Teilungserklärung
Die Teilungserklärung ist eine notariell beurkundete Erklärung, die eine Immobilie in einzelne Eigentumseinheiten (Sondereigentum) und Gemeinschaftseigentum aufteilt. Sie legt fest, welche Bereiche allen Eigentümern gemeinsam gehören und welche einzelnen Eigentümern exklusiv zugeordnet sind.
Bedeutung für Vermieter
Für Vermieter bildet die Teilungserklärung die Grundlage jeder Vermietung innerhalb einer Eigentümergemeinschaft — sie bestimmt, wer Mietkautionen entgegennehmen darf und wer für Schäden verantwortlich ist.
Rechtliche Voraussetzungen
Rechtlich wirksam wird die Teilungserklärung erst mit Einreichung bei der Bauaufsichtsbehörde, zusammen mit:
- Abgeschlossenheitsbescheinigung
- Aufteilungsplan
- Eintragungen im Wohnungsgrundbuch
Inhalte der Teilungserklärung
Sie regelt insbesondere:
- Nutzungs- und Sondernutzungsrechte
- Kostenverteilung unter den WEG-Mitgliedern
- Übertragene Rechte beim Verkauf einzelner Wohnungen
- Pflichten bei gemeinschaftlichen Reparaturen und Instandhaltungen
Änderungen
Änderungen der Teilungserklärung erfordern in der Regel die einstimmige Zustimmung aller Eigentümer sowie eine notarielle Beurkundung. Vermieter sollten die Teilungserklärung auf rechtliche Konformität prüfen; Mieter sollten sicherstellen, dass vereinbarte Sondernutzungsrechte im Mietvertrag korrekt abgebildet sind.