Wie funktioniert die Mietkaution?
Vermieter dürfen laut § 551 BGB maximal drei Nettokaltmieten als Mietkaution verlangen. Diese Kaution dient als Sicherheit für ausstehende Mietzahlungen oder Schäden an der Wohnung und muss getrennt vom übrigen Vermögen des Vermieters angelegt werden — üblicherweise auf einem eigenen Mietkautionskonto. Welche Anbieter es gibt und was sie kosten, zeigt der Mietkautionskonto-Vergleich.
Alternativ zur klassischen Kautionshinterlegung können Mieter eine Mietkautionsbürgschaft abschließen: Statt die volle Summe zu hinterlegen, zahlt man einen jährlichen Beitrag — meist zwischen 4 % und 6 % der Kautionssumme.
Was der Mietkautionsrechner genau berechnet
Der Rechner vergleicht auf Basis Ihrer Eingaben — Kautionssumme, voraussichtliche Mietdauer und Mietverhältnis (privat oder gewerblich) — drei grundsätzlich unterschiedliche Kautionsformen gleichzeitig:
| Form | Was berechnet wird | Ergebnisgröße |
|---|---|---|
| Kautionskonto | Zinsertrag je Anbieter über die Mietdauer, abzüglich bekannter Gebühren | Endbetrag nach Mietdauer |
| Bürgschaft | Laufender Jahresbeitrag je Anbieter, hochgerechnet auf die Mietdauer | Gesamtkosten über die Mietdauer |
| Depot | Historische Renditespannen für Fondsanlagen (mit Marktrisiko) | Renditechance als Orientierung |
Rechenbeispiel
Bei 2.400 € Kautionssumme und 3 Jahren Mietdauer vergleicht der Rechner beispielsweise ein kostenloses Kautionskonto mit 0,1 % Zinsen (Endbetrag rund 2.407 €) mit einer Bürgschaft zu 4,7 % Jahresbeitrag (Gesamtkosten rund 338 € über 3 Jahre, dafür bleibt das Kapital verfügbar). Welche Variante sich lohnt, hängt davon ab, ob Liquidität oder Kapitalerhalt im Vordergrund steht — mehr dazu unter Mietkaution: Alle Möglichkeiten im Vergleich.
Häufige Fragen
Was ist ein Mietkautionskonto?
Was ist besser: Kautionskonto, Bürgschaft oder Depot?
Wie viel Zinsen bringt eine Mietkaution aktuell?
Wie genau rechnet der Mietkautionsrechner?
Sind meine Eingaben im Rechner sicher?
Kann ich den Rechner auch für eine Gewerbekaution nutzen?
Quellen
- Primärquelle§ 551 BGB – Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten— Bundesministerium der Justiz
- PrimärquelleZinssätze für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist— Deutsche Bundesbank
