Mietkautionskonto bei der Commerzbank

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Die Commerzbank bietet weiterhin ein klassisches Mietkautionskonto an — allerdings ausschließlich über die Filiale, ohne Online-Antragsstrecke. Diese Seite erklärt den Ablauf, die Kosten und für wen sich das Angebot eignet.


Wie funktioniert das Mietkautionskonto bei der Commerzbank?

Die Commerzbank ermöglicht sowohl Bestands- als auch Neukunden die Einrichtung eines Kautionskontos — auch Kautionssparbuch genannt — über ein klassisches Sparprodukt: das „Sparkonto plus SparCard”. Das Konto wird direkt in der Filiale eröffnet, die Kautionssumme per Bareinzahlung oder Überweisung eingezahlt und das Sparbuch anschließend mittels Verpfändungserklärung an den Vermieter verpfändet.

Ein Vorteil gegenüber manchen Wettbewerbern: Die Commerzbank verlangt dafür kein bestehendes Girokonto — das Kautionskonto kann als eigenständiges Produkt eröffnet werden.

Wichtige Einschränkung: Eine Online-Beantragung ist aktuell nicht möglich — die Einrichtung erfordert einen Filialtermin.

Die Verpfändungserklärung bei der Commerzbank

Nach Einrichtung des Kontos stellt die Commerzbank eine Verpfändungserklärung aus, die das Sparguthaben rechtlich zugunsten des Vermieters sichert. Der Vermieter erhält das Original zur Aufbewahrung, der Mieter eine Kopie für die eigenen Unterlagen. Ohne diese Erklärung gilt die Kaution gegenüber dem Vermieter nicht als wirksam hinterlegt — sie ist deshalb zwingender Bestandteil der Einrichtung, nicht optional. Was in so einer Erklärung steht und welche Wirkung sie hat, erklärt der Glossareintrag Verpfändungserklärung.

Schritt für Schritt zum Kautionskonto

  1. Termin vereinbaren — telefonisch oder online über die Filialsuche. Ein reiner Online-Abschluss ist nicht vorgesehen.
  2. Unterlagen mitbringen: gültiger Personalausweis oder Reisepass, die Daten des Mietvertrags (Mietobjekt, Vermieter mit Anschrift, vereinbarte Kautionshöhe). Der Mietvertrag selbst muss noch nicht unterschrieben sein — die Kaution wird oft parallel zur Vertragsunterzeichnung eingerichtet.
  3. Konto eröffnen — als „Sparkonto plus SparCard”, laufend auf den Namen des Mieters.
  4. Kaution einzahlen — per Überweisung vom eigenen Girokonto oder bar in der Filiale.
  5. Verpfändungserklärung unterschreiben und dem Vermieter aushändigen. Erst damit ist die Sicherungsabrede erfüllt.

Die Kaution darf nach § 551 BGB höchstens drei Nettokaltmieten betragen, und der Mieter kann sie in drei gleichen Monatsraten zahlen — die erste zu Mietbeginn. Wer ratenweise zahlt, richtet das Konto trotzdem einmal ein und zahlt anschließend nach. Mehr dazu: Wie viel Mietkaution darf der Vermieter verlangen?

Konditionen im Überblick

MerkmalCommerzbank
Einrichtungsgebühr59 €
Zinssatz0,01 % p. a.
Kontoführungkostenlos
Online-Antragnicht möglich
Bestehendes Girokonto nötignein

Was die Gebühr in der Praxis bedeutet

Die 59 € fallen einmalig an, die Zinsen laufen dagegen dauerhaft — und bei 0,01 % p. a. fällt das kaum ins Gewicht. Ein Rechenbeispiel bei einer Kaution von 1.500 €:

PositionBetrag
Einrichtungsgebühr (einmalig)59,00 €
Zinsertrag pro Jahr (0,01 %)0,15 €
Zinsertrag über vier Jahre Mietdauer0,60 €

Unter dem Strich zahlt der Mieter für die Sicherheit also gut 58 € drauf. Zum Vergleich: Am Markt sind verzinsliche Kautionskonten mit deutlich besseren Sätzen verfügbar, viele Sparkassen und Volksbanken verlangen zwischen 0 € und 40 € Einrichtungsgebühr. Welche Zinssätze aktuell realistisch sind, zeigt die Zinssatz-Tabelle für Mietkautionen.

Zinsen, Steuern und wem sie zustehen

Die Zinsen stehen dem Mieter zu, auch wenn das Konto an den Vermieter verpfändet ist — sie erhöhen die Kaution und werden bei Auszug mit ausgezahlt. Die Verzinsungspflicht lässt sich im Mietvertrag nicht wirksam ausschließen; die Hintergründe stehen in Die Zinsen stehen dem Mieter zu.

Steuerlich sind die Zinsen Kapitalerträge des Mieters. Wer seinen Sparerpauschbetrag noch nicht ausgeschöpft hat, erteilt der Commerzbank einen Freistellungsauftrag — bei Zinserträgen im Cent-Bereich ist das allerdings meist Theorie.

Auflösung nach dem Auszug

Aufgelöst wird das Konto nicht durch den Mieter allein: Die Bank gibt das verpfändete Guthaben erst frei, wenn der Vermieter die Verpfändung freigibt — üblicherweise durch Rückgabe der Verpfändungserklärung oder eine schriftliche Freigabe an die Bank. Beides sollte der Mieter aktiv einfordern, sobald der Vermieter die Kaution abgerechnet hat.

Für die Abrechnung selbst hat der Vermieter keine gesetzliche Frist auf den Tag genau; als Orientierung gelten drei bis sechs Monate, bei laufender Nebenkostenabrechnung auch länger. Der Ablauf im Detail: Mietkaution Rückzahlung.

Für Vermieter: worauf es ankommt

Bei der Commerzbank-Variante läuft das Konto auf den Namen des Mieters und wird verpfändet. Für den Vermieter heißt das: Er muss die Verpfändungserklärung sicher aufbewahren — ohne dieses Dokument kommt er im Streitfall nicht an das Guthaben. Wer stattdessen selbst ein Konto führen möchte, braucht ein vom Privatvermögen getrenntes Treuhandkonto; bei mehreren Mietverhältnissen kommt auch ein Kautionssammelkonto infrage.

Vor- und Nachteile

Vorteile:

  • Einfache Einrichtung in der Filiale
  • Auch ohne bestehendes Commerzbank-Konto möglich
  • Für Mieter und Vermieter gleichermaßen nutzbar

Nachteile:

  • 59 € Einrichtungsgebühr
  • Sehr niedriger Zinssatz (0,01 %)
  • Keine Online-Beantragung

Alternativen

Sparkasse oder Volksbank vor Ort

Wer ohnehin einen Filialtermin einplant, sollte zuerst die Bank am eigenen Wohnort prüfen: Sparkassen und Volksbanken führen das Kautionskonto häufig deutlich günstiger als 59 €, teils sogar kostenlos — die Konditionen unterscheiden sich aber von Institut zu Institut, weil jede Sparkasse und jede Genossenschaftsbank eigenständig kalkuliert. Welche Bank in der Nähe ein Kautionskonto anbietet, für Mieter, für Vermieter oder für beide, steht in der Übersicht der regionalen Mietkautionskonten — dort lässt sich nach Postleitzahl und Ort filtern.

Online statt Filiale

Wer eine höhere Verzinsung oder eine Online-Einrichtung sucht, findet im Mietkautionsrechner den direkten Vergleich mit anderen Anbietern. Auch eine Mietkautionsbürgschaft oder ein Mietkautionsdepot können je nach Situation die bessere Wahl sein — insbesondere, wenn Liquidität oder Rendite wichtiger sind als die Bequemlichkeit eines bestehenden Bankkontakts.

Wann die Commerzbank trotzdem passt

Sinnvoll bleibt das Angebot vor allem dann, wenn die Filiale ohnehin um die Ecke liegt, der Mietvertrag kurzfristig unterschrieben wird und kein Girokonto bei einer anderen Bank für den Zweck geöffnet werden soll. Die 59 € kauft man sich damit als Bequemlichkeit ein — bei einem einzigen Termin ohne Postweg und Legitimationsverfahren.

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Häufige Fragen

Muss ich bereits Commerzbank-Kunde sein?

Nein — anders als bei manchen Wettbewerbern lässt sich das Kautionskonto auch ohne bestehendes Commerzbank-Girokonto eröffnen.

Warum bietet die comdirect (Tochter der Commerzbank) kein Kautionskonto an?

Beide Institute verfolgen unterschiedliche Strategien: Die Commerzbank führt das Nischenprodukt weiter, die Direktbank-Tochter comdirect verzichtet darauf. Details: comdirect Mietkautionskonto.

Wie lange dauert die Einrichtung in der Filiale?

In der Regel reicht ein einziger Termin, sofern alle Unterlagen (Personalausweis, Mietvertragsangaben) vollständig vorliegen — die Bürgschafts- bzw. Verpfändungsurkunde erhält der Mieter direkt vor Ort oder wenige Tage später postalisch.

Gibt es ein kostenloses Kautionskonto bei der Commerzbank?

Nein — die Einrichtung kostet 59 €. Kostenlos ist lediglich die laufende Kontoführung danach. Wer ein gebührenfreies Treuhandkonto sucht, findet mit Smartmiete (Partnerbank Instabank) eine kostenlose Alternative für Vermieter. Mieter prüfen am besten zusätzlich die regionalen Anbieter — dort liegen die Einrichtungsgebühren häufig niedriger.

Wem stehen die Zinsen auf dem Kautionskonto zu?

Dem Mieter. Sie erhöhen die Kaution und werden bei Auszug mit ausgezahlt, auch wenn das Konto zugunsten des Vermieters verpfändet ist.

Kann ich das Konto nach dem Auszug selbst kündigen?

Nicht allein. Das Guthaben ist verpfändet — die Bank gibt es erst frei, wenn der Vermieter die Verpfändung freigibt oder die Verpfändungserklärung zurückgibt.

Kann ich die Kaution in Raten einzahlen?

Ja. Nach § 551 BGB sind drei gleiche Monatsraten zulässig, die erste zu Mietbeginn. Das Konto wird einmal eröffnet, die weiteren Raten werden nachträglich eingezahlt.

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