Wie schwierig sich die Immobilienfinanzierung vielfach darstellt, ist auch dem Gesetzgeber in Deutschland bewusst. Aus diesem Grund wurde Mitte der 1990er Jahre das so genannte Baukindergeld von der Kinderzulage abgelöst, die einen zusätzlichen Anreiz für Familien mit Kindern bieten soll, ein Eigenheim zu bauen. Hierbei erhalten Familien mit Anrecht auf die Eigenheimzulage pro Kind jährlich über den Förderungszeitraum von acht Jahren eine Summe von 800 Euro.

Das Recht auf die Kinderzulage besteht nicht nur für Familien, die selbst bauen. Auch wer Wohneigentum erwirbt, kann in den Genuss der Kinderzulage kommen.