Der Begriff Grundsteuermessbescheid taucht häufig im Zusammenhang mit der Grundsteuer auf. Doch was genau verbirgt sich dahinter, wer erhält ihn, und welche Rolle spielt er für Mieter und Vermieter? Dieser Artikel gibt einen Überblick über die Funktion, den Aufbau und die Bedeutung des Grundsteuermessbescheids – insbesondere im Kontext von Mietverhältnissen.

Was ist ein Grundsteuermessbescheid?

Der Grundsteuermessbescheid ist ein Verwaltungsakt des Finanzamts, der die Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer bildet. Er enthält den sogenannten Grundsteuermessbetrag, der aus dem Einheitswert des Grundstücks bzw. der Immobilie und dem Steuermesszahl berechnet wird. Die Formel lautet:

Grundsteuermessbetrag = Einheitswert × Steuermesszahl

Dieser Messbetrag wird anschließend von der jeweiligen Kommune mit dem lokalen Hebesatz multipliziert, um die endgültige Grundsteuer zu berechnen.

Wer erhält den Bescheid?

Der Grundsteuermessbescheid wird grundsätzlich dem Eigentümer eines Grundstücks oder einer Immobilie zugestellt – also in der Regel dem Vermieter. Für Mieter ist der Bescheid nicht direkt relevant, kann jedoch im Rahmen der Betriebskostenabrechnung mittelbar eine Rolle spielen.

Aufbau und Inhalt des Bescheids

Ein typischer Grundsteuermessbescheid enthält folgende Angaben:

  • Name und Adresse des Grundstückseigentümers
  • Bezeichnung des Grundstücks (z. B. Flurstück, Lage)
  • Einheitswert des Grundstücks
  • Steuermesszahl
  • Berechneter Grundsteuermessbetrag
  • Ggf. Hinweise zur Feststellung oder Änderung des Einheitswerts

Bedeutung für Vermieter

Für Vermieter dient der Grundsteuermessbescheid als Grundlage für den eigentlichen Grundsteuerbescheid, der von der Gemeinde erlassen wird. Die darin festgesetzte Steuer kann – sofern vertraglich vereinbart – anteilig auf die Mieter umgelegt werden, da sie zu den umlagefähigen Betriebskosten gemäß § 2 Nr. 1 BetrKV zählt.

Bedeutung für Mieter

Obwohl Mieter den Grundsteuermessbescheid selbst nicht erhalten, sollten sie sich im Rahmen der jährlichen Betriebskostenabrechnung über den abgerechneten Posten „Grundsteuer“ informieren. Es empfiehlt sich, die Abrechnung auf Plausibilität zu prüfen, vor allem bei stark gestiegenen Kostenpositionen. Ein Anspruch auf Einsicht in den Bescheid besteht allerdings nur bedingt und meist nur dann, wenn Zweifel an der ordnungsgemäßen Abrechnung bestehen.

Was ist bei der Grundsteuerreform zu beachten?

Im Zuge der Grundsteuerreform in Deutschland, die ab dem Jahr 2025 greift, wird der bisherige Einheitswert durch neue Berechnungsgrundlagen ersetzt. Auch künftig wird ein Grundsteuermessbescheid ausgestellt – nun jedoch auf Basis neu deklarierter Grundstücksdaten. Für Eigentümer ergibt sich daraus die Pflicht, entsprechende Erklärungen zur Feststellung des Grundsteuerwerts abzugeben. Die Auswirkungen auf die Höhe der Grundsteuer – und damit auch auf die Betriebskostenabrechnung – sind je nach Kommune unterschiedlich.

Fazit

Der Grundsteuermessbescheid ist ein zentrales Element im Verfahren zur Erhebung der Grundsteuer. Auch wenn er formell nur den Eigentümer betrifft, spielt er für Mieter eine mittelbare Rolle, da die daraus resultierende Steuer auf die Betriebskosten umgelegt werden kann. Eine transparente Kommunikation und eine nachvollziehbare Betriebskostenabrechnung helfen, potenzielle Konflikte zu vermeiden – besonders im Zuge der Grundsteuerreform ab 2025.


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Autor: Mietkaution Redaktion

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