Bankbürgschaft als Mietkaution

Bei der Bankbürgschaft — auch Bankgarantie, Avalkredit oder Mietaval genannt — tritt die Bank als Bürge für die Mietkaution ein. Statt die volle Summe zu hinterlegen, zahlt der Mieter eine überschaubare laufende Gebühr für die Bürgschaftsurkunde.
Wie funktioniert eine Bankbürgschaft?
Die Bank stellt dem Vermieter eine Bürgschaftsurkunde aus und haftet im Schadensfall bis zur vereinbarten Kautionshöhe. Der Mieter zahlt dafür einen laufenden, meist jährlichen Beitrag — sein Kapital bleibt währenddessen frei verfügbar, etwa für Umzugskosten oder andere Investitionen.
Rechtlicher Rahmen
Die Bankbürgschaft ist ein gewöhnlicher Bürgschaftsvertrag nach dem BGB. Für die Mietkaution sind vier Punkte wichtig:
- Bürgschaft. Der Bürge verpflichtet sich gegenüber dem Gläubiger, hier dem Vermieter, für die Verbindlichkeit des Dritten einzustehen, hier des Mieters (§ 765 Abs. 1 BGB).
- Selbstschuldnerisch. Ein Bürge kann normalerweise verlangen, dass der Gläubiger zuerst beim Schuldner vollstreckt (Einrede der Vorausklage, § 771 BGB). Auf diese Einrede verzichtet, wer sich als Selbstschuldner verbürgt (§ 773 Abs. 1 Nr. 1 BGB). Ob die Bürgschaft selbstschuldnerisch gestellt ist und ob die Bank zusätzlich „auf erstes Anfordern” zahlt, steht in den Bedingungen des jeweiligen Instituts. Was das bedeutet, erklärt der Beitrag Bürgschaft auf erstes Anfordern.
- Schriftform. Die Bürgschaftserklärung muss schriftlich erteilt werden, die elektronische Form ist ausgeschlossen (§ 766 BGB). Deshalb wird die Bürgschaftsurkunde im Original ausgestellt und dem Vermieter übergeben.
- Regress und Obergrenze. Zahlt die Bank an den Vermieter, geht dessen Forderung gegen den Mieter auf die Bank über (§ 774 Abs. 1 BGB). Die Sicherheit darf bei Wohnraum höchstens das Dreifache der Monatsmiete ohne Betriebskosten betragen, abweichende Vereinbarungen zum Nachteil des Mieters sind unwirksam (§ 551 Abs. 1 und 4 BGB).
Diese Übersicht ist keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind der Mietvertrag und die Bedingungen der Bank.
Was die Stiftung Warentest dazu sagt
Die Stiftung Warentest hat Mietbürgschaften und Kautionskonten 2021 untersucht und dafür nach eigenen Angaben Angebote von 139 Banken sowie 15 Versicherern und Maklern ausgewertet. Berechnet wurden unter anderem die jährlichen Kosten für Bürgschaftssummen von 2.000 € und 4.500 € über fünf Jahre, dem stellten die Tester die Kosten eines Kredits mit 4 % Jahreszins gegenüber. Aufgefallen ist ihnen, dass viele Banken ihre Kunden an Versicherer weiterleiten, statt ein eigenes Produkt anzubieten, und einige ein Konto bei der Bank verlangen.
Das Urteil fällt zurückhaltend aus: Von Kautionsversicherungen und Mietbürgschaften rät die Stiftung Warentest grundsätzlich ab, weil sie für Mieter sehr teuer seien. Wer die Kaution bei Einzug nicht aufbringen kann, schließt danach besser einen Ratenkredit ab. Wie sich beide Wege rechnen, zeigt der Rechner: Kredit vs. Bürgschaft vs. eigene Ersparnisse.
Vorteile und Nachteile
Vorteile
- Der Bürge ist ein Kreditinstitut und kein unbekanntes Vermittlerunternehmen
- Schont die Liquidität für Umzug oder Anlage
- Teilweise online beantragbar
Nachteile
- Nur bei wenigen Banken verfügbar
- Laufende Jahresgebühr über die gesamte Mietdauer — das Geld ist weg, anders als bei der Barkaution, die zurückfließt
- Zahlt die Bank an den Vermieter, holt sie sich den Betrag beim Mieter zurück (Regress)
- Die Stiftung Warentest hält Mietbürgschaften für Mieter für sehr teuer (siehe unten)
Anbieter im Vergleich
Bei unserer letzten Prüfung der Institutswebsites (Stand: August 2026) wiesen unter anderem die BBBank (R+V-Kautionsversicherung), die Nassauische Sparkasse (SV Mietkaution Privat) sowie die PSD Bank Rhein-Ruhr (R+V-MietkautionsBürgschaft) ein Bürgschafts- oder Versicherungsprodukt aus. Die Jahresbeiträge liegen üblicherweise zwischen 2,75 % und 5 % der Kautionssumme, teils mit Mindestbetrag pro Jahr.
Zwei früher gelistete Anbieter sind entfallen: Die Santander Consumer Bank (seit 2026 Openbank Deutschland AG) hat ihre Bankbürgschaft eingestellt, und die Degussa Bank existiert seit ihrer Verschmelzung auf die Oldenburgische Landesbank im Jahr 2024 nicht mehr als eigenständiges Institut. Konditionen und Verfügbarkeit vor Vertragsabschluss direkt beim jeweiligen Institut erfragen. Den vollständigen, laufend gepflegten Anbietervergleich inklusive Mietkautionsversicherungen finden Sie unter Mietkautionsbürgschaft im Vergleich.
Nicht mehr verfügbar: Zwei damals gelistete Anbieter haben ihr Kautionsgeschäft inzwischen beendet.
- SWK Mietkaution — eingestellt: keine neuen Bürgschaften mehr, Stand August 2026; bestehende Bürgschaften laufen weiter
- DKB Mietkautionskonto eingestellt — Mietaval und Kautionskonto der DKB werden nicht mehr neu vergeben
Keine Bankbürgschaft, aber eine verwandte digitale Lösung ist INZMO: Früher stand dort die französische Großbank Société Générale als Risikoträger dahinter, inzwischen vertreibt INZMO die Mietkautions-Police der Baloise (4,3 % der Kautionssumme, mindestens 40 € im Jahr, Stand September 2026) — also eine Versicherungslösung, kein klassisches Bankaval.
Kosten im Detail
Neben dem laufenden Jahresbeitrag (meist 2,75 % bis 5 % der Kautionssumme) erheben manche Banken zusätzlich eine einmalige Einrichtungsgebühr für die Ausstellung der Bürgschaftsurkunde — je nach Institut zwischen 50 € und 150 €. Andere Anbieter verzichten bewusst darauf. Da sich beide Kostenbestandteile stark unterschieden können, lohnt sich vor Vertragsabschluss immer ein Blick auf die Gesamtkosten über die geplante Mietdauer — nicht nur auf den Prozentsatz allein.
Rechenbeispiel für eine Kaution von 2.400 € (drei Nettokaltmieten à 800 €) bei dem hier genannten Beitragsbereich:
| Jahresbeitrag | pro Jahr | über 5 Jahre |
|---|---|---|
| 2,75 % | 66,00 € | 330,00 € |
| 4 % | 96,00 € | 480,00 € |
| 5 % | 120,00 € | 600,00 € |
Dazu kommt gegebenenfalls die einmalige Einrichtungsgebühr. Der Betrag ist verbraucht, anders als eine Barkaution, die samt Zinsen zurückgezahlt wird. Die Rechnung gilt bei unverändertem Beitragssatz. Eigene Summen lassen sich mit dem Mietkautionsrechner durchrechnen.

Verfügbarkeit sinkt seit Jahren
Stiftung Warentest hat die Verfügbarkeit von Bankbürgschaften mehrfach untersucht: 2012 boten noch 13 von 66 befragten Banken das Produkt an, bei einer erneuten Untersuchung 2021 unter 139 Banken und 15 Versicherern und Maklern fiel das Angebot deutlich geringer aus. Dass Banken ihre Kunden häufig an Versicherer weiterleiten, hat die Stiftung Warentest 2021 ebenfalls festgestellt. Wer eine Bankbürgschaft sucht, sollte die Verfügbarkeit bei der eigenen Bank aktiv erfragen.
Häufige Fragen
Wie kündigt man eine Bankbürgschaft?
Die Kündigung erfolgt formlos schriftlich bei der ausstellenden Bank, meist sobald die Bürgschaftsurkunde vom Vermieter zurückgegeben wurde.
Was kostet eine Bankbürgschaft im Schnitt?
Etwa 3–5 % der Kautionssumme pro Jahr, oft mit einem Mindestbetrag. Manche Banken erheben zusätzlich eine einmalige Einrichtungsgebühr, andere verzichten bewusst darauf — ein Vergleich der genauen Konditionen lohnt sich.
Was ist der Unterschied zur Mietkautionsversicherung?
Bei einer Bankbürgschaft haftet direkt die Bank, bei einer Mietkautionsversicherung ein Versicherungsunternehmen. In der Praxis unterscheiden sich beide vor allem in der Bonitätsprüfung (SCHUFA vs. Infoscore) und den genauen Konditionen — ein Vergleich lohnt sich in jedem Fall.
Bekommt man die Bankbürgschaft auch bei schlechter Bonität?
Banken prüfen vor der Zusage die Bonität, meist per SCHUFA-Auskunft. Bei negativen Einträgen oder unsicherem Einkommen lehnen viele Institute ab — dann bleiben eine Mietkautionsversicherung mit alternativer Bonitätsprüfung oder eine private Bürgschaft als Optionen.
Kann ich die Bank für die Bürgschaft frei wählen, auch wenn ich dort kein Konto habe?
Ja, bei den meisten Anbietern ist keine bestehende Kundenbeziehung nötig — die Bürgschaft lässt sich unabhängig von der eigenen Hausbank direkt online beantragen.
Bietet die DKB noch eine Bankbürgschaft (Mietaval) für die Mietkaution an?
Nein, die DKB hat ihr Mietaval-Angebot eingestellt und vergibt keine neuen Bankbürgschaften für die Mietkaution mehr. Details und Alternativen: DKB Mietkautionskonto eingestellt.
Gibt es die Mietkautionsbürgschaft der SWK Bank noch?
Nein. Die SWK Bank vergibt keine neuen Mietkautionsbürgschaften mehr — Stand August 2026 führt ihre Produktübersicht nur noch Kredite, Policendarlehen und Festgeld, das frühere Antragsportal für die Mietkaution ist offline. Bestehende Bürgschaften laufen weiter: SWK Mietkaution: Bankbürgschaft eingestellt.
Wie lange gilt eine Bankbürgschaft für die Mietkaution?
Eine Mietbürgschaft wird in der Regel unbefristet ausgestellt und gilt für die gesamte Mietdauer — sie endet erst, wenn der Vermieter die Bürgschaftsurkunde nach Mietende und Abrechnung zurückgibt. Eine Befristung auf wenige Monate wäre als Sicherheit wenig wert; eine befristete Bürgschaft muss der Vermieter daher nicht akzeptieren. Begrenzt ist nur die Höhe: Bei Wohnraum gilt wie bei jeder Mietkaution die Obergrenze von drei Nettokaltmieten (§ 551 BGB).
Muss ich der Bank das Geld zurückzahlen, wenn der Vermieter die Bürgschaft in Anspruch nimmt?
Ja. Zahlt die Bank an den Vermieter, geht dessen Forderung gegen den Mieter nach § 774 BGB auf die Bank über. Sie verlangt den Betrag dann vom Mieter zurück (Regress). Die Bürgschaft ersetzt also nur die Hinterlegung, nicht die Haftung des Mieters.
Warum bekommt der Vermieter die Bürgschaft als Urkunde im Original?
Die Bürgschaftserklärung muss nach § 766 BGB schriftlich erteilt werden, die elektronische Form ist ausgeschlossen. Deshalb übergibt der Mieter dem Vermieter die Urkunde im Original.
Gibt es Bankbürgschaften auch für Geschäftsräume?
Ja. Für Gewerbemieten sind Bankbürgschaften sogar verbreiteter als bei Wohnungen, weil die Kautionen dort oft deutlich höher ausfallen und das Kapital im Unternehmen gebraucht wird. Die Obergrenze von drei Monatsmieten gilt bei Gewerbe nicht, die Höhe wird frei vereinbart. Meist läuft die Bürgschaft über die Hausbank des Unternehmens.
Quellen
- Primärquelle § 765 BGB – Vertragstypische Pflichten bei der Bürgschaft — Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 25.09.2026
- Primärquelle § 766 BGB – Schriftform der Bürgschaftserklärung — Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 25.09.2026
- Primärquelle § 771 BGB – Einrede der Vorausklage — Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 25.09.2026
- Primärquelle § 773 BGB – Ausschluss der Einrede der Vorausklage — Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 25.09.2026
- Primärquelle § 774 BGB – Gesetzlicher Forderungsübergang — Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 25.09.2026
- Primärquelle § 551 BGB – Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten — Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 25.09.2026
- Primärquelle Mietkaution und Bürgschaft: So haben wir getestet — Stiftung Warentest, veröffentlicht am 14.09.2021, abgerufen am 25.09.2026
- Primärquelle Mietkaution und Bürgschaft: Höhe, Rückzahlung, Alternativen — Stiftung Warentest, abgerufen am 25.09.2026