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Die Wohnflächenberechnung legt fest, wie die Wohnfläche einer Mietwohnung nach gesetzlichen Vorschriften ermittelt wird. In Deutschland ist dies meist nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) geregelt. Sie bestimmt, welche Flächen voll, anteilig oder gar nicht angerechnet werden, z. B. Balkone, Terrassen oder Abstellräume.
Die Wohnfläche ist für die Berechnung der Miete und der maximal zulässigen Kaution relevant. Die Kaution darf maximal drei Monatskaltmieten betragen, die sich auf die laut Mietvertrag berechnete Wohnfläche beziehen. Eine falsche Wohnflächenangabe kann dazu führen, dass die Kaution zu hoch oder zu niedrig festgesetzt wird.
Wichtige Punkte:
- Balkone und Terrassen werden häufig anteilig angerechnet (meist 25–50 %).
- Keller oder Abstellräume zählen in der Regel nicht zur Wohnfläche.
- Eine exakte Wohnflächenberechnung schützt sowohl Mieter als auch Vermieter vor Streitigkeiten.
Praxis-Tipp:
- Mieter sollten prüfen, ob die im Mietvertrag angegebene Wohnfläche der Realität entspricht.
- Vermieter sollten die Berechnung transparent dokumentieren, um die Kaution rechtssicher zu erheben.