Erwirbt ein Käufer eine Eigentumswohnung, gilt der gesetzlich geregelte Miteigentumsanteil, der sicherstellt, dass allen Besitzern innerhalb eines Gebäudes einem so genannten Verteilschlüssel entsprechend die anderen Bestandteile des Hauses mitgehören, die über die Wohnungen hinausgehen. Hierdurch sind nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten im Mieterverbund geregelt.

Der Miteigentumsanteil gibt so etwa Auskunft darüber, in welcher Höhe dem Verteilschlüssel folgend die Eigentümer an eventuellen Sanierungs- oder Modernisierungskosten beteiligt sind. Errechnet werden solche Beträge aus einem besonderen Verhältnis der einzelnen Wohnflächen zur gesamten Wohnfläche eines Hauses.