Nicht jeder Bauherr nutzt später die neu errichteten Wohnräume selbst oder zur Vermietung. Will ein Grundstückseigentümer etwa Eigentumswohnungen weiter verkaufen, muss dieser für das Grundbuchamt eine Erklärung abgeben, dass er sein Eigentum in Miteigentumsanteile umwandeln will.

Durch diese Teilungserklärung gehen Rechte auf die neuen Besitzer der Eigentumswohnungen über. Aber für die Käufer entstehen auch Pflichten innerhalb eines Gebäudes im Eigentümerverbund. Neben einem Mitspracherecht im Rahmen der Eigentümerversammlungen müssen Eigentümer in bestimmten Fällen auch anfallende Sanierungskosten und andere Ausgaben anteilig tragen.

Die Teilungserklärung eines Eigentümers ist erst dann rechtskräftig, wenn sie der Baubehörde in Verbindung mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung, dem Aufteilungsplan und der Anlage der Wohnungsgrundbücher zugeführt wurde.