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In den letzten Jahren kann man auf dem Wohnungsmarkt beobachten, dass gerade in Ballungsgebieten mit einer hohen Wohnungsknappheit eine Selbstauskunft von Mietern (auch Mieterselbstauskunft) erwünscht ist. Hierbei gibt es verschiedene Arten, angefangen vom einfachen Fragebogen zur einfachen Differenzierung der Interessenten bis hin zu einer Mappe, welche durch die Mieter zusammen gestellt wurde. Eine Selbstauskunft ist dabei immer vor Abschluss eines Mietvertrages vorzulegen, wenn der Mieter die Wohnung haben möchte und durch die freiwillige Auskunft seine Chancen verbessern möchte.

Eine Selbstauskunft für Mieter als Gratwanderung

SelbstauskunftWas möchte man über sich selbst an einen (noch) fremden Vermieter verraten, bzw. welche Informationen sollten überhaupt relevant sein für einen Vermieter um eine Entscheidung bzgl. der Vermietung zu treffen?

Dies muss jeder für sich selber beantworten, folgende Informationen können jedoch hilfreich sein, sofern diese verfügbar sind. Bei der Beantwortung der Fragen sollten die erhobenen Daten gemäß der Datenschutzgrundverordnung auf das notwendige Maß (Art. 5 Abs. 1 DSGVO) beschränkt werden:

  • Die letzten 2 Gehaltsabrechnungen vom Arbeitgeber
  • Eine schriftliche Bescheinigung vom bisherigen Vermieter
  • Bonitätsauskunft: Schufa-Auskunft bzw. Einverständniserklärung über die Einholung einer Schufa Selbstauskunft
  • Ob Haustiere gehalten werden
  • Ob ein Musikinstrument gespielt wird
  • Ob ein Haftbefehl vorliegt
  • Absicht für welchen Zeitraum die Immobilie bewohnt werden soll
  • Die Anzahl der Personen, die in die neue Wohnung einziehen werden

Was die Mietkaution angeht, so sollte diese erst dem Vermieter übergeben werden, wenn die Immobilie tatsächlich zugesprochen und der Mietvertrag unterschrieben wurde. Eine Möglichkeit die Kaution jedoch tatsächlich hinterlegen zu können ist bspw. eine Mietkaution Reservierung.

Möchte man als Mieter bereits vorab eine Übersicht der verschiedenen Möglichkeiten, so lohnt sich ein Vergleich im Rechner:

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Was ist eine Mieterselbstauskunft?

Eine Mieterselbstauskunft ist eine freiwillige Angabe der Mieter für den Vermieter, bevor tatsächlich eine Immobilie vermietet wird. Manche Vermieter fragen danach und haben ggf. bereits einen Vordruck bei einer Besichtigung, welchen der Mieter ausfüllen kann.

Hierbei ist zu beachten, dass der Mieter nicht gezwungen ist bestimmte Angaben zu machen, oder aber überhaupt die Selbstauskunft zu erteilen. Apropros Wohnung vermieten: Gleichzeitig ist der Vermieter jedoch auch nicht gezwungen die Immobilie zu vermieten. Somit ist es spannend, welche Informationen ein Vermieter legitim nachfragen darf. Dies wurde durch zahlreiche Mietrecht Urteile bestätigt.

Neben der Mieterselbstauskunft gibt es zudem noch eine Vermieterbescheinigung für das Einwohnermeldeamt, sowie die freiwillige Mietschuldenfreiheitsbescheinigung.

Was kann der Vermieter fragen?

Viele Mieter, die eine Wohnung mieten möchten, fragen sich was der Vermieter eigentlich fragen darf. Der Vermieter hat ein berechtigtes Interesse an bestimmten Fragen, der Vermieter darf jedoch keine beliebigen Fragen stellen und so können folgende Punkte durch den Vermieter angefragt werden. Nicht alle Bereiche sind zulässig, so ist es relevant unzulässige Fragen auszuschließen. Die Punkte sollten wahrheitsgemäß beantwortet werden, der Vermieter kann zwar Fragen stellen, jedoch nicht verlangen dass eine Mieterselbstauskunft abgegeben wird:

  • Fragen nach der Bonität des Mietinteressenten (bspw. durch eine Schufa Selbstauskunft), die das Arbeitsverhältnis und das Einkommen betreffen (AG Bonn, WM 1992, 597). Bspw. um die Miete zu bezahlen.
  • Angaben zur Solvenz des Mietinteressenten, z.B. nach Vollstreckungsmaßnahmen in den letzten fünf Jahren oder Räumungsklagen (LG Wuppertal, WM 1999, 39).
  • Frage nach einem Insolvenzverfahren in den letzten fünf Jahren (AG Hamburg, ZMR 2003, 744).
  • Fragen zur Bonität/Abgabe der eidesstattlichen Versicherung (LG Wiesbaden, WM 2004, 399).
  • Angaben zum Familienstand des Mietinteressen (LG Landau, WM 1986, 133).
  • Angaben zum Arbeitsverhältnis und den Einkommensverhältnissen (AG Köln, WM 1992, 596).
  • Fragen nach Mietschulden aus dem vorherigen Mietverhältnis (LG Itzehoe WM 2008, 281)

Fragen rund um die politische Einstellungen oder gesundheitliche Fragen sind jedoch tabu und dürfen nicht in einer Selbstauskunft erscheinen. Möchte der Mieter bereits vorab selber eine Selbstauskunft für ein Mietobjekt mitbringen, so ist dies mit eine Vorlage möglich.

Die ungefragte Aufklärungspflicht des Mieters besteht, wenn die Höhe der Miete 75% oder mehr vom Nettoeinkommen des Mieters beträgt. In diesem Fall muss der Mieter auf diese Situation hinweisen.

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Die richtige Kaution wählen

Wurde einmal die richtige Wohnung gefunden und Mieter sowie Vermieter haben sich auch ein Mietverhältnis geeinigt, so ist der nächste Schritt vor dem Einzug die Regelung der Mietkaution, also einer Sicherheitsleistung, neben der Selbstauskunft und Auskunft über die Bonität des Mieters. Ein Vergleich verschiedener Arten der Kaution ist sinnvoll, bspw. mit dem Vergleichsrechner für die Mietkaution.

Im Gegensatz zu einer Mieterselbstauskunft sollte die Mietkaution nicht vor Unterschreiben des Mietvertrags dem Mieter übergeben werden. Die Mietkaution ist eine Vereinbarung die erst zum Tragen kommt, wenn der Mietvertrag unterschrieben wurde.

Häufige Fragen zur Mieterselbstauskunft

Was steht in der Mieterselbstauskunft?

Die Selbstauskunft kann verschiedene Bereiche des eigenen Lebens umfassen, bspw. Informationen zur Bonität des Mietinteressenten, welche das Arbeitsverhältnis und das Einkommen betreffen. Informationen zur Solvenz des Mietinteressenten, z.B. nach Vollstreckungsmaßnahmen in den letzten fünf Jahren oder Räumungsklagen, Informationen über mögliche Insolvenzverfahren in den letzten fünf Jahren und Angaben zum Familienstand des Mietinteressen sowie
Informationen über Mietschulden aus dem vorherigen Mietverhältnis.

Was kostet eine Mieterselbstauskunft?

Eine Mieterselbstauskunft ist kostenfrei. Es gibt verschiedene Vorlagen, welche man sich herunterladen kann - das einzige was man hierfür investieren muss ist Zeit. Wenn man sich ausreichend Zeit nimmt, um die Auskunft gewissenhaft und sorgfältig auszufüllen, so ist man bei einer Wohnungsbesichtigung bereits vorab gut vorbereitet und kann die Informationen direkt dem Vermieter übergeben. Hierbei kann man sich auch ganz genau überlegen, was man in der Auskunft preisgeben möchte und ist nicht auf die Vorlage des Vermieters angewiesen.

Welche Daten darf der Vermieter vom Mieter nicht verlangen?

Auch wenn die Mieterselbstauskunft bereits umfangreich sein kann, und auch Informationen enthalten kann, welche dem Mieter unangenehm sind, so gibt es Grenzen in der Auskunft. Informationen zur politische Einstellungen oder gesundheitliche Fragen sind beispielsweise tabu und dürfen nicht in einer Selbstauskunft abgefragt werden.

Was passiert bei Falschangaben?

Werden bei einer Selbstauskunft falsche Angaben gemacht, so kann dies in einer fristlose Kündigung gemäß § 543 BGB enden, oder der Vermieter hat die Möglichkeit den Mietvertrag wegen arglistiger Täuschung § 123 Abs. 1 BGB anzufechten. Dies ist jedoch nur zutreffend, wenn sich dies auf zulässige Fragen bezogen hat. Hat ein Mieter bei unzulässigen Fragen Falschangaben gemacht, so ist dies anfechtbar.

 

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