BGH untersagt Mietern Gewinn durch Untervermietung
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 28. Januar 2026 in einem richtungsweisenden Urteil entschieden, dass Mieter mit der Untervermietung ihrer Wohnung keinen Gewinn erzielen dürfen. Hintergrund ist ein Fall, bei dem ein Berliner Mieter seine Wohnung zu weit überhöhten Preisen weitervermietet hatte – deutlich mehr als er selbst an Miete zahlte.














