Natürlich kommt es hin und wieder vor, dass Hauseigentümer sich von einer Immobilie trennen und diese veräußern wollen. Um den Wert eines Hauses oder Gebäudes zu ermitteln, wird oft die Restwertmethode angewendet. Allerdings ist diese Methode für Käufer im Falle des Erwerbs unter besonderen Umständen wie etwa Zwangsauktionen eher unvorteilhaft, so die einhellige fachliche Meinung zur Restwertmethode. Auch bei der vorweggenommenen Erbfolge wirkt sich diese Methode nachteilig für den neuen Besitzer aus.