Die Mietkaution ist zunächst einmal eine Sicherheitshinterlegung für den Vermieter, der damit im Falle des Falles seine Kosten abdecken kann. Hierbei wird selten die Verbindung zu einer Inflation geführt – die Sicherheitsleistung wird anfangs bei einem Mietverhältnis hinterlegt und in den meisten Fällen nicht weiter beachtet – bis der Auszug ansteht und die Kaution wieder ausgelöst werden soll, bzw. die Mietkaution zurück gezahlt werden soll.
Eine Inflation geschieht für die meisten Währungen hingegen schleichend – also wenige Prozent im Jahr, selten passiert die Inflation schlagartig und heftig – in diesem Fall würde man von einer Hyperinflation sprechen.
Hinterlegt nun ein Mieter eine Kautionssumme von 3000€ zu Beginn seines Mietverhältnisses und rechnet man je Jahr 3% Inflation ein, so hätte nach 5 Jahren die Kaufkraft der Mietkaution durch die Inflation soweit abgenommen, dass man hiermit lediglich 2587,83€ Gegenwert hätte.
Mit dem Rechner kann man berechnen wie viele Zinsen man in einem Zeitraum bekommen würde, häufig gleicht dies die Inflation nicht aus, insbesondere bei der aktuellen Zinsen:
Vielen Mietern und Vermietern ist diese Art der Inflation auf Ihre Einlage nicht bewusst und selten werden Mietkautionen in Sachwerte oder inflationsgeschützte Anlagemöglichkeiten angelegt sondern in der Regel auf einem Mietkautionskonto.
Dieses bietet leider aufgrund der Niedrigzinsphase wenig Rendite – häufig erhalten Mieter hierfür lediglich nur noch 0,01% Zinsen oder sogar gar keine Zinsen mehr. Glücklicherweise gibt es noch keine Mietkaution mit Negativzinsen bzw. einem Verwahrentgelt.
Seit 2020 gibt es außerdem die Möglichkeit ein ETF-Depot als Mietkaution zu verpfänden. Hierbei wird ein Anlagemix aus verschiedenen ETF-Fonds bereits vorausgewählt, sodass die Kosten gering sind. Je nach Risikobereitschaft werden Fonds in Aktien oder Anleihen angelegt. Mit dieser Art der Kautionshinterlegung kann man eine schleichende Inflation ausgleichen.
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