Quittung, Beleg oder Nachweis für die Barkaution

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Quittung, Beleg oder Nachweis für die Barkaution

Barkautionen sind rückläufig, kommen aber weiterhin vor. Wer sich für diese Form entscheidet, sollte auf eine korrekte Quittung nicht verzichten — sie ist der einzige Nachweis der Zahlung.


Wann und warum wird eine Barkaution genutzt?

Barkautionen waren früher üblich, werden aber zunehmend durch digitale Alternativen verdrängt — auch wegen Betrugsrisiken. Nach § 551 BGB muss der Vermieter die Kaution ordnungsgemäß anlegen; unterlässt er das, kann dies als Unterschlagung nach § 266 StGB gewertet werden.

Der richtige Ablauf

  1. Mietvertrag mit Nennung der Kautionssumme abschließen.
  2. Bargeld bei der Schlüsselübergabe übergeben. Bietet sich an, gemeinsam mit dem Wohnungsübergabeprotokoll zu erledigen, da ohnehin beide Parteien anwesend sind.
  3. Vom Vermieter eine unterschriebene Quittung bzw. einen Zahlungsnachweis ausstellen lassen.

Wichtig: Die Kaution sollte niemals vor Unterzeichnung des Mietvertrags übergeben werden.

Was gehört in die Quittung?

Eine einfache Quittung reicht grundsätzlich aus, kann aber sinnvoll um zusätzliche Angaben ergänzt werden:

  • Namen und Adressen von Mieter und Vermieter
  • Kautionsbetrag in Zahlen und Worten
  • Datum der Übergabe
  • Unterschriften beider Parteien

Musterquittung

Am schnellsten geht es mit dem Kautionsquittung-Generator: Namen, Adresse und Betrag eintragen — der Betrag wird automatisch in Worten ausgeschrieben, danach direkt ausdrucken oder als PDF speichern. Wer die Quittung lieber von Hand ausfüllt, findet hier die passende Vorlage:

Hiermit bestätige ich, [Name des Vermieters], den Erhalt einer Mietkaution in Höhe von [Betrag in Zahlen und Worten] von [Name des Mieters] für die Wohnung in [Adresse] am [Datum].

Die Kaution wird gemäß § 551 BGB getrennt vom übrigen Vermögen angelegt und verzinst.

[Ort, Datum, Unterschrift Vermieter]

Was tun ohne Quittung im Streitfall?

Fehlt eine schriftliche Quittung und bestreitet der Vermieter den Erhalt der Kaution, liegt die Beweislast beim Mieter. Als Ersatznachweis können in solchen Fällen Kontoauszüge (bei Überweisung), Zeugenaussagen bei der Übergabe oder eine schriftliche Bestätigung per E-Mail/SMS unmittelbar nach der Zahlung helfen — eine Barzahlung ganz ohne jeglichen Beleg lässt sich im Nachhinein dagegen kaum beweisen. Genau deshalb gilt: Bei Barzahlung nie ohne sofortige schriftliche Bestätigung übergeben.

Ist der Vermieter zur Quittung verpflichtet?

Der Vermieter muss auf Nachfrage Auskunft über die Anlage der Kaution geben. Eine Quittung ist ohne ausdrückliche Nachfrage nicht zwingend vorgeschrieben — die meisten Banken stellen nach Einzahlung aber ohnehin automatisch eine Bestätigung aus. Bei einer Barkaution empfiehlt es sich dennoch dringend, aktiv auf einer schriftlichen Quittung zu bestehen.

Rückzahlung der Barkaution: Auch hier gilt die Quittungspflicht

Die Quittungspflicht endet nicht mit der Einzahlung. Zahlt der Vermieter die Barkaution bei Auszug wieder in bar aus, sollte sich der Mieter den Erhalt ebenso schriftlich bestätigen lassen wie bei der Einzahlung — sonst steht im Streitfall Aussage gegen Aussage, ob die Rückzahlung überhaupt stattgefunden hat. Die allgemeinen Fristen und Voraussetzungen für die Rückzahlung selbst — unabhängig von der gewählten Kautionsform — erklärt Rückzahlung der Mietkaution im Detail.

Alternativen zur Barkaution

Häufige Fragen

Muss die Quittung notariell beglaubigt werden?

Nein — eine formlose, aber unterschriebene Quittung reicht als Nachweis vollkommen aus. Eine notarielle Beglaubigung ist für die Mietkaution nicht vorgeschrieben.

Warum raten viele Ratgeber inzwischen von der Barkaution ab?

Weil sie im Streitfall am schwersten nachzuweisen ist und keine automatische Verzinsung oder Trennung vom Vermietervermögen sicherstellt — anders als ein Konto, das diese Anforderungen bankseitig technisch abbildet.

Braucht auch die Rückzahlung der Barkaution eine Quittung?

Ja. Erhält der Mieter die Kaution bar zurück, sollte er sich den Erhalt ebenfalls schriftlich bestätigen lassen — sonst kann der Vermieter im Streitfall behaupten, die Rückzahlung sei bereits erfolgt.

Kann ich die Quittung auch nachträglich verlangen, wenn ich sie vergessen habe?

Ja, grundsätzlich kann eine Quittung auch nachträglich ausgestellt werden, solange beide Seiten sich über den Zahlungszeitpunkt und Betrag einig sind. Je länger die Zahlung zurückliegt, desto schwerer wird es allerdings, sich im Streitfall auf eine nachträgliche Bestätigung zu berufen.

Reicht ein Foto der Geldübergabe als Nachweis?

Ein Foto allein beweist nicht zweifelsfrei, wofür das Geld übergeben wurde oder in welcher Höhe. Es kann ein Zahlungsnachweis-Puzzle ergänzen, ersetzt aber keine unterschriebene Quittung mit Betrag, Datum und Zweckangabe.


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