Notargebühren werden nicht nur beim Aufsetzen eines Testamentes fällig. Sie müssen auch im Verlauf des Hausbaus entrichtet werden. Denn hier sind beispielsweise Eintragungen im Grundbuch notwendig, die notariell beglaubigt durchgeführt werden müssen.

Notargebühren werden mit Hilfe der Notar-Kostenordnung berechnet. Bei der Abwicklung von Grundstückserwerben- und Eintragungen fallen für die Notarkosten und alle zusätzlichen Ämterkosten Gebühren in Höhe von etwa 1,5% der jeweiligen Grundstückspreise an. Der Arbeitsaufwand liegt hier also für die Gebühren nicht zugrunde, sondern der jeweilige Wert einer Immobilie oder eines Grundstücks auf Basis einer Kostentabelle.