Zuletzt aktualisiert am Uhr

Ausstattungsklauseln sind vertragliche Vereinbarungen im Mietvertrag, die die Ausstattung der Wohnung beschreiben. Dazu gehören zum Beispiel Böden, Einbauküche, Bad, Heizungsart oder technische Geräte.

Ausstattungsklauseln sind relevant für die Verrechnung von Schäden aus der Mietkaution. Kommt es bei der Wohnungsübergabe zu Mängeln oder Beschädigungen, prüft der Vermieter, ob diese gegen die vereinbarten Ausstattungsklauseln verstoßen. Nur Schäden, die die vereinbarte Ausstattung betreffen, dürfen von der Kaution einbehalten werden.

Wichtige Punkte:

  • Die Ausstattung muss klar und nachvollziehbar im Mietvertrag festgehalten werden.
  • Bei Streitigkeiten über Schäden dienen die Klauseln als Beweismittel.
  • Unzulässige Klauseln, die den Mieter unangemessen benachteiligen, sind rechtlich nichtig.

Praxis-Tipp:

  • Mieter sollten bei Einzug prüfen, ob die Ausstattung vollständig und korrekt im Übergabeprotokoll dokumentiert ist.
  • Vermieter sollten die Ausstattung detailliert auflisten, um spätere Streitigkeiten bei der Kautionsabrechnung zu vermeiden.

Weitere Themen im Mietkaution Glossar