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Mieterhöhungsschreiben kostenlos erstellen

Kappungsgrenze, Sperrfrist und Vergleichsmiete werden nach § 558 BGB geprüft — daraus entsteht in zwei Schritten ein fertiges Mieterhöhungsschreiben als PDF. Mieter schalten den Rechner um und prüfen damit eine erhaltene Erhöhung.

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Mieterhöhungsschreiben-Generator

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Berechnung
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Erhöhung
Vergleichsmiete
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Hinweis: Dieser Rechner dient der Orientierung. Er berücksichtigt die Kappungsgrenze und Sperrfrist gemäß § 558 BGB. Keine Rechtsberatung.
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In zwei Schritten zum fertigen Schreiben

  1. Miete und Erhöhung eingeben

    Aktuelle Kaltmiete, gewünschte Erhöhung in % oder €, Datum der letzten Erhöhung. Optional Vergleichsmiete aus dem Mietspiegel, Wohnfläche und die Miete vor drei Jahren — damit prüft der Rechner die Kappungsgrenze vollständig.

  2. Ergebnis prüfen

    Sie sehen sofort die zulässige Höchstmiete, ob die Sperrfrist abgelaufen ist und ab wann die neue Miete gilt — inklusive der Frist, bis zu der der Mieter zustimmen muss.

  3. Brief erzeugen und herunterladen

    Adressen und Mietspiegel-Angabe ergänzen, Text in der Vorschau direkt bearbeiten und als PDF speichern, als Textdatei exportieren oder drucken.

Was der Rechner prüft

Mehr Hintergrund zum Zusammenspiel dieser drei Grenzen: Steigt die Mietkaution bei Mieterhöhung?

Passt Ihr Fall nicht?

Häufige Fragen

Was ist die Kappungsgrenze?
Die Kappungsgrenze begrenzt, um wie viel die Miete innerhalb von drei Jahren steigen darf — regulär höchstens 20 %, in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt per Landesverordnung nur 15 % (§ 558 Abs. 3 BGB). Der Rechner berücksichtigt das automatisch.
Was bedeutet die Sperrfrist bei der Mieterhöhung?
Zwischen zwei Mieterhöhungen nach § 558 BGB müssen mindestens 12 Monate liegen, gerechnet ab dem Wirksamwerden der letzten Erhöhung. Vor Ablauf dieser Sperrfrist ist eine erneute Erhöhung auf Basis der Vergleichsmiete nicht zulässig.
Muss ich die Erhöhung mit dem Mietspiegel begründen?
Ja — nach § 558a BGB muss die Mieterhöhung begründet werden, üblicherweise durch Bezug auf den örtlichen Mietspiegel, ein Sachverständigengutachten oder Vergleichswohnungen. Der Generator übernimmt die Mietspiegel-Angabe direkt ins Schreiben.
Gilt der Rechner auch für einen Indexmietvertrag?
Nein — bei einem Indexmietvertrag gilt statt Kappungsgrenze und Mietspiegel der Verbraucherpreisindex. Nutzen Sie dafür den separaten Indexmietvertrag-Rechner.
Kann ich als Mieter mit diesem Tool auch widersprechen?
Ja — über den Rollen-Umschalter "Ich bin Mieter" prüft der Rechner dieselbe Erhöhung aus Mieter-Sicht und erstellt bei Bedarf direkt ein Widerspruchsschreiben inklusive Antwortfrist.
Werden meine eingegebenen Daten gespeichert?
Nein. Die gesamte Berechnung und Brieferstellung läuft ausschließlich im Browser — es werden keine Daten an einen Server übertragen oder gespeichert.

Quellen

Weiterführende Themen