Viele Mieter fragen sich, ob sie die gesetzlich vorgeschriebene Mietkaution einfach auf ein kostenloses Girokonto einzahlen können, um Zinsen zu sparen oder Gebühren zu vermeiden. Die Antwort ist differenziert, denn nicht jedes Konto eignet sich automatisch als Mietkautionskonto.

Was ist ein Mietkautionskonto?

Die Mietkaution dient dem Vermieter als Sicherheit für ausstehende Mieten, Nebenkosten oder Schäden an der Wohnung. Gesetzlich geregelt ist, dass die Kaution getrennt vom Vermögen des Vermieters angelegt werden muss, meist auf einem Sonderkonto oder Treuhandkonto, das dem Mieter gehört. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Kaution bei Insolvenz des Vermieters nicht verloren geht.

Girokonto – Herkunft und Merkmale

Der Begriff Girokonto leitet sich vom italienischen Wort giro ab, was „Kreis“ oder „Umlauf“ bedeutet. Historisch diente es dazu, Zahlungen zwischen Konten im Umlauf zu bringen, also Überweisungen und Lastschriften zu ermöglichen. Ein Girokonto ist heute das Standardkonto für private und geschäftliche Zahlungen und zeichnet sich durch folgende Merkmale aus:

  • Es erlaubt laufende Ein- und Auszahlungen.
  • Zahlungen können per Überweisung, Dauerauftrag oder Lastschrift abgewickelt werden.
  • Häufig nicht zinsbringend oder sehr geringe Zinsen, besonders bei kostenlosen Konten.
  • Der Kontoinhaber kann jederzeit über das Guthaben verfügen.

Kann ein Girokonto als Kautionskonto genutzt werden?

Ein normales Girokonto ist in der Regel nicht automatisch ein Kautionskonto, auch wenn es kostenlos ist. Entscheidend ist:

  • Das Konto muss zinsbringend sein oder zumindest die Kautionssumme sicher verwahren.
  • Der Mieter muss Inhaber des Kontos sein, nicht der Vermieter.
  • Die Bank sollte die Einlage rechtlich als Mietkaution führen können, z. B. durch ein Sperrkonto oder ein Treuhandkonto.

Ein kostenloses Girokonto ohne spezielle Kautionsvereinbarung erfüllt diese Anforderungen meist nicht. Der Vermieter hätte Zugriff auf das Geld, was dem rechtlichen Zweck widerspricht.

Zinssatz und rechtliche Grundlage

Nach § 551 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) muss die Mietkaution getrennt angelegt und zinsbringend verwaltet werden. Spezielle Kautionskonten oder Sparbücher sichern die Zinsen, die der Vermieter nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für sich nutzen darf.

Der Zinssatz orientiert sich an den Vorgaben der EZB bzw. am aktuellen Sparzinsniveau für kurzfristige Spareinlagen. In der Praxis wird häufig ein dreimonatiger Spareckzins verwendet, also der Zinssatz für Guthaben mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten. Die Zinsen gehören dem Mieter, nicht dem Vermieter, und müssen bei Rückzahlung der Kaution ausgezahlt werden.

Alternativen zum Girokonto

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  1. Mietkautionssparbuch: Traditionell wird die Kaution auf einem Sparbuch hinterlegt, das auf den Namen des Mieters läuft. Das Sparbuch ist gesperrt und nur mit Zustimmung des Vermieters verfügbar.
  2. Treuhandkonto / Mietkautionskonto bei der Bank: Hier bleibt das Geld getrennt und zinsbringend angelegt. Viele Banken bieten mittlerweile spezielle Kautionskonten an.
  3. Bürgschaft / Kautionsversicherung: Manche Mieter verzichten auf die Barkaution und lassen stattdessen eine Versicherung oder Bankbürgschaft auftreten.

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Fazit

Ein kostenloses Girokonto alleine ist keine geeignete Lösung für die Mietkaution. Mieter sollten auf ein speziell gesichertes Kautionskonto setzen, damit sowohl die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden als auch das Geld im Ernstfall sicher ist. Wer trotzdem die Vorteile eines Girokontos nutzen möchte, sollte sich bei seiner Bank nach einem Mietkautionskonto mit Sperrfunktion erkundigen – einige Anbieter kombinieren beides.


Zuletzt aktualisiert am

Autor: Mietkaution Redaktion

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