Bei einem Mietvertrag kommt es häufig vor, dass eine Kaution in Form von einer Bürgschaft hinterlegt werden soll. Eine Kaution ist bei einem Mietverhältnis nichts außergewöhnliches und beträgt maximal 3 Monatskaltmieten.

Vor Abschluss des Mietvertrages möchte der Vermieter oder Verwalter die Bürgschaft erhalten, sodass er sich sicher sein kann keinen Mietausfall zu haben. Die Kaution ist dabei die Sicherheit.