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Insbesondere bei Geschäftsräumen und Gewerbeimmobilien sind die Kautionssummen erheblich höher als bei Privathaushalten, da die Fläche und das Gesamtvolumen der Miete deutlich größer sind. Häufig findet daher bei neu angemeldeten Betrieben oder Firmen eine Ratenzahlung der Kaution statt, eine andere Möglichkeit wäre das Hinterlegen der Kaution als Mietkautionsbürgschaft bzw. Mietkautionsversicherung für Gewerbe.

Gewerbliche Mietkaution

Firmen, Konzerne oder auch gewerbliche Vereinigungen benötigen häufig eine Fläche, Lagerungsplatz, Büros oder sonstige Immobilien um das ausgeübte Geschäft zu führen. Ob diese Immobilien in einem dediziertem Gewerbegebiet oder in der Innenstadt sind – sofern es sich nicht um Eigentum handelt kommt ein Mietvertrag zu Stande.

Die Miete ist hierbei bereits eine hoher monatliche Fixkostenbetrag. Eine Mietkaution bei einem gewerblichen Objekt ist jedoch daher in der Regel auch höher als bei privaten Immobilien, da hier die Höhe der Kaution frei zwischen Mieter und Vermieter verhandelt werden kann, die maximal 3 Monatskaltmieten als Sicherheit sind eine Basis, es können jedoch auch höhere Summen vereinbart werden. Dies richtet sich in der Regel nach dem Zustand und der Einrichtung der Immobilien, bspw. bei Praxen oder Büroräumen und ist daher frei verhandelbar. Für Firmen ist diese Summe totes Kapital, bzw. nicht im Umlaufvermögen, da das Geld gebunden ist und nicht für die geschäftlichen Zwecke genutzt werden könnte. Häufig ist die Summe zudem schlecht verzinst auf einem Kautionskonto hinterlegt.

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Mietkautionsbürgschaft

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25,00 €/Monat (300,00€/Jahr)
3 Jahre Mietdauer: 900,00 €
  • Bestehende Unternehmen mit Gründungsdatum > 15 Monate
  • Beitrag für Bestehende Unternehmen 4,7% der Kautionssumme, mindestens aber 300 € p.a.
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32,50 €/Monat (390,00€/Jahr)
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  • Existenzgründer mit Gründungsdatum < 15 Monate
  • Beitrag für Existenzgründer 6,1% der Kautionssumme, mindestens aber 390 € p.a.
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25,00 €/Monat (300,00€/Jahr)
3 Jahre Mietdauer: 900,00 €
  • Bestehende Unternehmen mit Gründungsdatum > 15 Monate
  • Beitrag für Bestehende Unternehmen 4,7% der Kautionssumme, mindestens aber 300 € p.a.
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3 Jahre Mietdauer: 1134,00 €
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Rechtliche Hinweise: Der Vergleich bietet keinen kompletten Marktüberblick. Hauptrankingfaktor ist das Gesamtergebnis, welches anhand der Filtereinstellungen und den jeweiligen Produktkonditionen berechnet wird. Die Listung beginnt mit den größten Erträgen und endet mit den höchsten Kosten. Bei ertrags-/kostengleichen Produkten wird zusätzlich die Abschlussquote berücksichtigt. D. h. Produkte, die im Verhältnis zu den Aufrufen hier öfter gewählt werden, sind höher platziert.

Stand: 19.04.2024

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Was ist der Unterschied zwischen eine privaten und gewerblichen Mietkaution?

Mietkaution GewerbeEs gibt verschiedene Gründe wieso die Mietkautionen bei privaten und gewerblich genutzten Immobilien sich unterscheiden. Zu kommt zunächst ein anderes Recht zum Tragen. Bei der privaten Mietkaution kommt § 551 BGB und das Mietrecht zum Tragen, im gewerblichen Bereich das Gewerbemietrecht. Im Falle von Kautionsbürgschaften gelten andere Beiträge je nach Gewerbeart. Das besondere an der  Mietkaution für Geschäftsräume ist hierbei, dass möglichen Schäden oder Forderungen an einer Mietimmobilie durch den Vermieter und Mieter zuvor abgesprochen werden und sich dadurch die Kautionshöhe individuell anhand der Ausstattung und den potentiellen Schäden orientieren kann.

Das Gewerbemietrecht sieht vor, dass eine eigenmächtige Minderung der Kaution für Mieter nicht möglich ist und sich an dem Sicherheitsbedürfniss des Vermieters orientiert wird. Eine gemeinsame Absprache ist daher essentiell wichtig.

Möglichkeiten die Mietkaution als Gewerbe zu hinterlegen

Es gibt verschiedene Möglichkeiten für Firmen die Mietkaution für Gewerberäume zu hinterlegen. Ebenso wie bei Privatpersonen gibt es die Möglichkeit des Zinsvergleichs auf Sparbüchern. Neben der klassischen Anlage gibt es jedoch ebenfalls die Möglichkeit für Gewerbe die Kaution als Versicherung abzuschließen.

Eine Besonderheit bei der Mietkaution von Gewerben besteht ebenfalls darin, dass es für den Vermieter keine Pflicht gibt die Kaution anzulegen oder zu einem bestimmten Zins Rendite erwirtschaften zu lassen. Daher ist es für Mieter ratsam die Verwaltung der Kaution zuvor mit dem Vermieter abzusprechen und möglichsit ebenfalls schriftlich im Mietvertrag festzuhalten. So kann der Mieter vor dem Unterschreiben des Mietvertrages mit dem Vermieter ausmachen, dass die Kaution treuhändisch verwaltet wird und gesondert vom übrigen Vermögen des Vermieters angelegt wird.

Kündigung und Rückzahlung einer Gewerbemietkaution

Nachdem eine Immobilie für die Gewerbenutzung nicht mehr benötigt wird, weil bspw. in neue Räume umgezogen wurde oder eine Geschäftsaufgabe stattfand, so kommt der Zeitpunkt der Kündigung der Mietkaution und Rückzahlung der Kautionssumme. Der Vermieter kann sich nun 3-6 Monate Zeit lassen um die Kaution an den Mieter zurück zu zahlen, ein Teil kann auch zurück gehalten werden, wenn bspw. noch eine Nebenskostenabrechnung ansteht. Anschließend wird die Verpfändungsurkunde vom Vermieter an den Mieter zurück gegeben und dieser kann damit die Kaution kündigen.

Worauf sollte man achten bei einer Gewerbe Mietkaution?

Grundsätzlich ist die Mietkaution umsatzsteuerfrei, aufgrund der Tatsache, dass diese eine treuhänderische Sicherheitsleistung darstellt und nicht als Umsatz gewertet wird. Wird die Kaution mit Umsatzsteuer vom Vermieter verlangt, so spiegelt dies im Grunde genommen eine erhöhte Mietkaution dar, da diese nicht mit Umsatzsteuer verlangt werden darf, bzw. diese nicht durch das Finanzamt abgerechnet werden kann.

Neben der Möglichkeit eine Mietkaution auf einem Konto zu hinterlegen, welches der Vermieter anlegt, gibt es ebenfalls die Möglichkeit dass der Mieter eine Kautiosversicherung abschließt.

Als Mieter sollte man außerdem wissen, dass gemäß § 195 BGB der Anspruch auf Rückzahlung der Mietkaution nach drei Jahren verjährt, wenn dies innerhalb dieses Zeitraums nicht erfolgt ist.

Wie funktioniert der Antrag einer Mietkautionsversicherung für den Gewerbetreibenden?

Die Einrichtung einer Mietkautionsversicherung ist denkbar einfach. Zunächst empfiehlt es sich einen Vergleich verschiedener Anbieter online durchzuführen, bspw. in einem Mietkautionsrechner. Hierbei gibt man die Kautionssumme ein, sowie die voraussichtliche Mietdauer. Anschließend wählt man einen Anbieter aus und beantragt dort online die Mietkautionsversicherung. Der Antrag wird durch die Versicherungsgesellschaft geprüft und bei positiver Rückmeldung, erhält man eine Verpfändungserklärung, welche dem Vermiter übergeben werden kann.

Was passiert bei Nichtzahlung der Kaution?

In der Regel wird vor der Vermietung und dem Unterschreiben des Mietvertrages festgelegt, wann und in welcher Höhe die Mietkaution durch den Mieter geleistet werden muss. Zahlt der Mieter nun bspw. nicht die Kaution, so kann hierbei ein fristloser Kündigungsgrund bestehen. Dies ist durch das Mietrecht nicht eindeutig festgelegt, sodass der Mieter mit dem Vermieter vorab zu dem Thema eine Absprache treffen sollten. Wiederum kann man sich hier am BGB orientieren, so kann als wichtiger fristlose Kündigungsgrund gemäß § 543 I BGB die Nichtzahlung der Kaution in den Mietvertrag mit aufgenommen werden.

Grundsätzlich müsste der Vermieter dabei jedoch auch bei einer Kündigung die Frist, gemäß § 314 III BGB einhalten und die Kündigung entsprechend aussprechen.

Mietkautionsversicherung für Gewerbe

Die Mietkaution für Gewerbe interessiert sowohl der Unternehmer, als auch den Vermieter der Gewerberäume, nicht nur weil diese schnell und unkompliziert ist. Eine Mietkautionsversicherung für ein Gewerbe ist eine Möglichkeit die Mietkaution zu hinterlegen, ohne die volle Kautionssumme zu benötigen. Es gibt verschiedene Anbieter für eine Gewerbe Mietkautionsbürgschaft bzw. Mietkautionsversicherung, je nachdem ob man Firmengründer ist oder bereits eine vorhandene Kaution auslösen möchte, haben die verschiedenen Anbieter einen Schwerpunkt gesetzt.

Wie funktioniert eine Mietkautionsversicherung für Unternehmer?

Gewerbe MietkautionGewerberäume wie bspw. Ladenräume, Lagerhallen bspw. für EDV Handel oder andere Händler, Büros oder auch Flächen welche gewerblich genutzt werden unterstehen ebenso wie private Immobilien einer Kautionshinterlegung. Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten diese Kaution zu hinterlegen.

So gibt es die klassichen Wege der Kautionshinterlegung, welche hier aufgelistet wurden wie bspw. das Kautionskonto, das Mietkautionsdepot oder die Bankbürgschaft. Eine beliebte Möglichkeit der Kautionshinterlegung besteht darin eine Mietkautionsversicherung abzuschließen.

Somit wird kein Kapital gebunden, welches für das unternehmerische Handeln von Vorteil wäre, sondern eine Dienstleistung wird in Anspruch genommen um das Risiko ab zu wägen. Die monatlichen Kosten können zudem noch in den jährlichen Kosten und Einnahmen gegengerechnet werden, ohne einen Punkt in der Bilanz zu haben, welcher Kapital bindet, jedoch keine Rendite erzielt.

Vergleichen lohnt sich nicht nur für Neuvermietungen

Auch Unternehmer und Gewerbetreibende, welche bereits eine Immobilie mieten und die hinterlegte Kaution herauslösen möchten, können eine Mietkautionsversicherung in Anspruch nehmen. Ein Vergleich lohnt sich auf jeden Fall, da die verschiedenen Anbieter unterschiedliche Limits der Kautionssumme gewähren und für Gründer sowie bereits etablierte Unternehmen unterschiedliche Tarife anbieten.

Liquidität gewährleisten – totes Kapital vermeiden

Oftmals entscheiden sich Unternehmen für eine Mietkautionsversicherung, welche eine monatliche vergleichsweise geringe Gebühr beinhaltet, hierfür jedoch keine volle Kautionssumme hinterlegt werden muss. Eine Versicherung, bzw. ein Schutzbrief bürgt für den Mieter im Falle des Falles – der Vermieter hat also wie bisher eine Sicherheit. Der Unterschied ist jedoch eine verbesserte Liquidität für den Unternehmer – die die Kaution nicht gebunden ist.

Bei den Arten der Bürgschaften gibt es grundsätzlich zwei Arten: die Bankbürgschaft und die Mietkautionsbürgschaft/Mietkautionsversicherung. Die Unterschiede sind oftmals marginal insbesondere wenn es um die Nutzung bei einem Gewerbe geht – hier ist die Form der Nutzung mit einem Avalkredit zu vergleichen, wenn eine Bankbürgschaft genutzt wird. Bei der Mietkautionsversicherung handelt es sich im Gegenzug nicht um einen Kredit, sondern eine Versicherung.

 

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