Heutzutage spielen gerade die Sondernutzungsrechte eine entscheidende Rolle beim Kauf von Wohnungen und Eigentum allgemein.

Sondernutzungsrechte sind laut Wohnungseigentumsgesetz Flächen, die umbaut sind, also etwa Garagen. Obwohl viele Kaufinteressenten davon ausgehen, dass auch Gartenflächen zum Beispiel zum Sondereigentum gehören können, ist die nicht der Fall. Diese stehen generell als Gemeinschaftseigentum allen Parteien einer Wohnanlage offen. Nur wenn alle anderen Eigentümer auf die Nutzungsrechte verzichten, kann ein Sondernutzungsrecht entstehen. Aber auch dann kann der Inhaber der Sondernutzungsrechte nicht nach persönlicher Vorliebe alles umgestalten.

Ein Sondernutzungsrecht innerhalb einer Wohngemeinschaft ist im Grundbuch zu vermerken, nur so ist dauerhaft ein solches Recht gewährleistet. Sondernutzungsrechte wie etwa für Stellplätze sind nur innerhalb einer Eigentümergemeinschaft abtretbar.