Veröffentlicht am Aktualisiert am

Kautionsquittung: Vorlage und Generator für die Barkaution

Bei einer Barkaution ist die unterschriebene Quittung der einzige Nachweis der Zahlung. Hier erstellen Sie sie in wenigen Sekunden — für die Übergabe der Kaution ebenso wie für die Rückzahlung beim Auszug.

Kostenlos, ohne AnmeldungBetrag automatisch in WortenDruck, PDF oder VorlageKeine Datenspeicherung

Kautionsquittung-Generator

Was soll quittiert werden?

Ihre Quittung erscheint hier, sobald Sie die Felder ausfüllen.

Kaution erhalten? Im Vermieter-Cockpit prüfen, ob Höhe und Anlage passen — und später an die Abrechnungsfrist erinnert werden.

Im Vermieter-Cockpit speichern

Ihre Eingaben werden nicht gespeichert, nicht an einen Server übertragen und nicht ausgewertet — die gesamte Erstellung erfolgt lokal in Ihrem Browser.

Lieber von Hand ausfüllen? PDF-Vorlage

Zwei Seiten: Quittung über den Erhalt der Kaution und Quittung über die Rückzahlung, jeweils mit Feldern für Zinsen, Teilzahlungen und Einbehalt. Am Rechner ausfüllbar oder leer auszudrucken. Kostenlos, ohne Registrierung. Stand: September 2026.

PDF-Vorlage herunterladen

Warum die Quittung bei der Barkaution unverzichtbar ist

Barkautionen sind rückläufig, kommen aber weiterhin vor. Anders als bei einer Überweisung gibt es keinen Kontoauszug, der die Zahlung belegt. Bestreitet der Vermieter später den Erhalt, muss der Mieter die Zahlung beweisen — ohne schriftliche Quittung gelingt das kaum. Eine formlose, aber unterschriebene Quittung mit Betrag, Datum und Zweckangabe reicht dafür aus, eine notarielle Beglaubigung ist nicht nötig.

Nach § 551 Abs. 3 BGB muss der Vermieter die Mietkaution getrennt von seinem eigenen Vermögen anlegen. Wer eine Barkaution stattdessen für eigene Zwecke verbraucht, kann sich wegen Untreue (§ 266 StGB) strafbar machen. Mehr zu Pflichten und Risiken dieser Kautionsform steht im Beitrag zur Barkaution.

Der richtige Ablauf bei der Übergabe

  1. Mietvertrag mit Nennung der Kautionssumme abschließen. Die Kaution sollte nie vor der Unterzeichnung übergeben werden.
  2. Bargeld bei der Schlüsselübergabe übergeben. Das lässt sich gut mit dem Wohnungsübergabeprotokoll verbinden, da ohnehin beide Parteien anwesend sind.
  3. Quittung sofort ausstellen und unterschreiben lassen — zwei Exemplare, eines für jede Seite.

Der Mieter darf die Kaution in drei gleichen monatlichen Raten zahlen, die erste zu Beginn des Mietverhältnisses (§ 551 Abs. 2 BGB). Dann gehört zu jeder Rate eine eigene Quittung.

Was in die Quittung gehört

Muster zum Abschreiben

Wer die Quittung lieber selbst formuliert, kann diesen Text übernehmen:

Quittung über den Erhalt der Mietkaution

Hiermit bestätige ich, [Name des Vermieters], den Erhalt einer Mietkaution in Höhe von [Betrag] Euro (in Worten: [Betrag in Worten] Euro) von [Name des Mieters] für die Wohnung [Adresse] am [Datum] in bar.

Die Kaution wird gemäß § 551 BGB getrennt vom übrigen Vermögen angelegt und verzinst.

[Ort, Datum, Unterschrift Vermieter]

Rückzahlung der Barkaution: auch hier quittieren

Die Quittung ist nicht nur bei der Einzahlung wichtig. Zahlt der Vermieter die Kaution beim Auszug bar zurück, sollte er sich den Erhalt vom Mieter bestätigen lassen — sonst steht im Streitfall Aussage gegen Aussage. Sinnvoll ist, die enthaltenen Zinsen gesondert auszuweisen und einen eventuellen Einbehalt samt Grund festzuhalten, etwa für eine noch ausstehende Betriebskostenabrechnung.

Quittung über die Rückzahlung der Mietkaution

Hiermit bestätige ich, [Name des Mieters], von [Name des Vermieters] die Mietkaution für die Wohnung [Adresse] in Höhe von [Betrag] Euro (in Worten: [Betrag in Worten] Euro), einschließlich [Zinsen] Euro Zinsen, am [Datum] in bar zurückerhalten zu haben.

[Ort, Datum, Unterschrift Mieter]

Fristen und Voraussetzungen der Rückzahlung — unabhängig von der Kautionsform — erklärt Rückzahlung der Mietkaution. Für die schriftliche Abrechnung gibt es den Anschreiben-Generator für die Kautionsabrechnung.

Ist der Vermieter zur Quittung verpflichtet?

Ja, auf Verlangen. Wer eine Zahlung annimmt, muss nach § 368 BGB ein schriftliches Empfangsbekenntnis erteilen. Von sich aus muss der Vermieter keine Quittung ausstellen — bei einer Barkaution sollten Mieter deshalb aktiv darauf bestehen, bevor sie das Geld aus der Hand geben. Unabhängig davon kann der Mieter Auskunft darüber verlangen, wie die Kaution angelegt ist.

Was tun, wenn die Quittung fehlt?

Fehlt eine schriftliche Quittung und bestreitet der Vermieter den Erhalt, liegt die Beweislast beim Mieter. Als Ersatz können Zeugen der Übergabe, eine zeitnahe Bestätigung per E-Mail oder Messenger oder eine Barabhebung in passender Höhe kurz vor der Übergabe helfen. Eine Barzahlung ganz ohne Beleg lässt sich im Nachhinein dagegen kaum beweisen — deshalb nie ohne sofortige schriftliche Bestätigung zahlen.

Alternativen zur Barkaution

Wer den Nachweis-Aufwand vermeiden will, wählt eine Kautionsform, bei der die Zahlung automatisch dokumentiert ist:

Häufige Fragen

Reicht eine selbst erstellte Quittung als Nachweis aus?
Ja — eine formlose, aber unterschriebene Quittung mit Betrag, Datum und Zweckangabe reicht als Nachweis aus. Eine notarielle Beglaubigung ist für die Mietkaution nicht vorgeschrieben. Wichtig ist die Unterschrift dessen, der das Geld erhalten hat.
Muss der Vermieter eine Quittung ausstellen?
Ja, wenn der Mieter sie verlangt. Nach § 368 BGB hat, wer eine Leistung annimmt, auf Verlangen ein schriftliches Empfangsbekenntnis zu erteilen. Das gilt umgekehrt auch für den Mieter, wenn er die Kaution bar zurückerhält.
Braucht auch die Rückzahlung der Barkaution eine Quittung?
Ja. Erhält der Mieter die Kaution bar zurück, sollte der Vermieter sich den Erhalt schriftlich bestätigen lassen — sonst steht im Streitfall Aussage gegen Aussage, ob die Rückzahlung stattgefunden hat. Der Generator oben hat dafür einen eigenen Modus, die PDF-Vorlage eine eigene Seite.
Die Kaution wird in drei Raten gezahlt — wie quittiere ich das?
Mieter dürfen die Kaution in drei gleichen monatlichen Teilzahlungen leisten (§ 551 Abs. 2 BGB). Am klarsten ist eine eigene Quittung je Rate, jeweils mit Betrag, Datum und dem Vermerk, um welche Rate es sich handelt.
Kann ich die Quittung auch nachträglich verlangen, wenn ich sie vergessen habe?
Ja, grundsätzlich kann eine Quittung auch nachträglich ausgestellt werden, solange beide Seiten sich über Zahlungszeitpunkt und Betrag einig sind. Je länger die Zahlung zurückliegt, desto schwerer wird es allerdings, sich im Streitfall auf eine nachträgliche Bestätigung zu berufen.
Reicht ein Foto der Geldübergabe als Nachweis?
Ein Foto allein beweist nicht zweifelsfrei, wofür das Geld übergeben wurde oder in welcher Höhe. Es kann andere Belege ergänzen, ersetzt aber keine unterschriebene Quittung mit Betrag, Datum und Zweckangabe.
Muss der Betrag zusätzlich in Worten ausgeschrieben werden?
Gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber üblich und empfehlenswert — die ausgeschriebene Form erschwert nachträgliche Änderungen am Betrag. Der Generator übernimmt die Umwandlung automatisch.
Werden meine eingegebenen Daten irgendwo gespeichert?
Nein. Die gesamte Erstellung läuft ausschließlich im Browser — es werden keine Daten an einen Server übertragen oder gespeichert.
Warum raten viele Ratgeber inzwischen von der Barkaution ab?
Weil sie im Streitfall am schwersten nachzuweisen ist und die gesetzlich vorgeschriebene Trennung vom Vermietervermögen allein vom Vermieter abhängt — anders als bei einer Überweisung auf ein Kautionskonto, bei der Kontoauszug und Bank die Zahlung dokumentieren.

Quellen