Mietsicherheit
Mietsicherheit ist ein anders Wort für den Begriff Mietkaution. Die Mietsicherheit kann jedoch dabei vom Wortstamm her einfach erläutert werden. Es ist eine Sicherheit für den Vermieter einer Immobilie, welche in Form von einer Währung gegeben wird, um verschiedene Forderungen geltend machen zu können.
In erster Linie ist eine Mietsicherheit ein Schutz für den Vermieter vor einem Mietausfall. Sollte der Mieter einmal nicht die Möglichkeit haben die Miete zu zahlen, der Vermieter jedoch auf die regelmäßigen Zahlungen angewiesen sein, oder diese aus anderen Gründen benötigt, so hat dieser die Möglichkeit durch die Mietsicherheit diese trotzdem zu erlangen.
Die Mietsicherheit wurde dabei vor dem Abschluss des Mietverhältnisses geregelt und in der Regel bei Abschluss bezahlt, bzw. hinterlegt.
Praktisch ist die Mietkaution, bzw. Mietsicherheit eine Form der Geltungmachung der Nebenkostenabrechnung im Falle des Auszuges. Häufig ziehen Mieter von einer Immobilie in die nächste ohne dass die Nebenkostenabrechnung bereits vollzogen wurde. Für die verbleibende Zeit und die damit verbunden Kosten seitens des Mieters beim Vermieter gibt es die Möglichkeit einen Teil der Kautionssumme einzubehalten. Der Vermieter muss somit nicht um die Kautionssumme bangen wenn der Mieter nicht mehr erreichbar ist.
Sicherheitsleistungen des Mieters
Die Sicherheit, welche für den Vermieter hinterlegt wird ist gesetzlich geregelt auch wenn diese laut Gesetz nicht vollbracht werden muss. Diese bträgt maximal 3 Monatskaltmieten und ist insolvenzfest seperat anzulegen. Die Sicherheiten können dabei entweder vom Mieter oder Vermieter angelegt werden. Werden diese vom Mieter angelegt, so ist eine Verpfändungserklärung erforderlich un dem Vermieter auszuhändigen.
Mehr Informationen zur Rückzahlung der Mietkaution finden Sie hier. Unser Ratgeber in Sachen Mietkautin hilft Ihnen ebenfalls bei offenen Fragen weiter,






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