Zuletzt aktualisiert am Uhr

Die Teilungserklärung ist ein notariell beurkundetes Dokument, das eine Immobilie in Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum aufteilt. Sie legt fest, welche Bereiche allen Eigentümern gemeinsam gehören und welche einzelnen Eigentümern als Sondereigentum zugeordnet sind.

Für Vermieter ist die Teilungserklärung wichtig, da sie die Grundlage für das Sondereigentum bildet, das vermietet wird. Die Mietkaution wird auf den Eigentümer des Sondereigentums ausgestellt. Schäden oder Mietausfälle können sich sowohl auf das Sondereigentum als auch auf Sondernutzungsbereiche beziehen, die in der Teilungserklärung geregelt sind.

Durch diese Teilungserklärung gehen Rechte auf die neuen Besitzer der Eigentumswohnungen über. Aber für die Käufer entstehen auch Pflichten innerhalb eines Gebäudes im Eigentümerverbund. Neben einem Mitspracherecht im Rahmen der Eigentümerversammlungen müssen Eigentümer in bestimmten Fällen auch anfallende Sanierungskosten und andere Ausgaben anteilig tragen.

Die Teilungserklärung eines Eigentümers ist erst dann rechtskräftig, wenn sie der Baubehörde in Verbindung mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung, dem Aufteilungsplan und der Anlage der Wohnungsgrundbücher zugeführt wurde.

Wichtige Punkte:

  • Die Teilungserklärung ist grundbuchrechtlich relevant und schafft Rechtssicherheit für Eigentümer und Mieter.
  • Sie regelt unter anderem Nutzungsrechte, Sondernutzungsrechte und Kostenverteilung innerhalb der WEG.
  • Änderungen der Teilungserklärung erfordern meist die Zustimmung aller Eigentümer und eine notarielle Beurkundung.

Praxis-Tipp:

  • Vermieter sollten die Teilungserklärung kennen, um die Vermietung rechtssicher zu gestalten.
  • Mieter sollten prüfen, ob Sondernutzungsrechte oder Gemeinschaftsflächen im Mietvertrag korrekt berücksichtigt sind.

Weitere Themen im Mietkaution Glossar