Ein Mietkautionskonto wird nur so lange genutzt wie ein Mietverhältnis zwischen Mieter und Vermieter besteht. In der Regel läuft dieses noch einen bestimmten Zeitraum weiter, um bspw. die Nebenkostenabrechnung durchzuführen.
Allerdings kommt der Zeitpunkt, an welchem das Mietkautionskonto aufgelöst wird. Dies sollte rechtzeitig geplant sein, da in der Regel für jeden Mieter eine dreimonatige Kündigungsfrist besteht. Hierzu bedarf es einer Auflösungserklärung, der Vorlage des Sparbuches sowie ein Schreiben an die Bank.
Ihr bisheriges Konto soll aufgelöst werden. Suchen Sie bereits ein neues Mietkautionskonto oder eine bessere Anlage? Nutzen Sie den Vergleich verschiedener Anbieter mit dem Mietkautionsrechner:
Inhalt
Als Mieter das Kautionskonto auflösen
Ein Mietkautionskonto kann man dann als Mieter auflösen, sobald man Zugriff auf das Sparbuch oder die Verpfändungserklärung des Sparbuches hat. Diese verwaltet der Vermieter und händigt sie nach Ende des Mietverhältnisses aus.
Soll ein Teil der Mietkaution noch für Reparaturen, die Endkostenabrechnung oder andere Kosten verwendet werden, so ist es auch möglich, dass der Vermieter das Kautionskonto auflöst und einen Teil des Geldes einbehält. Wer das Konto auflöst liegt daran, wer der Inhaber dessen ist.
Soll nur ein Teilbetrag der Mietkaution abgerechnet werden, so gibt es hierfür Vordrucke und Muster, sowohl für den Mieter als auch Vermieter um die Teilauszahlung in die Wege zu leiten.
Bei einem Mietkautionssparbuch hält der Vermieter das Mietkautionssparbuch mit der Verpfändungserklärung vor. Hierbei ist es wichtig sowohl die Sparurkunde, als auch die Verpfändungserklärung zu erhalten. Ist lediglich ein Sperrvermerk in dem Sparbuch, so benötigt man lediglich das Sparbuch.
Das Sparbuch ist eine Urkunde darüber, wieviel Geld angelegt ist und sollte daher sorgfältig aufbewahrt werden. Mit der Urkunde erhält man Zugriff auf die Einlagen.
Was passiert wenn die Bürgschaftsurkunde verloren wurde?
In der Regel verlangt die Bank in diesen Fällen eine Bestätigung vom Mieter und Vermieter, dass die Urkunde unauffindbar ist und beide mit der Auflösung des Kontos einverstanden sind. Wirddies schriftlich bestätigt kann man eine neue Urkunde beantragen (in dere Regel gegen eine Gebühr), welches anschließend zur Auflösung genutzt werden kann.
Was kann man im Streitfall tun?
Nicht immer wird eine Mietkaution ohne Reibung wieder zurück gezahlt. In diesem Fall ist der erste Schritt ein klärendes Gespräch zwischen Mieter und Vermieter. Stellen Sie beide Ihre Position dar und suchen Sie Lösungen unter welchen Umständen eine Auszahlung möglich wäre. So gibt es bspw. die Möglichkeit der Teilauszahlung, oder aber auch der Umschichtung der Mietkaution.
Ist eine Teilauszahlung möglich?
Nicht immer ist es möglich bereits die komplette Kautionssumme zurück zu zahlen, weil bspw. noch eine Nebenkostenabrechnung erfolgen muss und mit einer Nachzahlung zu rechnen ist. In diesem Fall kann man mit dem Vermieter vereinbaren eine Teilauszahlung zu ermöglichen. So wird die Summe zurück gehalten, welche voraussichtlich für die noch ausstehenden Kosten benötigt werden - der Zwischenbetrag jedoch bereit dem Mieter überwiesen.
Wurde die Mietkaution bis ca. 1,5 Monate nach dem Auszug noch nicht ausgezahlt oder teilausgezahlt, so kann man den Vermieter mithilfe dieses Formulars auffordern die Mietkaution abzurechnen.
Download Musterbrief – Aufforderung zur Rückzahlung der Mietkaution
Als Vermieter das Kautionskonto auflösen
Als Vermieter kann man das Kautionskonto ebenfalls auflösen, wenn dieses zuvor vom Vermieter für jeden Mieter angelegt wurde. Hierfür muss mit dem Mieter abgesprochen werden auf welche Kontoverbindung der Kautionsbetrag überwiesen werden soll. Sollten keine Kosten mehr durch eine Nebenkostenabrechnung oder Reparaturen entstehen, kann der volle Betrag überwiesen werden. Mehr Informationen zur Auflösung des Kautionskonto finden Sie hier.
Mietkautionsbürgschaft kündigen
Neben dem Mietkautionskonto gibt es ebenfalls die Möglichkeit die Kaution über eine Kautionsbürgschaft, Kautionsversicherung oder ein Mietaval zu decken. Diese Versicherung kann in der Regel monatlich gekündigt werden, wodurch dann ebenfalls die monatlichen Kosten entfallen – Voraussetzung ist hierfür die Bürgschaftsurkunde, welche man vom Vermieter als Mieter wieder zuvor erhalten haben muss. Anschließend funktioniert die Kündigung formlos.
Mietkaution umschichten
Aufgrund der aktuellen Niedrigzinsphase interessieren sich viele Mieter dafür Ihre Mietkaution in eine Rendite stärkere Anlage zu wechseln. So erhält man derzeit 0,01% Zinsen auf Mietkautionskonten – vergleicht man dies bspw. mit einer durchschnittliche Rendite von 4% auf ein Indexfonds, so zehrt die Inflation das Angesparte und somit auch die Kaution als Sicherheit auf.
Eine Möglichkeit eine bessere Anlage zu wählen besteht für den Mieter darin ein Mietkautionsdepot abzuschließen und die Mietkaution darauf umzuschichten. Hierbei wird ein Fonds-Depot eingerichtet, Fonds-Anteile (bspw. ein ETF Fonds) gekauft und in der Höhe der Kautionssumme verpfändet. Eine Alternative stellt bspw. eine Mietkautionsbürgschaft dar, hierbei zahlt man einen monatlichen Betrag, hat jedoch die volle Kautionssumme zur Verfügung um diese rendite-stärker anzulegen.
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