Das Gesellschaftsrecht ist in der deutschen Rechtswissenschaft folgendes Rechtsgebiet, welches sich mit privatrechtlichen Personenvereinigungen beschäftigt, welche zu einem bestimmten Zweck durch das Rechtsgeschäft begründet werden.

Nach § 705 BGB erfüllt sich die Voraussetzungen für eine Gesellschaft welche unter das Gesellschaftsrecht fällt unter folgenden drei Aspekten:

  • Ein Zusammenschluss von mehreren Personen durch einen Vertrag
  • Ein Zusammenschluss welcher einem erlaubten Zwecke dient
  • Ein Vertragsabschluss welcher verpflichtet einen gemeinsamen Zweck zu fördern

Da Personengesellschaften keine juristischen Personen sind stellen diese nach dem Gesetz keine eigene Rechtspersönlichkeit dar, auch wenn Sie von ihrem Mitgliederbestand unabhängige Träger von Rechten sowie Pflichten sind, mit der Ausnahme einer Stillen Gesellschaft.

Dazu zählen verschiedene Körperschaften, wie zum Beispiel Kapitalgesellschaften, Nichtkapitalistische Körperschaften, Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH).

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