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Der Begriff „Mietvertrag Kaution“ bezeichnet die im Mietvertrag vereinbarte Sicherheitsleistung, die der Mieter an den Vermieter zahlt. Die Kaution dient dazu, Schäden an der Wohnung, ausstehende Mieten oder Nebenkosten nach Beendigung des Mietverhältnisses abzusichern.
Vor Abschluss des Mietvertrages möchte der Vermieter oder Verwalter die Bürgschaft erhalten, sodass er sich sicher sein kann keinen Mietausfall zu haben. Die Kaution ist dabei die Sicherheit.
Im Mietvertrag wird festgelegt:
- Höhe der Kaution (maximal drei Monatskaltmieten in Deutschland)
- Form der Hinterlegung (Barkaution, Mietkautionskonto, Bürgschaft)
- Verzinsung (wenn auf einem Konto hinterlegt)
- Fälligkeit (meist bei Mietbeginn oder in Raten)
Die Vereinbarungen im Mietvertrag sind rechtlich bindend und bilden die Grundlage für die spätere Rückzahlung oder Verrechnung der Kaution.
Wichtige Punkte:
- Die Kaution darf nur für berechtigte Forderungen des Vermieters verwendet werden.
- Ein Mietkautionskonto ist für Vermieter und Mieter oft die sicherste Lösung, da es die Kaution verzinslich und getrennt vom Vermögen des Vermieters hält.
- Änderungen der Kautionsvereinbarung nach Mietbeginn bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Parteien.
Praxis-Tipp:
- Mieter sollten darauf achten, dass Höhe und Form der Kaution eindeutig im Mietvertrag stehen.
- Vermieter sollten die Kautionsregelungen transparent und rechtssicher gestalten, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.