Die PSD Bankengruppe ist unterteilt in 14 einzelne PSD Banken, wovon die PSD Bank Nürnberg eine der genossenschaftlichen Direktbanken ist, die noch ein Mietkautionskonto anbietet. Seit kurzem ist die PSD Bank Nürnberg ebenfalls im Mietkautionskonto Vergleich aufgenommen, da die Bank es ebenfalls laut Finanztest 10/2021 ermöglicht sowohl für Mieter als auch Vermieter ein Kautionskonto einzurichten. Neben der PSD Bank Nürnberg waren ebenfalls die Banken München, Karlsruhe-Neustadt, West und Rhein-Ruhr genannt.

Wie funktioniert das Mietkautionskonto bei der PSD Bank Nürnberg?

Das Kautionskonto bei der PSD Nürnberg gibt es lediglich für Bestandskunden, das bedeutet dass man ähnlich wie bei anderen Banken zunächst ein Girokonto benötigt um als Bestandskunde ein Kautionskonto zu nutzen. Das Kautionskonto kann sowohl als Mieter als auch als Vermieter eröffnet werden, für die Verpfändung werden natürlich die Daten beider Parteien benötigt.

Nachdem das Konto eingerichtet wurde, ist diese auch über das Onlinebanking bei der PSD Bank einsehbar – die Einlagen können so lange nicht transferiert werden, wie das Konto verpfändet ist.

Somit ist das Kautionskonto bei der Nürnberger Bank ein klassisches Sparprodukt, welches mit aktuell marktüblichen Zinsen zu 0,001% verzinst wird.

Was kostet das Kautionskonto bei der PSD Bank?

Ähnlich wie bei der Sparkasse zahlt man als Kontoinhaber 50€ Einrichtungsgebühr für die Eröffnung des Mietkautionskontos bei der PSD Bank Nürnberg. Die Eröffnung kann erfolgen, nachdem ein Girokonto bei eingerichtet wurde, welches es aktuell so sehr günstigen Konditionen gibt und welches bei regelmäßigem Geldeingang kostenlos ist:

PSD Bank Nürnberg

Ihre Vorteile des PSD Bank Nürnberg Girokontos

50€ Startguthaben

Günstige Dispositionsgebühren

Kostenlos bei regelmäßigem Gehalts- oder Renteneingang

Kostenlose MasterCard oder VisaBasic Card Kreditkarte

Ausgezeichnet von Stiftung Warentest in Finanztest 09/2021

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Häufige Fragen zum Mietkautionskonto der PSD Bank Nürnberg

Funktioniert das Kautionskonto für Mieter als auch für Vermieter?

Das Kautionskonto kann sowohl als Mieter als auch als Vermieter beantragt werden. Legt der Mieter das Konto an, so erfolgt eine Verpfändung an den Vermieter. Wurde das Konto durch den Vermieter angelegt, so wird dies als offenes Treuhandkonto geführt, sodass eindeutig gemäß §551 ist, dass es sich um Geld getrennt vom sonstigen Vermögen des Vermieters handelt.

Wie funktioniert die Auflösung des Kautionskontos?

Wurde das Mietverhältnis beendet, die Wohnung übergeben und es bestehen keine Forderungen mehr, so kann das Kautionskonto wieder aufgelöst werden. Der Vermieter kann dies einfach und unkompliziert direkt über die PSD Bank machen. Hierfür wird ein Referenzkonto angegeben, auf welches die Mietsicherheit überweisen werden soll. Anschließend ist das Konto aufgelöst und gelöscht.

Hatte der Mieter initial das Konto angelegt, so benötigt man für die Auflösung die Verpfändungsurkunde vom Vermieter. Diese wird bei der PSD Bank eingereicht mit der Aufforderung das Konto aufzulösen und die Mietsicherheit auf ein Referenzkonto zu überweisen.

Wer erhält die Zinsen und wer muss die Gebühren tragen?

Gemäß Mietrecht ist der Vermieter verpflichtet die Mietkaution anzulegen - in diesem Fall bezahlt er auch die Gebühren für die Einrichtung des Kontos. Da die Einlagen dem Mieter gehören, stehen diesem auch die Zinsen zu - wobei diese aufgrund der Niedrigzinsphase aktuell mit 0,001% bei der PSD Bank und grundsätzlich bei allen deutschen Banken sehr gering sind.


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Autor: Mietkaution Redaktion

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