Rückzahlung der Mietkaution

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Datenstand Deutsche Bundesbank: März 2026
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Das Recht auf die Mietkaution Rückzahlung bzw. der Zurückgabe der vereinbarten Mietkaution erfolgt nach Beendigung des Mietverhältnisses. Dies jedoch nur in dem Fall, wenn keine Forderung durch den Vermieter anstehen. In der Regel wird die Rückzahlung in einer Frist festgelegt und kann innerhalb dieser geltend gemacht werden. Achtung: Der Anspruch des Mieters auf Rückzahlung der Kaution ist nach drei Jahren verjährt, wenn diese bis dahin nicht zurück gefordert wurde.

Wie ist die Frist für die Mietkaution Rückzahlung?

Mietkaution RückzahlungSofern noch Nachforderungen anstehen, welche zur Beendigung des Mietverhältnisses noch nicht geltend gemacht werden können (z.B. turnusgemäße Nebenkostenabrechnung) ist es auch möglich, dass der Vermieter einen Teil der Kaution einbehält. Der andere Teil kann jedoch von dem Mietkautionskonto schon vorab abgebucht werden.

Für die Rückgabe der Mietkaution müssen folgende Vorraussetzungen erfüllt sein:

  1. Das Mietverhältnis muss gekündigt bzw. beendet sein
  2. Der Vermieter hat keine Ansprüche mehr in Form von Einbehaltungen wegen Mängel an der Wohnung oder Kosten in Bezug auf die Nebenkostenabrechnung

Sind diese Vorraussetzungen erfüllt, können Sie Ihre Mietkaution zurückfordern, oder zumindest teilweise zurückfordern. Ein Umschichten der Mietkaution ist jederzeit möglich. Der Vorteil einer Teilauszahlung wäre für den Mieter, dass dieser die Kautionssumme für die kommende Immobilie bereits einrichten kann und hierbei die notwendige Liquidität schafft. Ist diese bspw. nicht gegeben, oder aber die neue Mietkaution soll nicht als Kautionskonto eingerichtet werden, so sind eine Mietkautionsbürgschaft oder eine Bankbürgschaft Möglichkeiten keine Kaution zu hinterlegen.

Situation des MietersKaution Rückzahlung Regelung
Ansprüche des Mieters sind verjährt6 Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses beginnt die Verjährungsfrist für Ansprüche aus einem Mietverhältnis - die Frist selber dauert 3 Jahre an. Innerhalb diesen Zeitraums ist eine Rückforderung der Mietkaution möglich, sollte dies durch den Mieter nicht innerhalb des Zeitraums geschehen, so hat dieser im Anschluss keinen Anspruch mehr auf die Rückzahlung.
Ausstehende NebenkostenabrechnungEine Nebenkostenabrechnung kann bis zu 12 Monate ab dem Zeitpunkt des Auszugs in Anspruch nehmen - innerhalb dieser Zeit kann die Mietkaution zurück gehalten werden. Eine Zurückhaltung ist jedoch nur sinnvoll, wenn tatsächlich mit einer Nachzahlung der Nebenkosten gerechnet wird. Sollte dies tatsächlich der Fall sein, so kann jedoch eine Teilauszahlung der Kaution erbeten werden, abzüglich der noch zu erwartenden Kosten.
Ansprüche seitens des Vermieters werden geprüftEine Prüfung der Ansprüche seitens des Vermieters kann ab Auszug aus der Wohnung für 6 Monate andauern. Hierbei geht es darum zu prüfen, ob etwas Ansprüche bestehen könnten aufgrund nicht oder ungenügend ausgeführter Schönheitsreparaturen und daraus entstehender Kosten für den Vermieter, oder aber auch fehlenden Mietzahlungen.
Ansprüche seitens des Vermieters sind noch wirksam und können geltend gemacht werdenGibt es Ansprüche des Vermieters auf die Mietkaution, so besteht hierfür keine Frist bis wann die Mietkaution zurück gezahlt werden muss. Dies kann bspw. in einem Rechtsstreit der Fall sein, wenn der Vermieter die Kaution noch einbehält, bis Rechtssicherheit gegeben ist.
Alles ist abgeschlossenWurden alle ausstehenden Kosten gedeckt und die Wohnung ohne Mängel übergeben, die Nebenkostenabrechnung ist abgeschlossen, so kann die Rückzahlung der Mietkaution unverzüglich, also innerhalb weniger Werktage (3-4) erfolgen.
Diese Regeln gelten bzgl. der Fristen bei der Rückzahlung der Mietkaution

Mietkaution einbehalten – was nun?

Aufgrund welcher Gründe kann ein Anspruch noch auf die Mietkaution geltend gemacht werden?

Diese Gründe könnten folgende sein:

  • Mietrückstände
  • Nebenkosten, welche noch abzurechnen sind
  • Bisher nicht gezahlte Forderungen aus einer abgeschlossenen Nebenkostenabrechnung
  • Die verspätete Rückgabe des Mietobjekts (gemäß § 546a BGB)
  • Schäden, die vom Mieter zu verantworten und daraus entstandende Schadensersatzforderungen
  • Mängel, aufgrund von durch durchgeführten oder nicht korrekt durchgeführten Schönheitsreparaturen
  • Die Verletzung der Rückbaupflicht durch den Mieter

Die Mietkaution zurück fordern

Oftmals fällt es Mietern schwer eine Formulierung zu finden um die Kaution zurück zu fordern, oder zumindest eine Teilauszahlung mit dem Vermieter abzusprechen. Hierfür sind Musterbriefe und Vorlagen ideal geeignet – diese sparen Zeit und können schnell individuell angepasst werden für die eigene Mietkaution. Sie sind Mieter und möchten gerne Ihre Kaution nach der Kündigung des Mietverhältnisses zurück erhalten? Nutzen Sie hierfür den kostenlosen Vordruck um Ihren Mieter aufzufordern die Mietkaution zurück zu zahlen:

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Welche Schäden dürfen abgerechnet werden?

Der Unterschied zwischen einer Abnutzung und tatsächlichen Schäden an einer Immobilie, welche durch Schönheitsreparaturen wieder gerichtet werden müssen ist entscheidend, wenn es darum geht die Mietkaution abzurechnen. Sowohl Mieter als auch Vermieter haben Rechte und Pflichten und hier ein berechtigtes Interesse dass dies korrekt erfolgt. Wann darf somit der Vermieter die Kaution einbehalten? Lesen Sie hierzu was als Schönheitsreparaturen abgerechnet werden darf und was die Mietkaution abdeckt. Nutzen Sie außerdem die Vergleichstabelle als Anhaltspunkt:

Unterschied einer normalen Immobilien Abnutzung und Schäden an einer Immobilie

Die normale Abnutzung einer Immobilie beinhaltet bspw. folgende BereicheSchäden, welche bspw. über die Mietkaution abgerechnet werden dürfen
  • verfärbte Fußböden
  • Verfärbte Tapeten bspw. durch Sonneneinstrahlung
  • Einzelne Bohrlöcher in den Wändern
  • Rotweinflecken auf dem Bodenbelag
  • Brandflecken von Zigaretten
  • Durch Rauchen verursachte vergilbte Wände und ein nach Qualm stinkender Fußboden
  • Beschädigungen an Türen und Fenstern
  • Mutwillige Zerstörungen
  • Tierspuren
Was darf der Vermieter bei der Abrechnung der Mietkaution berücksichtigen?

Tipp: Wie funktioniert das mit der Abstandszahlung bei einer Küche?

Das Wohnungsübergabeprotokoll für die Mietkaution nutzen

Mietkaution Übergabeprotokoll bei der Rückzahlung der Mietkaution

Ein Übergabeprotokoll dokumentiert etwaige Schäden und verschafft Klarheit

Bei der Abrechnung eines Schadens über die Mietkaution ist immer relevant ob dieser Schaden nicht bereits bei Einzug vorhanden war und ggf. nun bei Auszug nicht Bestandteil der Mängel sein darf.

Das Übergabeprotokoll ist daher ein wichtiges Dokument, wenn es darum geht die Wohnung mit dem Vermieter zu besichtigen um mögliche Mängel zu protokollieren und die Abrechnung bzw. Behebung dieser Mängel zu besprechen.

Auch vor Gericht wird das Übergabeprotokoll, bei welchem sowohl Mieter als auch Vermieter unterschreiben als ein rechtssicheres Dokument genutzt, wenn es darum geht einen Streit zu klären. Sowohl beim Einzug, als auch beim Auszug ist es daher relevant, dass mögliche Mängel beschrieben, aufgelistet und von beiden Parteien gegengezeichnet werden um somit Unstimmigkeiten zu vermeiden.

Beim Auszug und beim Einzug in eine Wohnung ist es ratsam und sinnvoll für Mieter und Vermieter ein Wohnungsübergabeprotokoll zu führen, um bspw. Schäden nicht durch die Mietkaution abrechnen zu lassen.

Wohnungsübergabeprotokoll Vorlage Download

Rechtsschutz für die Mietkaution

Der Rechtsweg ist eine Möglichkeit bei Uneinigkeiten über die Mietkaution eine Lösung zu finden, sollten alle Gespräche und die Kommunikation zuvor fehlgeschlagen sein. Bei einer rechtlichen Auseinandersetzung sollte man sich immer bewusst sein wie hoch der Streitwert ist (bei der Mietkaution in der Regel mehrere tausend Euro) und ob ggf. ein Rechtsschutz besteht.

Rechtsschutzversicherungen gibt es mit verschiedenen Modulen, so bedarf es für eine Übernahme der Kosten durch die Versicherung für Mieter das Modul „Wohnen“ für Vermieter wird das Modul „Vermietung“ erforderlich sein.

Wie funktioniert die Rückzahlung einer Bürgschaft oder eines Mietkautionsdepots?

Die Rückzahlung der Mietkaution beschränkt sich nicht nur auf das klassische Mietkautionskonto, sondern gilt ebenso für alternative Mietkautionen, wie bspw. eine Bürgschaft oder ein Mietkautionsdepot. Bei einer Bürgschaft wurde initial kein Kautionsbetrag hinterlegt, dementsprechend erfolgt auch keine Rückzahlung, jedoch die Rückgabe der Bürgschaftserklärung. Bei den meisten Bürgschaften wie bspw. einer Bankbürgschaft oder einer Mietkautionsbürgschaft erfolgt die Abrechnung tag-genau, also ab dem Zeitpunkt ab dem die Bürgschaftsurkunde an den Bürgen zurück gesendet wird. Auch eine „Teilauszahlung“ ist hierbei möglich, der Kautionsbetrag wird entsprechend auf der Bürgschaftserklärung vermindert, sodass die monatlichen Gebühren dadurch ebenfalls geringen werden, sofern noch unklar ist ob Forderungen geltend gemacht werden können. Auch wenn der Mieter in diesem Fall natürlich keinen Teil der Kaution zurück erhält, so vermindern sich dadurch die monatlichen Gebühren.

Bei einem Mietkautionsdepot wurden Fonds zu Beginn des Mietverhältnisses verpfändet, welche aufgrund der Verpfändungs-Sperre nicht gehandelt werden können. Wurde die Verpfändungserklärung zurück gegeben, so kann die Sperre entfernt werden und ein reguläres Verkaufen der Fonds-Anteile ist anschließend wieder möglich.

Die nächste Mietkaution besser nutzen

Bei einem Umzug kommt es bereits zu hohen Belastungen für den Mieter. Die Mietkaution, welche für die neue Wohnung hinterlegt werden soll, sowie die aktuelle Kaution, welche noch nicht (komplett) ausgezahlt wurde ist für viele Mieter eine finanzielle Belastung. Gleichzeitig gibt es bessere Möglichkeiten die Mietkaution zu nutzen wie ein klassisches Kautionskonto. Als Möglichkeiten bieten sich bspw. ein Mietkautionsdepot um eine höhere Rendite zu erlangen, oder aber eine Mietkautionsversicherung um keine Kaution hinterlegen zu müssen. Sie möchten bei der nächsten Mietkaution alles richtig machen?

Nutzen Sie unseren praktischen und beliebten Mietkautionsrechner um Ihre nächste Mietkaution auszuwählen.

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Rückzahlung Mietkaution: Rückgabe der Kaution

Die Rückgabe oder auch Rückzahlung der Kaution erfolgt in der Regel bei dem Ende des Mietverhältnisses. Hierbei erfolgt eine Teilzahlung der Kautionssumme, bis die Nebenkosten für das Abrechnungsjahr feststehen. Somit kann der Vermieter sicherstellen die noch ausbleibenden Nebenkosten vom Mieter zu erhalten, die Mieter kann mit der bereits teilausgezahlten Kautionssumme eine neue Mietkaution anlegen.

Die Berechnung der Zinsen & Rückgabe kann mit verschiedenen Methoden erfolgen. So wird diese in der Regel vom Vermieter überwiesen – es ist jedoch auch eine Bargeldübergabe oder ein Scheck möglich.