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Zwei Seiten: Quittung über den Erhalt der Kaution und Quittung über die Rückzahlung, jeweils mit Feldern für Zinsen, Teilzahlungen und Einbehalt. Am Rechner ausfüllbar oder leer auszudrucken. Kostenlos, ohne Registrierung. Stand: September 2026.
Warum die Quittung bei der Barkaution unverzichtbar ist
Barkautionen sind rückläufig, kommen aber weiterhin vor. Anders als bei einer Überweisung gibt es keinen Kontoauszug, der die Zahlung belegt. Bestreitet der Vermieter später den Erhalt, muss der Mieter die Zahlung beweisen — ohne schriftliche Quittung gelingt das kaum. Eine formlose, aber unterschriebene Quittung mit Betrag, Datum und Zweckangabe reicht dafür aus, eine notarielle Beglaubigung ist nicht nötig.
Nach § 551 Abs. 3 BGB muss der Vermieter die Mietkaution getrennt von seinem eigenen Vermögen anlegen. Wer eine Barkaution stattdessen für eigene Zwecke verbraucht, kann sich wegen Untreue (§ 266 StGB) strafbar machen. Mehr zu Pflichten und Risiken dieser Kautionsform steht im Beitrag zur Barkaution.
Der richtige Ablauf bei der Übergabe
- Mietvertrag mit Nennung der Kautionssumme abschließen. Die Kaution sollte nie vor der Unterzeichnung übergeben werden.
- Bargeld bei der Schlüsselübergabe übergeben. Das lässt sich gut mit dem Wohnungsübergabeprotokoll verbinden, da ohnehin beide Parteien anwesend sind.
- Quittung sofort ausstellen und unterschreiben lassen — zwei Exemplare, eines für jede Seite.
Der Mieter darf die Kaution in drei gleichen monatlichen Raten zahlen, die erste zu Beginn des Mietverhältnisses (§ 551 Abs. 2 BGB). Dann gehört zu jeder Rate eine eigene Quittung.
Was in die Quittung gehört
- Namen von Mieter und Vermieter
- Adresse der Mietwohnung
- Kautionsbetrag in Zahlen und in Worten
- Datum (und Ort) der Übergabe
- Zweck der Zahlung: Mietkaution für die genannte Wohnung
- Unterschrift dessen, der das Geld erhalten hat
Muster zum Abschreiben
Wer die Quittung lieber selbst formuliert, kann diesen Text übernehmen:
Quittung über den Erhalt der Mietkaution
Hiermit bestätige ich, [Name des Vermieters], den Erhalt einer Mietkaution in Höhe von [Betrag] Euro (in Worten: [Betrag in Worten] Euro) von [Name des Mieters] für die Wohnung [Adresse] am [Datum] in bar.
Die Kaution wird gemäß § 551 BGB getrennt vom übrigen Vermögen angelegt und verzinst.
[Ort, Datum, Unterschrift Vermieter]
Rückzahlung der Barkaution: auch hier quittieren
Die Quittung ist nicht nur bei der Einzahlung wichtig. Zahlt der Vermieter die Kaution beim Auszug bar zurück, sollte er sich den Erhalt vom Mieter bestätigen lassen — sonst steht im Streitfall Aussage gegen Aussage. Sinnvoll ist, die enthaltenen Zinsen gesondert auszuweisen und einen eventuellen Einbehalt samt Grund festzuhalten, etwa für eine noch ausstehende Betriebskostenabrechnung.
Quittung über die Rückzahlung der Mietkaution
Hiermit bestätige ich, [Name des Mieters], von [Name des Vermieters] die Mietkaution für die Wohnung [Adresse] in Höhe von [Betrag] Euro (in Worten: [Betrag in Worten] Euro), einschließlich [Zinsen] Euro Zinsen, am [Datum] in bar zurückerhalten zu haben.
[Ort, Datum, Unterschrift Mieter]
Fristen und Voraussetzungen der Rückzahlung — unabhängig von der Kautionsform — erklärt Rückzahlung der Mietkaution. Für die schriftliche Abrechnung gibt es den Anschreiben-Generator für die Kautionsabrechnung.
Ist der Vermieter zur Quittung verpflichtet?
Ja, auf Verlangen. Wer eine Zahlung annimmt, muss nach § 368 BGB ein schriftliches Empfangsbekenntnis erteilen. Von sich aus muss der Vermieter keine Quittung ausstellen — bei einer Barkaution sollten Mieter deshalb aktiv darauf bestehen, bevor sie das Geld aus der Hand geben. Unabhängig davon kann der Mieter Auskunft darüber verlangen, wie die Kaution angelegt ist.
Was tun, wenn die Quittung fehlt?
Fehlt eine schriftliche Quittung und bestreitet der Vermieter den Erhalt, liegt die Beweislast beim Mieter. Als Ersatz können Zeugen der Übergabe, eine zeitnahe Bestätigung per E-Mail oder Messenger oder eine Barabhebung in passender Höhe kurz vor der Übergabe helfen. Eine Barzahlung ganz ohne Beleg lässt sich im Nachhinein dagegen kaum beweisen — deshalb nie ohne sofortige schriftliche Bestätigung zahlen.
Alternativen zur Barkaution
Wer den Nachweis-Aufwand vermeiden will, wählt eine Kautionsform, bei der die Zahlung automatisch dokumentiert ist:
- Überweisung auf ein Treuhandkonto des Vermieters
- Vom Mieter eröffnetes Mietkautionskonto mit Verpfändung an den Vermieter
- Bankbürgschaft oder private Bürgschaft
- Mietkautionsversicherung
- Mietkautionsdepot mit Aktien oder ETFs