Bis vor einigen Jahren war die Barkaution noch eine der Kautionsformen, die relativ häufig genutzt wurden, jedoch aufgrund von guten digitalen Alternativen immer weniger zum Einsatz kommt. In seltenen Fällen kann die Kaution in Bar noch verwendet werden, dann sollte jedoch immer auf eine Quittung oder einen Beleg geachtet werden. Wie dies funktioniert und worauf man bei der Barkaution Quittung achten sollte wird in diesem Artikel beschrieben.

Wann und warum wird eine Barkaution verwendet?

Die Barkaution hat vor allem in den letzten Jahren aufgrund von spektakulären Betrugsfällen Aufmerksamkeit erhalten. Dies ist auch einer der gewichtigsten Gründe, wieso eine digitale Alternative zu bevorzugen ist. Ein weiterer Grund liegt in der Tatsache, dass der Vermieter gemäß Mietrecht §551 verpflichtet ist die Kaution für den Mieter anzulegen und sich bei einer falschen Anlage der Veruntreuung schuldig macht (§ 266 StGB). Dieser Möglichkeit soll erst gar kein Raum gegeben werden, wenn die Kaution direkt auf das Treuhandkonto des Vermieters überwiesen wird.

Doch wenn die Reihenfolge der Kautionsübergabe eingehalten wird, also zunächst der Mietvertrag unterschrieben und anschließend die Kaution übergeben wird, sowie im Anschluss eine Bestätigung des Vermieters gegenüber des Mieters über die rechtskonforme Anlage erfolgt, so mag auch eine Barkaution als Mietsicherheit dienen.

Die Vorteile der digitalen Kaution liegen auf der Hand, jedoch kann es auch Gründe geben eine Barkaution stattdessen zu nutzen. Dies kann bspw. Zeitdruck sein, wenn die Übergabe der Wohnung ansteht und die Kaution mit der Übergabe gezahlt werden soll. Ebenso kann ein Gang zur Bank umständlich sein aufgrund der Öffnungszeiten und der Möglichkeit einen geeigneten Termin zu finden.

Auch eine Ratenzahlung ist bei der Mietkaution gemäß Mietrecht möglich, als die Kaution in 3 gleichen Raten zu Beginn des Mietverhältnisses zu zahlen. Es ist demnach auch denkbar zunächst die erste Rate der Kaution in Bar zur Schlüsselübergabe zu übergeben und die zwei weiteren Ratenbeträge im Anschluss zu überweisen.

Was sollte bei der Barkaution beachtet werden?

Jegliche Art der Mietkaution außer die der Kautionsversicherung bzw. Bankbürgschaft setzt einen gewissen Grad an gegenseitigem Vertrauen zwischen Mieter und Vermieter voraus. Die sichere Nutzung der Barkaution ist dabei eine Form der Kaution bei der insbesondere auf die Abfolge geachtet werden muss:

  1. Zunächst wird der Mietvertrag unterschrieben, in welchem die Kaution erwähnt ist
  2. Bei Schlüsselübergabe oder Wohnungsübergabe wird die Kaution vom Mieter in Bar dem Vermieter übergeben
  3. Der Vermieter quittiert den Erhalt der Kaution mit einer unterschriebenen Quittung oder einem Beleg

Durch diese Vorgehensweise kann ein Betrug bei der Barkaution wie dies bereits geschehen ist, in den meisten Fällen vermieden werden. Eine Kaution sollte niemals vor der Unterzeichnung des Mietvertrages übergeben werden.

Eine anschließende Bestätigung der rechtskonformen Anlage der Kaution kann der Mieter erfragen, da der Vermieter sowieso ein Kautionskonto anlegt, ist es folglich fragwürdig wieso eine Barkaution zum Einsatz kommt und die Kaution nicht direkt auf das Konto überwiesen werden kann.

Tipp: Mit dem DKB Vermieterpaket kann man als Vermieter einfach und unkompliziert eine beliebige Anzahl an Kautionskonten rechtskonform online einrichten. Die Kautionskonten sind kostenlos, der Mieter erhält marktkonforme Zinsen.

Wie sieht eine Quittung oder ein Beleg für die Mietsicherheit aus?

Barkaution Quittung Beleg kostenlos

Eine Quittung oder ein Beleg für die Mietsicherheit kann durch einen regulären Quittungsblock erfolgen, oder aber auch noch mehr Details enthalten wie bspw. die Anschrift des Mieters und des Vermieters.

Eine Vorlage für einen Beleg kann man hier einfach kostenlos als PDF-Dokument herunterladen. Wenn man die Vorlage anpassen möchte, so hilft das Google Dokument welches man schlicht duplizieren und anschließend bearbeiten kann:

Ist der Vermieter verpflichtet eine Quittung für die Kaution auszustellen?

Als Vermieter ist man verpflichtet eine Auskunft über die Anlage zu geben, wenn der Mieter sich dazu erkundigt. Hierbei geht es wiederum um das Vorbeugen eines Verstoßes gegen die Anlagepflicht als Untreue nach § 266 StGB. Eine Übergabe der Bestätigung ist keine Pflicht, wenn nicht nachgefragt wurde grundsätzlich bieten jedoch viele Banken diese Art der Bescheinigung zum Download an, nachdem die Kaution hinterlegt wurde.

Welche Alternative gibt es zur Barkaution?

Die Alternativen zur Barkaution sind vielfältig:

Möchte der Vermieter die Kaution selber auf einem Kautionskonto hinterlegen, so eignet sich hierfür eine Überweisung der Kaution direkt auf das Treuhandkonto, welches eine eigene IBAN nutzt.

Daneben bietet es sich auch an, dass der Mieter das Kautionskonto selber eröffnet, die Kaution einziehen lässt oder darauf überweist und anschließend das Konto an den Vermieter verpfändet.

Soll keine Kaution hinterlegt werden, so eigenen sich hierfür die private Bürgschaft, die Bankbürgschaft oder eine Mietkautionsversicherung.

Eine alternative aufgrund der niedrigen Zinsen, welche immer häufiger zum Einsatz kommt ist das Mietkautionsdepot, bei welchem Aktien oder Fonds (auch ETF-Fonds) verpfändet werden und als Sicherheit dienen. Diese Art der Kaution birgt ein leicht höheres Risiko aufgrund der Kursschwankungen, hat jedoch auch den Vorteil einer höheren Chance auf eine Rendite für das hinterlegte Geld.

Ein Vergleich ist direkt hier im Kautionsrechner möglich:

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Zuletzt aktualisiert am

Autor: Mietkaution Redaktion

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