Kautionshöhe
Die Kautionshöhe bezeichnet den Betrag, den ein Mieter als Sicherheit für den Vermieter hinterlegen muss.
Gesetzliche Obergrenze
Nach § 551 BGB darf die Kaution maximal drei Nettokaltmieten betragen. Sie dient dazu, Schäden an der Wohnung, ausstehende Mietzahlungen oder offene Nebenkosten nach Mietende abzudecken.
Funktionen der Kaution
- Absicherung des Vermieters gegen mögliche Schäden oder Mietausfälle
- Bindet Kapital des Mieters — Alternativen wie Mietkautionskonto oder Bürgschaft sind entsprechend verbreitet
Formen der Kautionshinterlegung
- Bareinzahlung
- Mietkautionskonto
- Bürgschaft bzw. Versicherungslösung
Voraussetzungen
Wird die Kaution auf einem Konto angelegt, muss sie verzinst werden — die Zinsen stehen dem Mieter zu. Die Kaution darf ausschließlich für berechtigte Forderungen des Vermieters verwendet werden.
Praktische Hinweise
Mieter sollten Kautionshöhe und Hinterlegungsform bereits bei Vertragsunterzeichnung genau prüfen. Vermieter sollten die Kaution gesetzeskonform berechnen und die Bedingungen im Mietvertrag klar dokumentieren.