Ein Notaranderkonto ist ein Treuhandkonto bei einem Notar, auf dem Gelder sicher hinterlegt werden, bis ein bestimmter Rechtsvorgang abgeschlossen ist. Typische Anwendungsfälle sind Immobilienkäufe, Kaufpreiszahlungen oder Mietkautionen.
Ein Notaranderkonto kann genutzt werden, wenn die Mietkaution über einen Notar treuhänderisch verwaltet werden soll. Dies bietet höchste Sicherheit für Mieter und Vermieter, da die Kaution vom Vermögen des Notars getrennt verwaltet wird und erst nach Erfüllung der vertraglichen Bedingungen ausgezahlt wird.
Um bei Käufen und Verkäufen von Immobilien den sicheren Transfer großer Summen und die Sicherung auf Seiten des Eigentümers zu gewährleisten, wird in den meisten Fällen ein Notaranderkonto oder ein Anderkonto bemüht.
Ein Notaranderkonto wird im Namen eines Notars geführt, darf vom diesem jedoch nicht zu eigenen Zwecken genutzt werden. Das Anderkonto wird oft von Anwälten und Insolvenzverwaltern genutzt. Auf dieser speziellen Art des Kontos, für das bei Banken gesonderte Allgemeine Geschäftbedingungen gelten, werden Geldsummen sozusagen zwischengeparkt. Solange bis der Käufer als neuer Eigentümer im Grundbuch vermerkt ist, was nicht selten bis zu 12 Monaten dauern kann. Erst nach diesem Vorgang wird das Geld dem Verkäufer vom Notaranderkonto zugewiesen.
Wichtige Punkte:
- Das Konto wird vom Notar neutral verwaltet, der Notar prüft die Rechtslage und Fälligkeit der Auszahlung.
- Für Mieter ist dies besonders sicher, da die Kaution nicht in die Insolvenzmasse des Vermieters fallen kann.
- Gebühren für die Verwaltung des Notaranderkontos werden in der Regel vom Einzahler getragen und sollten im Mietvertrag oder der Treuhandvereinbarung festgehalten werden.
Praxis-Tipp:
- Mieter und Vermieter sollten klar vereinbaren, unter welchen Bedingungen die Kaution ausgezahlt wird.
- Ein Notaranderkonto ist besonders sinnvoll bei höherwertigen Mietobjekten oder bei Vermietern mit mehreren Eigentümern, um Rechtssicherheit zu gewährleisten.