Grundschuld

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Eine Grundschuld ist das Recht, Zahlungen aus einem Grundstück oder aus Wohneigentum fordern zu können. Sie wird zur Kreditsicherung genutzt und muss im Grundbuch eingetragen sein, um wirksam zu sein.

Rechtliche Grundlagen

  • Die Eintragung im Grundbuch ist Voraussetzung für die Wirksamkeit.
  • Anders als bei der Hypothek kann eine Grundschuld unabhängig von einer konkreten Forderung übertragen werden.
  • Sie kann auch künftige Verbindlichkeiten sowie Nebenleistungen und Zinsen absichern.
  • Eigentümer bleiben in der Regel Schuldner, müssen aber der sofortigen Zwangsvollstreckung zustimmen.

Arten der Grundschuld

Grundbuchschuld vs. Briefgrundschuld: Die Grundbuchschuld wird nur im Grundbuch eingetragen, die Briefgrundschuld erhält zusätzlich einen Grundschuldbrief als Sicherungsurkunde.

Gesamtgrundschuld vs. Eigentümergrundschuld: Eine Gesamtgrundschuld erstreckt sich über mehrere Grundstücke, während die Eigentümergrundschuld auf einen bestimmten Eigentümer eingetragen wird — oft, um künftige Finanzierungen zu günstigeren Konditionen zu sichern.

Bezug zur Mietkaution

Immobilien mit eingetragener Grundschuld können regulär vermietet werden. Mieter können ihre Kaution dabei wie gewohnt als Bürgschaft, Depot oder klassisches Mietkautionskonto hinterlegen — die Grundschuld auf der Immobilie hat darauf keinen direkten Einfluss.


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