Ausstattungsklauseln
Ausstattungsklauseln sind vertragliche Regelungen im Mietvertrag, die die Ausstattung der Wohnung festlegen — etwa Bodenbeläge, Einbauküche, Sanitäranlagen oder Heizungstechnik.
Zweck und rechtliche Bedeutung
Ausstattungsklauseln dienen als Referenzpunkt bei der Abrechnung von Schäden gegen die Mietkaution. Sie legen fest, welchen Zustand und welche Ausstattung der Mieter während der Mietzeit erhalten soll. Nur Schäden an vertraglich vereinbarter Ausstattung dürfen von der Kaution abgezogen werden.
Wichtige Anforderungen
- Die Ausstattung muss im Mietvertrag klar und vollständig dokumentiert sein.
- Sie dient als Beweismittel bei Streitigkeiten über die Schadensabrechnung.
- Klauseln, die den Mieter unangemessen benachteiligen, sind unwirksam.
Praktische Tipps
Für Mieter: Bei Einzug die Vollständigkeit und Richtigkeit der Ausstattung mithilfe des Wohnungsübergabeprotokolls überprüfen.
Für Vermieter: Die Ausstattung detailliert dokumentieren, um spätere Streitigkeiten bei der Kautionsabrechnung zu vermeiden.