dieser speziellen Art des Kontos, für das bei Banken gesonderte Allgemeine Geschäftbedingungen gelten, werden Geldsummen sozusagen zwischengeparkt. Solange bis der Käufer als neuer Eigentümer im Grundbuch vermerkt ist, was nicht selten bis zu 12 Monaten dauern kann. Erst nach diesem Vorgang wird das Geld dem Verkäufer vom Notaranderkonto zugewiesen.