SWK Mietkaution: Bankbürgschaft eingestellt — was jetzt gilt

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SWK Mietkaution: Bankbürgschaft eingestellt

Die SWK Bank hat ihre Mietkautionsbürgschaft aus dem Angebot genommen. Nach unserer Prüfung im August 2026 lässt sie sich nicht mehr beantragen: Das frühere Antragsportal ist nicht mehr erreichbar, und die Produktübersicht der Bank führt nur noch Kredite, Policendarlehen und Festgeld. Bestehende Bürgschaften bleiben davon unberührt.


Was sich geändert hat

Die SWK Bank gehörte seit 2012 zu den wenigen Instituten, die eine selbstschuldnerische Bankbürgschaft als Mietkaution direkt online vergaben — zuletzt ab einer Kautionssumme von 800 €, mit einem Jahresbeitrag ab 3,99 % und ohne Einrichtungsgebühr. Stiftung Warentest führte das Angebot noch im Finanztest-Vergleich 10/2021.

Stand August 2026 ist davon nichts mehr beantragbar:

  • Die eigene Produktseite für die Mietkaution (mietkaution.swkbank.de) liefert keinen Inhalt mehr aus.
  • Die Produktübersicht auf der Website der Bank nennt Ratenkredit, Autokredit, Ökokredit, Policendarlehen und Festgeld — kein Kautionsprodukt.

Damit reiht sich die SWK Bank in einen längeren Trend ein: Die Zahl der Banken mit Mietaval-Angebot sinkt seit Jahren, zuletzt hat auch die DKB ihr Kautionsgeschäft beendet (siehe DKB Mietkautionskonto eingestellt).

Was gilt für bestehende SWK-Bürgschaften?

Eine einmal ausgestellte Bürgschaftsurkunde bleibt gültig — die Einstellung des Neugeschäfts ändert nichts am laufenden Vertrag. Wichtig sind vor allem zwei Punkte:

  • Der Jahresbeitrag läuft weiter, solange die Bürgschaft besteht. Sie endet erst, wenn die Urkunde zurück an die Bank geht.
  • Nach dem Auszug sollte die Urkunde zügig zurückgefordert werden. Der Vermieter gibt sie heraus, sobald die Kaution abgerechnet ist und keine Ansprüche mehr offen sind. Bis dahin zahlt der Mieter weiter. Wie eine solche Abrechnung aussehen muss, steht unter Mietkautionsabrechnung; ein passendes Anschreiben erstellt der Vorlagen-Generator.

Ein Wechsel der Kautionsform ist dagegen nicht automatisch nötig. Erst wenn die Bürgschaft beendet wird, muss die Kaution in anderer Form gestellt werden.

Alternativen zur SWK-Bürgschaft

Wer Kapital schonen und trotzdem eine Kaution stellen will, findet weiterhin Bürgschafts- und Versicherungslösungen anderer Anbieter — die Konditionen liegen üblicherweise zwischen rund 3 % und 5 % der Kautionssumme pro Jahr:

Wer stattdessen die Kaution hinterlegt, zahlt keine laufende Gebühr und bekommt Zinsen:

Ob sich eine laufende Bürgschaftsgebühr oder das gebundene Kapital eher lohnt, lässt sich mit dem Rechner: Kredit vs. Bürgschaft vs. eigene Ersparnisse durchrechnen — über eine lange Mietdauer übersteigen die Beiträge oft die entgangenen Zinsen deutlich.

Häufige Fragen

Kann man die SWK Mietkautionsbürgschaft noch beantragen?

Nein. Nach unserer Prüfung im August 2026 führt die SWK Bank in ihrer Produktübersicht ausschließlich Kredite und Festgeld; das frühere Antragsportal ist nicht mehr erreichbar. Neue Bürgschaften für die Mietkaution werden dort nicht mehr ausgestellt.

Was passiert mit einer bestehenden SWK-Bürgschaft?

Eine bereits ausgestellte Bürgschaft bleibt ein gültiger Vertrag zwischen Bank, Mieter und Vermieter. Sie endet erst, wenn die Bürgschaftsurkunde an die Bank zurückgeht — der Jahresbeitrag läuft bis dahin weiter. Wer ausgezogen ist, sollte die Urkunde deshalb zügig vom Vermieter zurückfordern und die Beendigung schriftlich bestätigen lassen.

Welche Alternativen gibt es zur SWK-Bürgschaft?

Weiterhin verfügbar sind Mietkautionsbürgschaften und -versicherungen anderer Anbieter, klassische Mietkautionskonten mit Verzinsung sowie ein Mietkautionsdepot. Welche Variante günstiger ist, hängt vor allem von der geplanten Mietdauer ab: laufende Bürgschaftsbeiträge summieren sich über die Jahre, hinterlegtes Kapital nicht.

Muss ich meinem Vermieter eine neue Kaution stellen, weil SWK das Angebot eingestellt hat?

Nein, solange die bestehende Bürgschaft gültig ist und die Bank dafür einsteht. Ein Austausch wird erst nötig, wenn die Bürgschaft gekündigt oder beendet wird — dann muss die Kaution in anderer Form gestellt werden, etwa als Kautionskonto oder Bürgschaft eines anderen Anbieters.


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