SCHUFA-Auskunft für Vermieter

Als Vermieter können Sie die SCHUFA nicht einfach nach einem Bewerber fragen — die Auskunft kommt in aller Regel vom Bewerber selbst. Damit verschiebt sich Ihre Aufgabe: Sie fragen nicht ab, Sie fordern zum richtigen Zeitpunkt die richtige Variante an, prüfen sie auf Echtheit und ordnen ein, was sie aussagt. Dieser Leitfaden geht die vier Schritte durch.
Sie fragen nicht ab — Sie lassen vorlegen
Das ist der Punkt, an dem die meisten Ratgeber ungenau werden. Eine Bonitätsabfrage bei der SCHUFA setzt eine Vertragspartnerschaft und ein berechtigtes Interesse voraus; für private Vermieter mit ein oder zwei Wohnungen ist das praktisch kein Weg. Der Regelfall ist deshalb:
| Weg | Wer handelt | Wann praktikabel |
|---|---|---|
| Bewerber legt seine Auskunft vor | der Bewerber beschafft sie selbst und übergibt sie | immer — der Standardfall bei privater Vermietung |
| Vermieter fragt selbst ab | über eine Vertragspartnerschaft mit einer Auskunftei, mit Einwilligung des Bewerbers | erst bei größeren Beständen und laufender Vermietung |
Für Sie heißt das: Ihr Hebel liegt nicht in der Abfrage, sondern in Zeitpunkt, Variante, Echtheitsprüfung und Einordnung. Genau diese vier Schritte stehen unten.
Verlangen dürfen Sie sie nicht — erwarten schon
Es gibt keine gesetzliche Pflicht, eine Bonitätsauskunft vorzulegen; die SCHUFA ist ein privatwirtschaftliches Angebot. Ein Bewerber darf die Vorlage verweigern — und Sie dürfen das in Ihre Auswahlentscheidung einbeziehen, solange Sie nicht nach Merkmalen selektieren, die das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz schützt. Bei begehrten Wohnungen ist die Auskunft damit faktisch Standard, ohne es rechtlich zu sein.
Schritt 1: Der richtige Zeitpunkt
Eine Bonitätsauskunft darf nicht von jedem Interessenten bei der Besichtigung eingesammelt werden. Zulässig ist die Anforderung erst, wenn die Vermietung an diesen Bewerber ernsthaft in Betracht kommt — also in der engeren Auswahl, typischerweise bei den letzten zwei bis fünf Kandidaten. Das ist nicht nur datenschutzrechtlich die saubere Linie, sondern erspart Ihnen auch das Verwalten und Löschen von dreißig Bewerbermappen.
Praktisch bewährt hat sich die Staffelung: Bei der Besichtigung nur die Mieterselbstauskunft, in der zweiten Runde dann Bonitätsauskunft, Einkommensnachweise und gegebenenfalls die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung.
Schritt 2: Die richtige Variante verlangen
Die SCHUFA gibt mehrere Dokumente heraus, und nur eines davon gehört in Ihre Hände:
| Dokument | Inhalt | Für die Vermietung |
|---|---|---|
| BonitätsAuskunft zur Vorlage bei Dritten | zusammengefasster Score, Angaben zu Zahlungsstörungen — ohne Einzelverträge | die richtige Wahl |
| Datenkopie nach Art. 15 DSGVO | sämtliche gespeicherten Daten inklusive aller Vertragsverhältnisse | nicht verlangen |
| Score-Anzeige in der App | Momentaufnahme ohne Belegcharakter | als Nachweis ungeeignet |
Die vollständige Datenkopie ist kostenlos und deshalb beliebt — sie enthält aber Informationen, die für die Vermietungsentscheidung nicht erforderlich sind: jedes Girokonto, jeder Mobilfunkvertrag, jede Ratenzahlung. Wofür sie stattdessen gedacht ist und wie Bewerber sie anfordern, steht unter Bonitätsauskunft kostenlos. Legt ein Bewerber sie unaufgefordert vor, sollten Sie das Dokument nicht zu den Vertragsunterlagen nehmen, sondern auf die BonitätsAuskunft verweisen. Sonst verarbeiten Sie Daten, die Sie nie hätten anfordern dürfen — mit allen Löschpflichten, die daran hängen.
Schritt 3: Die vorgelegte Auskunft prüfen
Gefälschte oder geschönte Bonitätsauskünfte sind verbreitet genug, um eine kurze Prüfung zur Routine zu machen. Fünf Punkte, die zwei Minuten kosten:
- Ausstellungsdatum. Nicht älter als drei Monate. Ein älteres Dokument sagt nichts über die aktuelle Lage — und ist manchmal genau deshalb noch im Umlauf.
- Vollständigkeit. Die BonitätsAuskunft besteht aus mehreren Seiten samt Zertifikatsseite. Ein einzelnes, aus dem Zusammenhang gerissenes Blatt mit einem Score ist kein Nachweis.
- Namens- und Adressabgleich mit Ausweis und Selbstauskunft. Abweichende Schreibweisen oder eine veraltete Anschrift sind ein Anlass zur Rückfrage, nicht automatisch ein Ausschluss.
- Verifizierungsmerkmal. Die BonitätsAuskunft trägt Merkmale, über die sich die Echtheit prüfen lässt. Bestehen Zweifel, lassen Sie sich das Dokument im Original zeigen statt als Handyfoto.
- Plausibilität. Ein makelloser Score bei gleichzeitig lückenhafter Erwerbsbiografie in der Selbstauskunft passt selten zusammen.
Im Zweifel gilt: nicht das Dokument bewerten, sondern nachfragen. Wer nichts zu verbergen hat, legt die Auskunft ein zweites Mal aktuell vor.
Schritt 4: Einordnen, was der Score aussagt
Der Score misst Zahlungsverhalten, nicht Zahlungsfähigkeit. Er beantwortet die Frage, ob jemand in der Vergangenheit Verbindlichkeiten bedient hat — nicht, ob das Einkommen für Ihre Miete reicht. Zwei typische Fehlschlüsse:
- Guter Score, zu wenig Einkommen. Ein Bewerber ohne jede Zahlungsstörung kann trotzdem an einer Warmmiete scheitern, die 45 Prozent seines Nettoeinkommens bindet. Als Faustregel sollte die Warmmiete etwa ein Drittel des Nettoeinkommens nicht wesentlich übersteigen — durchrechnen lässt sich das mit dem Mietbelastungsrechner.
- Schwacher Score, solide Lage. Junge Bewerber, Selbstständige und Zugezogene aus dem Ausland haben oft eine dünne Datenbasis und deshalb einen mittelmäßigen Score, ohne dass je etwas offengeblieben wäre.
Die belastbare Einschätzung entsteht erst aus der Kombination: Bonitätsauskunft, Einkommensnachweis und Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des Vorvermieters. Was die Auskunftei überhaupt erfasst, steht im Glossar unter Bonität.
Wenn ein negativer Eintrag auftaucht
Zuerst die Art des Eintrags ansehen. Ein abgeschlossener, älterer Sachverhalt wiegt anders als eine laufende titulierte Forderung. Fragen Sie den Bewerber — die Erklärung ist oft banal und lässt sich belegen.
Entscheiden Sie sich trotzdem für die Vermietung, lässt sich das Risiko abfedern:
- Bürgschaft eines Dritten, etwa der Eltern — wirtschaftlich die stärkste Absicherung, solange die Bonität des Bürgen geprüft ist
- Mietkautionsbürgschaft eines Versicherers, sofern dieser den Bewerber annimmt
- Kaution in voller Höhe von drei Nettokaltmieten statt eines niedrigeren Betrags — mehr ist nach § 551 BGB nicht zulässig
Nicht geeignet ist die Mietvorauszahlung über mehrere Monate: Sie kann als Umgehung der Kautionsgrenze gewertet werden und ist dann insoweit unwirksam. Und sie ersetzt nicht die Sicherheit, sondern verschiebt nur den Zeitpunkt des Problems.
Aufbewahren und löschen
Für abgelehnte Bewerber gilt: Die Unterlagen sind nach Abschluss des Auswahlverfahrens zu vernichten beziehungsweise zu löschen — der Zweck, für den sie erhoben wurden, ist entfallen. Das betrifft Bonitätsauskunft, Einkommensnachweise und Selbstauskunft gleichermaßen, auch die per E-Mail eingegangenen PDF-Dateien im Postfach.
Beim angenommenen Mieter dürfen die Unterlagen als Teil der Vertragsakte für die Dauer des Mietverhältnisses aufbewahrt werden. Danach endet auch dort die Erforderlichkeit.
Andere Auskunfteien
Die SCHUFA ist die bekannteste, aber nicht die einzige. Creditreform Boniversum und CRIF arbeiten mit teils anderen Datenquellen — ein Eintrag bei der einen muss sich bei der anderen nicht wiederfinden. Wie sich Betroffene bei allen dreien ihre gespeicherten Daten kostenlos herausgeben lassen, steht unter Bonitätsauskunft kostenlos. Für Sie als Vermieter heißt das vor allem: Legt ein Bewerber die Auskunft einer anderen Auskunftei vor, ist das kein Ausweichmanöver, sondern ein gleichwertiger Nachweis. Manche Mietkautionsversicherer prüfen ihrerseits bewusst über CRIF statt über die SCHUFA.
Für Ihre Bewerber: Wie sie an die Auskunft kommen
Diesen Abschnitt können Sie Ihren Bewerbern weitergeben — er erspart die Rückfrage, wo und in welcher Form die Auskunft zu beschaffen ist, und verkürzt die Wartezeit in Ihrem Auswahlverfahren spürbar. Der Unterschied ist vor allem einer der Geschwindigkeit: Die postalische Variante dauert bis zu zwei Wochen und blockiert damit Ihre Entscheidung.
- meineSCHUFA online — kostenpflichtige Sofortauskunft, sofort digital verfügbar
- bonify — kostenloser Online-Einblick in Score und Einträge, um vorab zu wissen, wo man steht; die vorlagefähige Mieterauskunft mit SCHUFA-BonitätsCheck kostet dort 29,99 €
- Kostenlose Datenübersicht nach Art. 15 DSGVO — einmal jährlich kostenlos, dauert bis zu 14 Tage per Post
- Vermieter-Bankpakete — teils in Kontopaketen für Vermieter integriert
- Im Rahmen von Kreditanträgen — als Nebenprodukt bereits vorhandener Bonitätsprüfungen
meineSCHUFA-Auskunft sofort online abrufen — digital, in wenigen Minuten verfügbar.
Jetzt Auskunft anfordern →Kostenlose vs. kostenpflichtige Auskunft im Vergleich
| Merkmal | Kostenpflichtige Auskunft | Kostenlose Datenübersicht |
|---|---|---|
| Kosten | 29,95 € pro Abfrage (SCHUFA-BonitätsCheck) | kostenlos |
| Dauer | sofort online | bis zu 14 Tage postalisch |
| Format | Bonitätsbescheinigung, für Vertragszwecke geeignet | zusammengefasste Übersicht |
Neu seit März 2026: Über meineSCHUFA.de lässt sich der eigene SCHUFA-Score jederzeit kostenlos einsehen — dasselbe bietet bonify als Unternehmen der SCHUFA. Das ersetzt aber nicht die kostenpflichtige Bonitätsbescheinigung, die Vermieter für Vertragszwecke in Papier- oder PDF-Form verlangen. Wenn ein Bewerber Ihnen einen Screenshot aus der App schickt, ist das deshalb kein Nachweis, sondern eine Zwischeninformation.
Wenn ein Bewerber eine bonify-Mieterauskunft vorlegt: Dieses Dokument bündelt den SCHUFA-BonitätsCheck mit einem Einkommensnachweis und einer Bestätigung der bisherigen Mietzahlungen. Es deckt damit mehrere Ihrer Unterlagen auf einmal ab. Die Echtheit lässt sich beim Anbieter verifizieren — nutzen Sie diese Möglichkeit, bevor Sie sich auf ein PDF verlassen, das Ihnen zugeschickt wurde.
Wer zahlt? Die Auskunft beschafft und bezahlt der Bewerber. Eine Erstattung ist unüblich; umgekehrt dürfen Sie die Kosten auch nicht als Bearbeitungsgebühr an ihn weiterreichen. Da eine aktuelle Auskunft für mehrere Bewerbungen im selben Zeitraum taugt, haben viele Wohnungssuchende ohnehin eine zur Hand.
Häufige Fragen
Darf der Vermieter die volle SCHUFA-Auskunft mit allen Details verlangen?
Üblich und ausreichend ist die spezielle "Bonitätsauskunft zur Vorlage bei Vermietern" — eine vollständige Selbstauskunft mit allen Vertragsdaten ist für Vermietungszwecke nicht erforderlich und muss nicht vorgelegt werden.
Kann ich die SCHUFA-Auskunft für mehrere Bewerbungen gleichzeitig nutzen?
Ja — eine einmal beschaffte, aktuelle Auskunft (in der Regel nicht älter als 3 Monate) lässt sich für mehrere Wohnungsbewerbungen im selben Zeitraum verwenden.
Kann ich als privater Vermieter die SCHUFA selbst abfragen?
In aller Regel nicht. Eine Abfrage setzt eine Vertragspartnerschaft mit der Auskunftei und ein berechtigtes Interesse voraus — für Vermieter mit ein oder zwei Wohnungen ist das kein praktikabler Weg. Der Standardfall ist, dass der Bewerber seine BonitätsAuskunft selbst beschafft und vorlegt.
Ab wann darf ich die Auskunft anfordern?
Erst wenn die Vermietung an diesen Bewerber ernsthaft in Betracht kommt, also in der engeren Auswahl. Bei der Massenbesichtigung Bonitätsauskünfte einzusammeln ist nicht zulässig — und praktisch auch unnötig, weil Sie die Unterlagen der Abgelehnten anschließend löschen müssen.
Ein Bewerber legt mir die kostenlose Datenkopie vor. Kann ich die nehmen?
Besser nicht. Die Datenkopie nach Art. 15 DSGVO enthält sämtliche gespeicherten Vertragsverhältnisse und damit weit mehr, als Sie für die Entscheidung brauchen dürfen. Verweisen Sie stattdessen auf die BonitätsAuskunft zur Vorlage bei Dritten — und nehmen Sie die Datenkopie nicht zu den Vertragsunterlagen.
Woran erkenne ich eine gefälschte Auskunft?
An fünf Punkten: Ausstellungsdatum nicht älter als drei Monate, vollständiges mehrseitiges Dokument statt eines einzelnen Blatts, Übereinstimmung von Name und Anschrift mit Ausweis und Selbstauskunft, vorhandenes Verifizierungsmerkmal und Plausibilität im Abgleich mit den übrigen Unterlagen. Im Zweifel das Original zeigen lassen statt eines Handyfotos.
Muss ich die Unterlagen abgelehnter Bewerber löschen?
Ja. Mit dem Abschluss des Auswahlverfahrens entfällt der Zweck der Erhebung — Bonitätsauskunft, Einkommensnachweise und Selbstauskunft sind zu vernichten oder zu löschen, einschließlich der PDF-Dateien im E-Mail-Postfach. Beim angenommenen Mieter dürfen sie für die Dauer des Mietverhältnisses zur Vertragsakte genommen werden.
Was ist der Unterschied zwischen SCHUFA und anderen Auskunfteien wie Infoscore?
Beide sammeln Bonitätsdaten, greifen aber teils auf unterschiedliche Datenquellen zurück — ein negativer SCHUFA-Eintrag muss sich nicht zwangsläufig bei einer anderen Auskunftei wiederholen. Manche Mietkautionsversicherer nutzen bewusst Infoscore statt SCHUFA.
Weiterführende Themen
- Bonitätsauskunft kostenlos — die Seite, die Sie Ihren Bewerbern schicken können
- Wohnung vermieten: der Ablauf in neun Schritten — wo die Bonitätsprüfung im Gesamtablauf steht
- Mieterselbstauskunft — der Fragebogen für die erste Stufe
- Einkommensnachweis prüfen — die Zahl, die der Score nicht liefert
- Mietschuldenfreiheitsbescheinigung
- Mietbelastungsrechner — passt die Warmmiete zum Einkommen?
- Mietvertrags-Checkliste für Vermieter
- Mietkaution für Vermieter