Fehlt das Geld für die Mietkaution, stehen drei Wege zur Wahl: ein Ratenkredit, eine Kautionsbürgschaft oder das eigene Ersparte. Kautionshöhe und geplante Mietdauer eintragen — der Rechner zeigt, was jeder Weg über die gesamte Mietzeit kostet.
Ratenkredit
0,00 €Zinskosten gesamt
Bürgschaft oder Versicherung
0,00 €Beiträge gesamt
Eigenes Erspartes
0,00 €Kosten – dafür Zinsertrag
Unverbindliche Rechenhilfe. Die tatsächlichen Konditionen hängen vom Anbieter und von der eigenen Bonität ab — keine Anlage- oder Kreditberatung.
Wie der Rechner rechnet
- Ratenkredit: Der Restsaldo sinkt über die Laufzeit linear, deshalb wird der durchschnittliche Restbetrag verzinst und nicht die volle Kreditsumme über die gesamte Zeit. Das Ergebnis liegt damit näher an der Realität als eine Rechnung auf die Gesamtsumme.
- Bürgschaft oder Versicherung: Der Jahresbeitrag fällt über die gesamte Mietdauer in gleicher Höhe an — und zwar unabhängig davon, dass die Kaution am Ende ohnehin an den Mieter zurückgeht. Genau darin liegt der Unterschied: Der Beitrag ist verloren, das Kreditkapital nicht.
- Eigenes Erspartes: Hier entstehen keine Finanzierungskosten. Die Zeile zeigt stattdessen den Zinsertrag, den die Kaution auf dem Kautionskonto erwirtschaftet und der nach § 551 BGB dem Mieter zusteht.
- Der Break-even-Punkt: Weil die Kreditzinsen mit sinkendem Restsaldo abnehmen, der Bürgschaftsbeitrag aber konstant bleibt, kreuzen sich beide Kurven. Der Rechner gibt die Mietdauer aus, ab der sich das Verhältnis dreht.
Was der Rechner nicht abbildet: Bearbeitungsentgelte, Mindestbeiträge vieler Bürgschaftsanbieter und die Bonitätsprüfung, an der ein Ratenkredit auch scheitern kann. Für belastbare Zahlen gehören die eigenen Angebote in die Felder.
Warum die Bürgschaft bei kurzer Mietdauer oft vorn liegt
Bei einem Ratenkredit fallen die Zinsen zu Beginn auf die volle Summe an und nehmen erst mit der Tilgung ab. Eine Bürgschaft kostet dagegen vom ersten bis zum letzten Monat gleich viel. Bei kurzer Mietdauer schlägt deshalb häufig die Bürgschaft den Kredit — bei langer Mietdauer kehrt sich das Verhältnis um, weil der Kredit irgendwann abbezahlt ist, der Beitrag aber weiterläuft.
Wer die Kaution ohnehin nicht auf einmal aufbringen kann, sollte zuerst prüfen, ob eine Ratenzahlung der Kaution möglich ist: Nach § 551 Abs. 2 BGB darf die Kaution in drei gleichen Monatsraten gezahlt werden, die erste zu Mietbeginn. Das kostet gar nichts und macht eine Finanzierung in vielen Fällen überflüssig.
Häufige Fragen
Welcher Weg ist grundsätzlich am günstigsten?
Das eigene Ersparte — dort fallen überhaupt keine Finanzierungskosten an, und die Kaution kommt am Ende des Mietverhältnisses samt Zinsen zurück. Erst wenn das Geld nicht verfügbar ist, stellt sich die Frage zwischen Ratenkredit und Bürgschaft.
Warum kann eine Bürgschaft trotz höherem Beitragssatz günstiger sein?
Weil die Rechenbasis eine andere ist. Beim Ratenkredit sinkt der verzinste Restbetrag mit jeder Rate, bei der Bürgschaft bleibt der Beitrag auf die volle Kautionssumme konstant. Bei kurzer Mietdauer wiegt der anfangs hohe Kreditsaldo schwerer als der laufende Beitrag.
Bekomme ich das Geld für die Bürgschaft am Ende zurück?
Nein. Die Beiträge für eine Bürgschaft oder Kautionsversicherung sind endgültig weg, egal wie das Mietverhältnis ausgeht. Beim Ratenkredit zahlt man zwar Zinsen, die Kaution selbst bekommt man nach dem Auszug aber zurück — sie ist nur geliehenes, nicht ausgegebenes Geld.
Welche Zinssätze sind realistisch?
Die Vorbelegung orientiert sich an marktüblichen Werten für kleine Ratenkredite und gängige Kautionsbürgschaften. Beides schwankt erheblich nach Bonität und Anbieter — aktuelle Konditionen stehen unter Kautionskredit: Mietkaution finanzieren und im Bürgschaftsvergleich.
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