Sondereigentumsanteil
Der Sondereigentumsanteil bezeichnet das Alleineigentum an einer bestimmten Wohnung oder Einheit innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Anders als beim Miteigentum gehören hier nur bestimmte Räume oder Einheiten einer einzelnen Person, während das Gemeinschaftseigentum allen Eigentümern zusammen gehört.
Was zum Sondereigentum zählt
- Einzelne Wohnungen, Stellplätze oder Gewerbeeinheiten
- Zur rechtlichen Absicherung im Grundbuch eingetragen
- Exklusives Nutzungs- und Verfügungsrecht des jeweiligen Eigentümers
Gemeinschaft vs. Sondereigentum
Gemeinschaftliche Bereiche wie Treppenhaus oder Dach werden von allen Eigentümern gemeinsam verwaltet, während der Sondereigentumsanteil dem jeweiligen Eigentümer die alleinige Entscheidungshoheit über seine Einheit gibt.
Relevanz für die Vermietung
Für Vermieter: Der Eigentümer des Sondereigentumsanteils kann seine Einheit eigenständig vermieten, inklusive der Verwaltung der Mietkaution nach den geltenden Regeln der Eigentümergemeinschaft.
Für Mieter: Bei WEG-Immobilien ist es sinnvoll zu prüfen, wer als Vermieter auftritt und ob er tatsächlich Inhaber des Sondereigentumsanteils ist.
Rechtliche Grundlage
Geregelt im Wohnungseigentumsgesetz (WEG).