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Die Barkaution ist eine der ältesten Kautionsmöglichkeiten für die Mietsicherheit, die jedoch im Vergleich mit anderen Kautionsarten immer spärlicher genutzt wird. Seit der Mietrechtsnovelle ist es möglich verschiedene Geldanlagen oder Hinterlegungsarten als Kaution zu nutzen. Die Kaution kann für Schäden an der Wohnung nach Auszug genutzt werden, oder bspw. auch für eine ausstehende Nebenkostenabrechnung nach Auszug.

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Rechtliche Hinweise: Der Vergleich bietet keinen kompletten Marktüberblick. Hauptrankingfaktor ist das Gesamtergebnis, welches anhand der Filtereinstellungen und den jeweiligen Produktkonditionen berechnet wird. Die Listung beginnt mit den größten Erträgen und endet mit den höchsten Kosten. Bei ertrags-/kostengleichen Produkten wird zusätzlich die Abschlussquote berücksichtigt. D. h. Produkte, die im Verhältnis zu den Aufrufen hier öfter gewählt werden, sind höher platziert.

Stand: 19.03.2024

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Was ist eine Barkaution?

Im Zusammenhang mit der Mietkaution, kommt häufig der Begriff Barkaution vor – doch was ist damit eigentlich gemeint? Die Barkaution ist lange Zeit die bekannteste Art der Kautionshinterlegung gewesen. Möchte man die Kautionssumme jedoch gezielt anlegen oder nutzen so ist diese als Mieter nicht empfehlenswert. Unabhängig davon ist es die einfachste Art für den Mieter die Kaution zu hinterlegen – er hat bis auf das Übergeben der Kaution nichts weiter damit zu tun.

Achtung – die Barkaution ist auch eine Form der Kaution, welche immer wieder in Kombination mit Mietkautionsbetrug genannt wird. Dieser Betrug kann einfach vermieden werden, lesen Sie hier wie Sie sich vor Mietkautionsbetrug schützen können.

Wie funktioniert die Barkaution?

Barkaution MietkautionDer Mieter muss die Mietkaution dem Vermieter bezahlen. Wobei es kein Zahlen im klassischen Sinne ist, sondern eine Hinterlegung für die Wohnung, welche nach dem Auszug wieder zurück gegeben wird.

Die vereinbarte Kaution (Maximal in der Summe von drei Kaltmieten) wird dabei dem Vermieter überwiesen oder in Bargeld gezahlt. Gesetzlich festgelegt ist die Höhe der Mietkaution  in §551 BGB. Bei Barzahlung sollte dabei eine Quittung des Vermieters ausgestellt werden, dies kann auch formlos mit einer kurzen Passage und der Unterschrift des Vermieters geschehen. Es ist hierbei auch möglich die Kaution in drei gleichen monatlichen Raten oder Teilzahlungen abzuzahlen (siehe Gesetz im Mietrecht) – auch wenn dies anders im Mietvertrag steht. Die erste Rate ist dabei zum Beginn des Mietverhältnisses fällig.

In der Praxis wird dies je nach Mieter/Vermieter Verhältnis geregelt – meistens unterschreibt der Vermieter jedoch erst den Mietvertrag oder übergibt die Schlüssel nach vollständiger Einreichung der Barkaution. Der Vermieter legt anschließend die Mietkaution auf einem Kautionskonto an wenn der Vermieter die Kaution in Bar erhalten hat. Dies ist bspw. mit dem Vermieterpaket auch für mehrere Mieter und Wohnungen gleichzeitig möglich, hier kann der Vermieter direkt die IBAN des Kautionskontos angeben.

Wird dies durch den Vermieter anders gehandhabt, so ist dies ein Entgegenkommen gegenüber dem Mieter und weißt auf ein hohes Vertrauensverhältnis hin. Die Kaution ist hierbei nichts anderes als eine Sicherheit für den Vermieter, sodass dieser im Falle des Falles seine Kosten gedeckt hat.

Bessere Möglichkeiten der Mietkaution

Die Barkaution ist auch deswegen nicht sehr beliebt, da Mieter immer häufiger selber über die Geldanlage bestimmen möchten, sofern dies der Vermieter ermöglicht. Somit ist es möglich vorhandene Geldanlagen als Kaution zu nutzen (bspw. in Form eines Mietkautiondepots) oder aber auch die Kaution als Versicherung abzuschließen. Wählt man als Mieter die eigene Anlage der Kaution kann man dem Vermieter eine Bürgschaftsurkunde bzw. Verpfändungserklärung überreichen, welcher der Vermieter im Falle des Falles nutzen kann.

Häufige Fragen zur Barkaution

Welche Aufgaben hat der Vermieter bei der Barkaution?

Der Vermieter ist bei der Barkaution verpflichtet das Geld anzulegen zu einem marktüblichen Zins (zum Beispiel auf ein Sparbuch) und sowohl die Kautionssumme als auch die jährlichen Zinsen, welche auf die Geldanlage erfolgten am Ende des Mietverhältnisses auszuzahlen. Die Zinsen werden für die Jahre dem Mieter gut geschrieben, welche in der Wohnung gewohnt wird.

Der Vermieter muss die Anlage, gemäß Mietrecht, auf ein vom sonstigen Guthaben getrennten Konto anlegen, sodass diese insolvenzsicher ist. Hierbei gibt es bspw. Verwaltungsmöglichkeiten wie das DKB Vermieterpaket, welches insbesondere bei mehreren Mietern interessant ist.

Kann der Mieter die Barkaution anlegen?

Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit, dass der Mieter selber die Barkaution anlegt und anschließend dem Vermieter die Verpfändungserklärung zukommen lässt. In diesem Falle würde man jedoch nicht mehr von einer Barkaution sprechen, da die Kaution nicht mehr in Bar übergeben wird.

Worauf muss man bei der Barkaution als Mieter und Vermieter achten?

Die wichtigste Regel zuerst: Übergeben Sie als Mieter niemals eine Mietkaution in Bar, wenn noch kein Mietvertrag besteht. Die Mietkaution wird im Vertrag festgehalten, hier werden Adressdaten, Miete und die Kaution in Worten und Zahlen aufgeführt. Wenn noch kein Mietvertrag besteht, muss keine Kaution geleistet werden. Wenn tatsächlich eine Barkaution zum Einsatz kommen soll, nutzen Sie eine Quittung. Diese ermöglicht im Nachhinein ein Nachweis darüber, dass die Summe tatsächlich übergeben wurde. Und wenn es möglich ist - vermeiden Sie die Barkaution. Im Jahr 2020 gibt es weitaus bessere Möglichkeiten bspw. auch die Mietkaution online als Mieter oder Vermieter zu hinterlegen.

Ist die Barkaution von der Inflation geschützt?

Die Barkaution ist nur so lange Bargeld, wie diese vom Mieter an den Vermieter übergeben wurde und dieser das Bargeld noch nicht auf der Bank getrennt von seinem sonstigen Vermögen eingezahlt hat. Anschließend ist die Kaution unbar - trotzdem jedoch noch eine Nutzung innerhalb einer Währung - in Deutschland ist es der Euro. Währungen unterstehen der Inflation, je nach Wirtschaftssituation - in diesem Fall würde jedoch ebenfalls die hinterlegte Mietkaution nach mehrjähriger Miete weniger Kaufkraft entwickeln. Um dies zu verhinden gibt es die Möglichkeit eine Mietkautionsversicherung oder Mietkautionsbürgschaft als Bürgschaft zu nutzen, oder ber die Kaution in Sachwerte zu investieren, bspw. mit einem Mietkautionsdepot.

1 Kommentar

M. Hein · 30. Januar 2024 um 16:21

Ich beschäftige mich gerade mit der Hausbank München und Ihrer Kautionslösung.
Weiß jemand wie sich das Verwaltungsentgelt zusammensetzt. Online lese ich von einem Staffelpreis, der abhängig von der Anzahl der
aktiven Mietkautionskonten ist, doch genaueres bezüglich der Staffelung der Kosten je Einheit finde ich nicht.
Weiß da jemand mehr wie sich das mysteriöse Verwaltungsentgelt zusammensetzt

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