Was der Rechner prüft
- Kappungsgrenze: maximal 20 % Erhöhung innerhalb von drei Jahren, in angespannten Wohnungsmärkten per Landesverordnung nur 15 % (§ 558 Abs. 3 BGB).
- Sperrfrist: mindestens 12 Monate seit der letzten Erhöhung müssen vergangen sein.
- Vergleichsmiete: die neue Miete darf die ortsübliche Vergleichsmiete aus dem Mietspiegel nicht übersteigen (§ 558 Abs. 2 BGB) und dient gleichzeitig als Begründung (§ 558a BGB).
Mehr Hintergrund zum Zusammenspiel dieser drei Grenzen: Steigt die Mietkaution bei Mieterhöhung?
Passt Ihr Fall nicht?
Nur die Obergrenze wissen
Der Kappungsgrenze-Rechner prüft beide Obergrenzen getrennt und nennt den Verordnungsstand Ihres Bundeslandes.
Indexmietvertrag
Hier gilt statt Kappungsgrenze und Mietspiegel der Verbraucherpreisindex — dafür ist der Indexmietvertrag-Rechner zuständig.
Staffelmietvertrag
Bei vereinbarten Staffeln steigt die Miete automatisch. Der Staffelmiete-Rechner zeigt jede Stufe und prüft die Mietpreisbremse.
Nach einer Modernisierung
Für die Umlage von Modernisierungskosten nach § 559 BGB gelten eigene, engere Grenzen.