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Die Nutznießer einer Mietkaution sind hauptsächlich die Vermieter, so kann man meinen. Sie erhalten mit der Mietkaution eine Sicherheit über Ihre Wohnung, die vermietet werden soll und schützt sie vor evtl. Zahlungsausfällen. Bei der Mietkaution gibt es jedoch einige Dinge zu beachten, welche auch Vermieter häufig in die Situation bringen, sich über die aktuelle Rechtslage zu informieren und mögliche Produkte für eine Mietkaution zu nutzen.

Aus Vermietersicht – Die Mietkaution

VermieterVermieter möchten bei einer Mietkaution eigentlich nur auf Nummer sicher gehen. Im Grunde genommen muss bei einem Mieterverhältnis erst einmal das Vertrauen aufgebaut sein, bevor eine Wohnung vermietet wird. Die Horrorgeschichten von Mieternomaden, langen Rechtsauseinandersetzungen und verwüsteten Wohnungen schrecken da immer wieder ab. Zumal die Mietkaution in einem solchen Fall nicht ausreichen würde, den Schaden und die Kosten zu decken.

Trotzdem macht eine Mietkaution für den Vermieter Sinn. Auch bei einem guten Vertrauensverhältnis zwischen Mieter und Vermieter. Denn sobald ein Mieter einmal ausgezogen ist, bleibt immer noch die Betriebskostenabrechnung für das laufende Jahr zu begleichen. Und diese ist mithilfe der Mietkaution schon einmal abgedeckt, den Restbetrag kann der Mieter dann später erhalten.

Die Anlage der Mietkaution kann mittlerweile seit der Mietrechtsreform 2001 auch in anderen Anlagemöglichkeiten genutzt werden, bspw. eine Mietkautionsdepot. Laut Mietrecht ist es dem Vermieter nicht verboten diese Form der Kaution zu nutzen, so bring eine hohe Rendite und Investitionen in Sachwerte auch dem Vermieter etwas – ein Inflationsschutz und die Gewissheit auch nach einigen Jahren Mietdauer noch die gleiche Kaufkraft oder Sicherheit bei der Kaution zu haben wie bei Einzug. Praktisch gesehen, wird das Depot jedoch häufig durch den Mieter angelegt, da hierbei Depotgebühren und Fondsverwaltungsgebühren anfallen, welche laut Mietrecht der Vermieter tragen müsste – die Rendite jedoch dem Mieter zusteht.

Als Vermieter Immobilien verwalten

Die Mietkaution ist lediglich ein Aspekt in der Verwaltung von Immobilien. Neben diesem Bereich gibt es noch zahlreiche weitere Themen, welche man bei dem Investment in Immobilien beachten sollte. Stefanie Schädel von Jeder-Kann-Immobilien beleuchtet in Ihrem Kurs die Bereiche der Immobiliensuche, Finanzierung sowie der Mietersuche und gibt zahlreiche Tipps wie man erfolgreich Immobilien als Vermieter nutzen kann.

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Welche Formen von Mietkaution sind dem Vermieter recht?

Im Grunde genommen hat jeder Vermieter schon genug damit zu tun die Wohnung zur Verfügung zu stellen und diese nach Auszug wieder in einem guten Zustand zur Verfügung zu stellen. Daher sind Mieter gut beraten wenn Sie dem Vermieter so wenig Arbeit wie möglich machen. Vermietern reicht eine Bankbürgschaft oder die Verpfändung der Mietkaution - sie müssen nicht noch zusätzlich das Geld verwalten - zumal der Mieter das auch lieber häufig selber in die Hand nehmen möchte - bspw mit einem Kautionsdepot oder über eine Kautionsversicherung bzw. Mietkautionsbürgschaft.

Wie erhält der Vermieter die Mietkaution?

Nutzen Mieter die Möglichkeit online eine Mietkaution abzuschließen, können Sie den Vermieter ebenfalls über die Website mietkautionskonto.info informieren. So kann sich ebenfalls der Vermieter informieren, sofern er dies möchte.

Bei einer Online-Einrichtung von einem Sparbuch, einer Mietkautionsbürgschaft, einem Mietkautionsdepot oder jeglicher anderen Form der Mietkaution erhält der Mieter die nötigen Unterlagen für den Vermieter vom Geldinstitut oder der Versicherung und kann diese dem Vermieter weitergeben. In der Regel ist dies eine Verpfändungserklärung oder Bürgschaftsurkunde, welche dem Mieter im Falle des Falles das Recht einräumt auf die Kaution zuzugreifen und diese für mögliche ausstehenden Kosten gemäß Mietrecht zu verwenden.

Das Mietkautionskonto als Vermieter anlegen

Eine der am Häufigsten gewählten Optionen eine Mietkaution zu hinterlegen ist das Anlegen eines Mietkautionskontos oder Mietkautionssparbuchs durch den Vermieter. So gibt es natürlich ebenfalls die Option, dass der Mieter selber die Mietkaution anlegt und dem Vermieter lediglich die Verpfändungserklärung übergibt, viele Vermieter bevorzugen es jedoch die Kaution selber auf einem Konto anzulegen. Rechtlich ist es im Grunde genommen das Gleiche – auch im Schadensfall gibt es aufgrund der Verpfändung keinen Unterschied, auch wenn das Konto auf den Namens des Vermieters angelegt wurde. Die Bank prüft hierbei jeden Fall und gibt die Kaution erst bei berechtigtem Interesse heraus.

Tipp: Möchte man als Vermieter das Mietkautionskonto kostenlos online anlegen, so lohnt sich das Vermieterpaket der DKB Bank.

Mietkautionsverwaltung – Welche Möglichkeiten für den Vermieter gibt es?

Grundsätzlich gibt es neben den regulären Möglichkeiten eine Mietkaution zu verwahren, auch noch Alternativen, die es dem Vermieter erleichtern die Kaution zu hinterlegen. Derzeit gibt es mehrere Möglichkeiten, welche es dem Vermieter einfacher machen die Mietkautionen zu verwalten:

Mietkautionskonto mit Verwaltung

Mittlerweile gibt es über das Onlinebanking Zusatzdienstleistungen von Banken wie bspw. der Deutschen Bank , Hausbank München oder auch der DKB Bank, welche es erlauben die Finanzverwaltung für die Mieterkonten sowie die Mietkaution einfach und komfortabel selber zu verwalten. Die Verwaltungskonten richten sich in der Regel an gewerbliche Vermieter, wenn man also als Vermieter mehrere Immobilien besitzt oder eine Immobilie mit mehreren Einheiten und diese an verschiedene Mieter vermietet. Um hierbei einen finanziellen Überblick zu haben, lohnt sich eine gute Immobilienverwaltung mit Vermieterkonto. Für private Vermieter ist hierfür das DKB Vermieterpaket geeignet.

Mietwise

Mietwise ist eine Plattform, welche es Vermietern und Mietern einfacher macht die Mietkaution zu verwalten. Der Vermieter kann hierbei mehrere Objekte hinterlegen und dem Mieter automatisch eine Zahlungsinformation für die Mietkaution zukommen lassen. Anschließend kann man über die Plattform ebenfalls sehen ob die Mietkaution hinterlegt wurde. Als Mieter und Vermieter hat man hierbei keinen Aufwand um die Konten anzulegen, oder aber wieder aufzulösen – dies wird durch die Plattform gemacht, zusätzlich gibt es Zusatzleistungen wie bspw. eine Benachrichtigung wenn die Mietkaution hinterlegt wurde. Für diese Dienstleistung und Serviceleistungen wird dem Mieter eine Gebühr in Rechnung gestellt.

Hausbank Kautionsservice

Die Hausbank München bietet ab 50 aktiv verwalteten Mietkautionskonten ebenfalls einen Kautionsservice für Vermieter und Verwalter an. Hierbei handelt es sich um einen Onlineservice, welcher die folgenden Optionen bietet:

  • Kautionskonten Eröffnung, Abrechnung und Auflösung der Konten
  • Rund um die Mietkaution – Kompletter Zahlungsverkehr
  • Auswertungsmöglichkeiten der Kautionsbestände
  • Archivierung der Kautionskontoübersichten zum Jahresabschluss

Mehr zur Hausbank Mietkaution können Sie hier lesen

BfW Bank

Die Bank für Wohnungswirtschaft AG aus Mannheim bietet ebenfalls eine Mietkautionsverwaltung an.

S-ACCOUNT

Die Sparkassen bieten in Kooperation mit Fio eine Mietkautionsverwaltung an.

Deutsche Bank

Die Deutsche Bank bietet einen Treuhandservice mit persönlichem Ansprechpartner an, welcher es ermöglicht schnell und unkompliziert Treuhandkonten oder Anderkonten zu führen, welche bspw. auch für die Mietkaution genutzt werden können. Dies ist hauptsächlich für gewerbliche Vermieter relevant.

Das DKB Vermieterpaket – ideale Kautionsverwaltung

Das kostenlose DKB Vermieterpaket gibt dem Vermieter die Möglichkeit Konten für die Mieter anzulegen, auf welche diese dann die Mietkaution überweisen können. Separate Zinsabrechnungen und auch Mieteingangsbenachrichtigungen sind in dem kostenfreien Paket enthalten. Somit entfällt ein Sammelkonto, es ist ein Verwaltungskonto mit einzelnen Unterkonten je Mietkaution.

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