Freistellungsauftrag

Ein Freistellungsauftrag ist ein Formular bei der Bank, mit dem Kunden ihre Kapitalerträge — etwa Zinsen — bis zu einem bestimmten Freibetrag von der Abgeltungsteuer befreien lassen können.
Aktuelle Freibeträge (2025)
- Alleinstehende: 1.000 €
- Verheiratete: 2.000 €
Innerhalb dieser Grenzen bleiben Zinserträge steuerfrei und müssen nicht separat in der Steuererklärung angegeben werden.
Bedeutung für die Mietkaution
Wird die Mietkaution auf einem verzinsten Konto oder Sparbuch angelegt, gelten die aufgelaufenen Zinsen als Kapitalertrag und unterliegen grundsätzlich der Abgeltungsteuer. Ein Freistellungsauftrag hält diese Zinsen bis zum Freibetrag steuerfrei. Mehr zur Verzinsung: Mietkaution Zinsen.
Praktische Hinweise
- Banken verlangen für jedes zinstragende Konto einen eigenen Freistellungsauftrag.
- Wer mehrere Konten hat, sollte die Freibeträge sorgfältig aufteilen, um die Gesamtgrenze nicht zu überschreiten.
- Gemeinschaftskonten (z. B. von Ehepaaren) profitieren vom doppelten Freibetrag.
Beispiel
Bei einer Kaution von 3.000 € und 15 € jährlichen Zinsen bleiben diese mit Freistellungsauftrag komplett steuerfrei — die Bank führt in diesem Fall keine automatische Steuer ab.