DKB Mietkautionskonto auflösen: Ablauf, Musterschreiben und Adresse

Veröffentlicht am Aktualisiert am 9 Min. Lesezeit
DKB Mietkautionskonto auflösen: Verpfändungsurkunde und formloser Auftrag an die DKB

Die DKB eröffnet keine neuen Mietkautionskonten mehr — bestehende Konten laufen aber weiter und müssen nach dem Auszug aufgelöst werden. Das geht ohne Formular, aber nicht ohne ein bestimmtes Dokument: die „Ausfertigung für den Vermieter" der Verpfändungsurkunde. Hier steht, wer was wohin schickt, mit Musterschreiben für Mieter und Vermieter.


Welches DKB-Konto haben Sie?

Unter „DKB Mietkautionskonto” laufen zwei Produkte, die sich beim Auflösen grundlegend unterscheiden:

Mietkautionskonto (Mieterkonto)Kautionskonto im Vermieterpaket
Kontoinhaberder Mieterder Vermieter (treuhänderisch)
SicherungVerpfändung an den Vermieter per UrkundeTreuhandbindung, Sammelkonto für mehrere Mieter
Wer löst aufMieter mit Freigabe oder Vermieter mit Freigabeauftragallein der Vermieter
Neuabschlussnicht mehr möglichnicht mehr möglich
Woran erkennbarMieter hat eine Verpfändungsurkunde unterschrieben; Vermieter besitzt die „Ausfertigung für den Vermieter”Mieter hat nur eine Überweisung an ein Konto des Vermieters getätigt

Diese Anleitung betrifft vor allem das Mieterkonto. Was beim Vermieterpaket gilt, steht weiter unten.

Voraussetzungen

Aufgelöst wird nach dem Ende des Mietverhältnisses und nachdem der Vermieter geprüft hat, ob er noch Forderungen hat. Dafür steht ihm eine angemessene Prüfungsfrist zu, die in der Praxis meist mit drei bis sechs Monaten angesetzt wird. Steht noch eine Betriebskostenabrechnung aus, darf er einen angemessenen Teil bis dahin zurückhalten. Wann und wofür der Vermieter die Kaution verwenden darf, erklärt Wann darf der Vermieter auf die Mietkaution zugreifen?

So lösen Sie das DKB-Mietkautionskonto auf

1

Freigabe klären

Mieter und Vermieter einigen sich nach der Übergabe, ob die Kaution vollständig oder nur teilweise an den Mieter geht.

2

Urkunde zurückgeben

Der Vermieter gibt dem Mieter seine „Ausfertigung für den Vermieter" der Verpfändungsurkunde zurück — idealerweise mit einer kurzen schriftlichen Freigabe.

3

Auftrag schreiben

Der Mieter formuliert einen formlosen Auftrag zur Auflösung und nennt die Bankverbindung für die Auszahlung (Muster unten).

4

Per Post an die DKB

Urkunde und Auftrag gehen an: Deutsche Kreditbank AG, Bereich Privatkunden, Postfach 11 02 68, 10832 Berlin.

Alternativ reicht der Vermieter die Urkunde selbst zusammen mit einem Freigabeauftrag bei der DKB ein. Das ist praktisch, wenn der Mieter schon weggezogen ist oder die Urkunde nicht noch einmal durch mehrere Hände gehen soll.

Praxistipps:

  • Kopien behalten. Vor dem Versand die Urkunde und den Auftrag kopieren oder fotografieren.
  • Nachweisbar versenden. Da das Originaldokument per Post reist, lohnt sich ein Versand mit Sendungsnachweis.
  • Kontoverbindung eindeutig angeben. IBAN und Kontoinhaber des Zielkontos gehören in den Auftrag.
  • Bearbeitungszeit einplanen. Eine feste Bearbeitungsdauer nennt die DKB nicht. Wer nach einigen Wochen keine Gutschrift sieht, sollte beim DKB-Service nachfragen und dabei die Kontonummer des Kautionskontos nennen.

Musterschreiben

Die folgenden Formulierungen sind Vorschläge für den formlosen Auftrag. Sie ersetzen keine Beratung im Einzelfall; bei Unklarheiten zur Form hilft der DKB-Service.

Auftrag des Mieters

Betreff: Auflösung meines Mietkautionskontos, Kontonummer/IBAN [ … ]

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Mietverhältnis über die Wohnung [Anschrift] ist zum [Datum] beendet. Mein Vermieter [Name] hat die Kaution freigegeben und mir die „Ausfertigung für den Vermieter" der Verpfändungsurkunde zurückgegeben; sie liegt diesem Schreiben im Original bei.

Ich beauftrage Sie, das Mietkautionskonto aufzulösen und das Guthaben einschließlich Zinsen auf folgendes Konto zu überweisen: Kontoinhaber [Name], IBAN [ … ].

Mit freundlichen Grüßen
[Name, Anschrift, Unterschrift]

Freigabe des Vermieters

Betreff: Freigabe der Mietkaution, Mietkautionskonto [Kontonummer/IBAN], Kontoinhaber [Name des Mieters]

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Mietverhältnis mit [Name des Mieters] über die Wohnung [Anschrift] ist beendet. Ich gebe das an mich verpfändete Guthaben des oben genannten Mietkautionskontos vollständig frei und verzichte auf mein Pfandrecht. Die „Ausfertigung für den Vermieter" der Verpfändungsurkunde liegt bei.

Mit freundlichen Grüßen
[Name, Anschrift, Unterschrift]

Bei einer Teilfreigabe gehört in die Freigabe genau beziffert, welcher Betrag an den Mieter und welcher an den Vermieter gehen soll — und ein Satz, dass beide Seiten sich darüber einig sind, am besten mit beiden Unterschriften. Ob die DKB eine solche Aufteilung in einem Schritt ausführt, gibt sie nicht öffentlich an; vor dem Versand kurz beim Service nachzufragen, spart Rückfragen. Worauf es bei der Freigabe rechtlich ankommt, erklärt Abtretungserklärung oder Verpfändungserklärung.

Sonderfälle

Der Vermieter gibt die Kaution nicht frei

Ohne Freigabe zahlt die DKB nicht aus — das Guthaben gehört zwar dem Mieter, ist aber verpfändet. Nach Mietende und Ablauf einer angemessenen Prüfungsfrist hat der Mieter einen Anspruch darauf, dass der Vermieter die Kaution freigibt, soweit ihm keine berechtigten Forderungen zustehen. Der Weg:

  1. Schriftlich zur Freigabe auffordern und eine Frist setzen.
  2. Bei offenen Forderungen eine Abrechnung mit Belegen verlangen.
  3. Reagiert der Vermieter nicht, den Anspruch auf Zustimmung zur Auszahlung gerichtlich geltend machen.

Details und Musterformulierungen: Vermieter zahlt Kaution nicht zurück.

Die Urkunde ist verloren

Die Auflösung setzt die „Ausfertigung für den Vermieter” voraus. Ist sie nicht mehr auffindbar, sollten Mieter und Vermieter sich gemeinsam an die DKB wenden und den Verlust schriftlich erklären; der Vermieter bestätigt dabei seine Freigabe. Hintergrund und Vorgehen: Kautionssparbuch oder Urkunde verloren.

Die Wohnung wurde verkauft

Laut DKB muss die Verpfändungsurkunde bei einem Eigentümerwechsel nicht neu ausgestellt werden, weil sich die Vertragsdaten des Kontos nicht ändern. Freigeben muss aber der neue Eigentümer: Er tritt nach § 566a BGB in die Rechte und Pflichten aus der Kaution ein. Der alte Vermieter sollte ihm deshalb seine Ausfertigung der Urkunde übergeben. Mehr dazu: Mietkaution bei Eigentümerwechsel.

Übertragung auf einen anderen Mieter

Eine bestehende Mietkaution kann laut DKB nicht auf eine andere Person übertragen werden. Zieht ein Mitbewohner aus und ein neuer ein, wird das Konto aufgelöst und die Kaution neu gestellt — eine neue DKB-Kaution ist dafür allerdings nicht mehr möglich.

Zinsen und Steuern

Die Zinsen gehören nach § 551 Abs. 3 BGB dem Mieter und sind Teil des Guthabens. Steuerlich sind sie Kapitalerträge des Mieters, weil das Konto auf ihn läuft. Ein Freistellungsauftrag bei der DKB verhindert den Steuerabzug im Rahmen des Sparerpauschbetrags — siehe Freistellungsauftrag für Zinsen auf die Mietkaution. Was eine Kaution über die Jahre an Zinsen hätte bringen müssen, rechnet der Kautionsrechner mit den historischen Bundesbank-Sätzen nach.

Vermieterpaket: Was Vermieter jetzt tun müssen

Das DKB-Vermieterpaket war ein Angebot für private Vermieter mit Mietkonten, Instandhaltungskonten und Mietkautionssammelkonten, auf denen die Kautionen treuhänderisch lagen. Ein Neuabschluss ist nicht mehr möglich. Laut DKB wurden nicht genutzte Verträge zum 31.08.2026 gekündigt; betroffen sind Mietkonten, Instandhaltungskonten und Mietkautionssammelkonten, das Girokonto bleibt bestehen. Eine automatische Überleitung zu einem anderen Produkt oder Anbieter gibt es nicht, und der Kündigung kann nicht widersprochen werden.

Für Vermieter, deren Kautionen noch auf einem solchen Sammelkonto lagen, heißt das: Die Kautionen müssen weiterhin getrennt vom eigenen Vermögen angelegt sein (§ 551 Abs. 3 BGB) — ein Umzug aufs eigene Girokonto ist keine Lösung. Infrage kommen ein anderes Kautionssammelkonto, ein Treuhandkonto oder ein Vermieterkonto mit Kautionsunterkonten. Mieter, deren Kaution auf einem Vermieterpaket-Konto lag, müssen selbst nichts tun; die Auszahlung nach Mietende läuft über den Vermieter.

Alternativen für die nächste Kaution

Da die DKB weder Mietkautionskonten noch Mietavale neu abschließt, braucht die nächste Kaution einen anderen Anbieter:

Was genau bei der DKB eingestellt wurde, fasst DKB Mietkautionskonto eingestellt zusammen.

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Häufige Fragen

Gibt es ein Formular der DKB zum Auflösen des Mietkautionskontos?

Ein eigenes Auflösungsformular nennt die DKB nicht. Sie verlangt die „Ausfertigung für den Vermieter" der Verpfändungsurkunde zusammen mit einem formlosen Auftrag. Beides geht per Post an die Deutsche Kreditbank AG, Bereich Privatkunden, Postfach 11 02 68, 10832 Berlin. Musterschreiben stehen oben.

Wer muss die Auflösung beantragen — Mieter oder Vermieter?

Beide Wege sind möglich. Üblich ist, dass der Vermieter die Kaution freigibt und dem Mieter seine Ausfertigung der Verpfändungsurkunde zurückgibt; der Mieter schickt sie dann mit einem formlosen Auftrag an die DKB. Alternativ reicht der Vermieter die Urkunde selbst mit einem Freigabeauftrag bei der DKB ein.

Kann ich das DKB-Kautionskonto ohne Zustimmung des Vermieters auflösen?

Nein. Das Konto läuft zwar auf den Namen des Mieters, ist aber an den Vermieter verpfändet. Ohne dessen Freigabe zahlt die Bank nicht aus. Verweigert der Vermieter die Freigabe nach Mietende und einer angemessenen Prüfungsfrist ohne berechtigten Grund, muss der Mieter seinen Anspruch auf Freigabe notfalls gerichtlich durchsetzen.

Was gilt, wenn der Vermieter die Wohnung verkauft hat?

Laut DKB muss die Verpfändungsurkunde bei einem Eigentümerwechsel nicht neu ausgestellt werden. Freigeben muss die Kaution dann der neue Vermieter, der nach § 566a BGB in die Rechte und Pflichten aus der Sicherheit eintritt.

Bekomme ich die Zinsen mit ausgezahlt?

Die Zinsen stehen nach § 551 Abs. 3 BGB dem Mieter zu und gehören zum Kontoguthaben. Sie sind Kapitalerträge des Mieters; mit einem Freistellungsauftrag bei der DKB lässt sich der Steuerabzug im Rahmen des Sparerpauschbetrags vermeiden.

Kann ich noch ein neues DKB-Mietkautionskonto eröffnen?

Nein. Die DKB bietet keinen Neuabschluss von Mietkautionskonten oder Mietavalen mehr an. Bestehende Konten bleiben aktiv und werden weiter verwaltet. Für eine neue Kaution kommen andere Banken, Treuhandkonten oder eine Mietkautionsbürgschaft infrage.

Quellen


Weiterführende Themen