Termingelder
Termingelder sind Bankeinlagen, über die nicht jederzeit verfügt werden kann: Sie haben entweder eine feste Laufzeit oder eine vereinbarte Kündigungsfrist. Dafür wird sie die Bank in der Regel höher vergüten als täglich fällige Sichteinlagen.
Festgeld und Kündigungsgeld
Der Begriff ist ein Oberbegriff für zwei Formen, deren Unterschied bei der Mietkaution den Ausschlag gibt:
- Festgeld — das Geld ist bis zu einem festen Endtermin gebunden. Vor Ablauf besteht kein Anspruch auf Auszahlung; viele Banken lassen eine vorzeitige Verfügung gegen Zinsabschlag zu, müssen es aber nicht.
- Kündigungsgeld — es gibt keinen Endtermin, sondern eine Kündigungsfrist, üblich sind drei Monate. Nach Ablauf der Frist ist das Geld verfügbar, die Anlage läuft bis zur Kündigung weiter.
Beide grenzen sich vom Tagesgeld ab, das jederzeit verfügbar ist. Die Unterschiede im Detail behandelt Festgeld, Tagesgeld oder Kündigungsgeld?
Welche Form für die Mietkaution zulässig ist
Hier wird häufig zu pauschal geurteilt. § 551 Abs. 3 BGB nennt als gesetzlichen Regelfall die Anlage „zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz”. Der gesetzliche Maßstab ist damit ein Kündigungsgeld — nicht ein täglich fälliges Konto.
- Kündigungsgeld mit dreimonatiger Frist: entspricht genau dem gesetzlichen Modell. Welcher Zinssatz dabei als üblich gilt, behandelt Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist.
- Festgeld mit fester Laufzeit: als Kautionsanlage problematisch, weil der Rückzahlungsanspruch nach Mietende nicht von der Laufzeit abhängt. Endet das Mietverhältnis mitten in der Bindung, muss der Vermieter trotzdem abrechnen und auszahlen. Zulässig ist es daher nur, wenn Mieter und Vermieter eine abweichende Anlageform ausdrücklich vereinbaren — und selbst dann sollte die Laufzeit kürzer sein als die erwartete Mietdauer.
Entscheidend bleibt in jedem Fall: Die Anlage muss getrennt vom Vermögen des Vermieters erfolgen, damit sie bei einer Insolvenz nicht in die Masse fällt — siehe Treuhandkonto.
Einlagensicherung
Termingelder bei Instituten im Europäischen Wirtschaftsraum sind über die gesetzliche Einlagensicherung bis 100.000 € je Einleger und Institut geschützt. Für Kautionsbeträge liegt das weit über dem Bedarf; maßgeblich wird die Grenze erst, wenn ein Vermieter mehrere Kautionen bei derselben Bank hält. Dazu Einlagensicherung bei der Mietkaution.
Anwendung in der Immobilienverwaltung
Jenseits der Kaution sind Termingelder das übliche Instrument für Geld, das erst später gebraucht wird: Instandhaltungsrücklagen, angespartes Eigenkapital für den nächsten Kauf oder Mittel, die für eine geplante Sanierung bereitliegen. Die Laufzeit sollte zum Zeitpunkt des Bedarfs passen — vorzeitige Verfügungen kosten Zinsen oder sind gar nicht möglich.