Mietkautionskonto auflösen
Ein Mietkautionskonto wird nur so lange genutzt wie ein Mietverhältnis zwischen Mieter und Vermieter besteht. In der Regel läuft dieses noch einen bestimmten Zeitraum weiter, um die Nebenkostenabrechnung durchzuführen.
Allerdings kommt der Zeitpunkt, an welchem das Mietkautionskonto aufgelöst wird. Dies sollte rechtzeitig geplant sein, da in der Regel eine dreimonatige Kündigungsfrist besteht. Hierzu bedarf es einer Auflösungserklärung, der Vorlage des Sparbuches sowie ein Schreiben an die Bank.
Ein Mietkautionskonto kann man dann als Mieter auflösen, sobald man Zugriff auf das Sparbuch oder die Verpfändungserklärung des Sparbuches hat. Diese verwaltet der Vermieter und händigt sie nach Ende des Mietverhältnisses aus.
Soll ein Teil des Geldes noch für Reperaturen, die Endkostenabrechnung oder andere Kosten verwendet werden, so ist es auch möglich, dass der Vermieter das Kautionskonto auflöst und einen Teil des Geldes einbehält. Wer das Konto auflöst liegt daran wer der Inhaber ist.






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