Die Mietkaution dient dem Vermieter als finanzielle Absicherung gegen ausbleibende Mietzahlungen oder Schäden an der Wohnung. Doch was passiert mit den Zinsen, die sich über die Jahre auf die Kaution ansammeln? Dieser Artikel beleuchtet die rechtlichen Regelungen und beantwortet die wichtigsten Fragen zu diesem Thema.

Muss eine Mietkaution verzinst werden?

Grundsätzlich ist der Vermieter verpflichtet, die Mietkaution verzinslich anzulegen. Dies ergibt sich aus § 551 Abs. 3 BGB, der vorschreibt, dass die Kaution getrennt vom Vermögen des Vermieters auf einem insolvenzsicheren Konto mit marktüblichem Zinssatz angelegt werden muss.

Wie werden die Zinsen berechnet?

Die Höhe der Zinsen hängt vom jeweils geltenden Zinssatz ab. Früher wurden Kautionskonten oft auf einem Sparbuch mit einer festen Verzinsung geführt. In Zeiten niedriger Zinsen oder gar Negativzinsen kann die Verzinsung jedoch sehr gering ausfallen oder sogar entfallen.

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Wem stehen die Zinsen zu?

Die Zinsen gehören grundsätzlich dem Mieter. Bei Beendigung des Mietverhältnisses erhält der Mieter neben der Kautionssumme auch die angesammelten Zinsen – sofern diese nicht zur Begleichung von offenen Forderungen des Vermieters genutzt werden müssen.

Gleichzeitig erhöhen die Zinsen ebenfalls die Mietsicherheit. Sollte ein Schaden an der Immobilie entstehen und nach Auszug auf die Kaution zurück gegriffen werden, so kann auf die volle Kaution inkl. Zinsen zurück gegriffen werden, um einen möglichen Schaden zu begleichen.

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Was passiert bei Negativzinsen?

In den letzten Jahren sind einige Banken dazu übergegangen, Negativzinsen auf Guthaben zu erheben. Das bedeutet, dass das Kautionskonto an Wert verlieren könnte. Rechtlich ist bislang nicht abschließend geklärt, wer in einem solchen Fall für die Kosten aufkommt. Viele Experten argumentieren jedoch, dass der Mieter nicht für die Verluste haften sollte, da ihm die Zinsen aus dem Kautionskonto zustehen. Gleichwohl sind Mieter und Vermieter daran interessiert, dass eine Sicherheit weiterhin bestehen bleiben soll und auch als solche betrachtet wird.

Gleichzeitig bringt die Entwicklung von Negativzinsen ebenfalls eine Offenheit für Mietkautionsdepots sowohl bei Mietern als auch Vermietern.

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Welche Anlageformen sind erlaubt?

Das Gesetz schreibt keine bestimmte Form der Anlage vor, solange die Kaution getrennt vom Vermögen des Vermieters und insolvenzsicher angelegt wird. Üblich sind:

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Wann wird die Kaution inklusive Zinsen ausgezahlt?

Nach Beendigung des Mietverhältnisses und der abschließenden Abrechnung durch den Vermieter wird die Kaution samt Zinsen an den Mieter zurückgezahlt. Die Frist hierfür beträgt in der Regel drei bis sechs Monate, kann sich aber verlängern, wenn noch Nebenkostenabrechnungen ausstehen oder Schäden zu klären sind.

Tipp: Die Rückzahlung der Mietkaution

Fazit

Die Mietkaution muss verzinslich und insolvenzsicher angelegt werden, sodass die Zinsen dem Mieter zustehen. Aufgrund der aktuellen Zinssituation können jedoch kaum nennenswerte Erträge anfallen.

Wer sicherstellen möchte, dass die Kaution korrekt verwahrt wird, sollte sich beim Vermieter nach der Anlageform erkundigen und sich die Verzinsung bestätigen lassen.


Veröffentlicht am

Autor: Mietkaution Redaktion

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