Hinweis: Die VPI-Werte müssen vom Statistischen Bundesamt für die entsprechenden Monate bezogen werden (Basis 2020 = 100). Die Mietanpassung ist nur alle 12 Monate möglich.
Mietanpassung einfach berechnen
Mit unserem Indexmietvertrag Rechner können Sie schnell und zuverlässig die neue Miete nach einem Indexmietvertrag berechnen. Einfach Basis-Miete, Basis-Index und aktuellen Index eingeben – unser Tool zeigt die neue Miete, die absolute Veränderung sowie die prozentuale Anpassung.
So funktioniert der Rechner
Ein Indexmietvertrag passt die Miete automatisch an die Veränderung eines vereinbarten Indexes an – in der Regel der Verbraucherpreisindex (VPI). Mit unserem Rechner lässt sich die Mieterhöhung exakt und nachvollziehbar ermitteln:
- Basis-Miete eingeben – die aktuelle Miete oder die Miete zu Beginn des Indexvertrags.
- Basis-Index eintragen – der Indexwert bei Vertragsbeginn.
- Neuer Index eingeben – der aktuelle Wert des Indexes.
- Berechnen – die neue Miete wird sofort angezeigt, inklusive der Differenz zur bisherigen Miete und der prozentualen Anpassung.
Optional können Sie die Berechnung auf Monats- oder Jahresbasis durchführen und auf Cent runden.
Vorteile unseres Indexmietvertrag Rechners

- Schnell & unkompliziert: keine komplizierten Formeln nötig.
- Transparent: zeigt Schritt-für-Schritt die Berechnung der neuen Miete.
- Verlässlich: basiert auf der offiziellen Indexmietformel.
- Kostenfrei: direkt im Browser nutzbar, keine Anmeldung erforderlich.
Hinweise zur Anwendung
- Dieser Rechner liefert reine mathematische Berechnungen – rechtliche Aspekte wie Ankündigungsfristen, Schriftform oder Rundungsregeln im Vertrag sind separat zu prüfen.
- Für die exakte Umsetzung im Mietverhältnis empfehlen wir zusätzlich, den Indexmietvertrag und die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu prüfen.
Tipp: Mietkaution bei Indexmiete oder Staffelmiete – ändert sich da was?
Häufige Fragen zum Indexmietvertrag
Was ist ein Indexmietvertrag?
Ein Indexmietvertrag ist eine besondere Form des Mietvertrags, bei dem die Miete automatisch an die Entwicklung eines bestimmten Preisindexes, meist des Verbraucherpreisindexes (VPI), gekoppelt ist. Anders als bei klassischen Mietverträgen, bei denen Mieterhöhungen meist einzeln vereinbart oder gesetzlich geregelt werden müssen, erfolgt die Anpassung bei einem Indexmietvertrag direkt und automatisch, sobald der Index steigt oder fällt.
Der Vorteil für Vermieter liegt in der planbaren Anpassung der Miete an die Inflation, wodurch die reale Kaufkraft der Miete erhalten bleibt. Für Mieter bietet diese Vertragsform Transparenz, da die Berechnungsgrundlage eindeutig ist und auf öffentlichen, nachvollziehbaren Daten basiert.
Die Miete wird in der Regel durch folgende Formel berechnet:
Neue Miete = Basis-Miete × (Neuer Index ÷ Basis-Index)
Die „Basis-Miete“ ist die Miete zu Beginn des Vertrags, der „Basis-Index“ der Indexstand zu Vertragsbeginn und der „Neue Index“ der aktuelle Wert. Durch diese Formel steigen oder fallen die Mietzahlungen proportional zur Entwicklung des Indexes.
Indexmietverträge kommen vor allem bei langfristigen Mietverhältnissen zum Einsatz oder in Regionen, in denen Inflation und Preissteigerungen die Vermietung langfristig beeinflussen. Wichtig ist: Der Vertrag muss explizit als Indexmietvertrag gekennzeichnet sein und die Anpassungsregeln genau definieren, inklusive der Berechnungsformel und der Intervalle, in denen Anpassungen erfolgen dürfen.
Wie oft darf die Miete angepasst werden?
Die Häufigkeit der Mietanpassung in einem Indexmietvertrag hängt sowohl vom vertraglich vereinbarten Intervall als auch von den gesetzlichen Vorgaben ab. Üblich ist eine jährliche Anpassung, manchmal alle sechs Monate, seltener kürzere Intervalle.
Die Anpassung darf jedoch nicht beliebig oft erfolgen, da der Gesetzgeber bzw. das Mietrecht einen zeitlichen Rahmen vorgibt. So kann eine Mieterhöhung nach Indexsteigerung oft erst nach Ablauf von zwölf Monaten seit der letzten Anpassung geltend gemacht werden. Auch wenn der Index stark schwankt, gelten diese Fristen, um Mieter vor zu häufigen Änderungen zu schützen.
Im Vertrag sollte genau geregelt sein, welcher Index zugrunde gelegt wird, wie der Indexwert ermittelt wird (z. B. offizieller Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamts) und wann die Anpassung wirksam wird. Üblicherweise erfolgt die Mieterhöhung zum Monatsbeginn nach der Berechnung.
Die Anpassung erfolgt automatisch auf Basis der Formel. Ein Vermieter muss die Berechnung zwar transparent mitteilen, oft in Form einer Mitteilung oder Abrechnung, eine Zustimmung des Mieters ist jedoch bei rechtlich korrektem Indexmietvertrag nicht erforderlich.
Der Indexmietvertrag schützt somit beide Parteien: Der Vermieter behält die Kaufkraft seiner Miete, und der Mieter weiß im Voraus, welche Anpassungen stattfinden werden. Wichtig ist, Vertragsdetails sorgfältig zu prüfen, bevor man sich auf Indexmieten einlässt.
Welche Indizes sind üblich und wie werden sie verwendet?
In Deutschland wird bei Indexmietverträgen meist der Verbraucherpreisindex (VPI) herangezogen. Dieser Index misst die Preisentwicklung eines typischen Warenkorbs, der private Konsumausgaben abbildet, wie Lebensmittel, Energie, Mieten oder Dienstleistungen. Die jährliche oder monatliche Veränderung dieses Indexes spiegelt die Inflation oder Deflation wider.
Andere Indizes sind seltener, können aber in speziellen Fällen vertraglich vereinbart werden. Dazu gehören beispielsweise Baupreisindizes oder regionale Preisentwicklungsindikatoren. In jedem Fall muss der verwendete Index öffentlich zugänglich und nachvollziehbar sein, sodass Mieter die Berechnung der neuen Miete prüfen können.
Die Anwendung erfolgt über die klassische Formel:
Neue Miete = Basis-Miete × (Neuer Index ÷ Basis-Index)
Das bedeutet: Steigt der Index um 5 %, steigt die Miete ebenfalls um 5 % der Basis-Miete. Fällt der Index, kann auch die Miete entsprechend sinken, sofern dies im Vertrag geregelt ist.
Die Wahl des Indexes beeinflusst die Stabilität der Mietanpassung. Der VPI ist besonders geeignet, da er regelmäßig veröffentlicht wird und die allgemeine Preisentwicklung widerspiegelt. Für Vermieter ist dies ein verlässlicher Maßstab, für Mieter eine transparente Grundlage.
Ein gut formulierter Indexmietvertrag legt exakt fest, welcher Index verwendet wird, welche Berechnungsperiode gilt und ob Rundungen auf Cent oder auf ganze Euro erfolgen. So lassen sich Streitigkeiten vermeiden und die Anpassung bleibt klar, nachvollziehbar und fair.