Ein Freistellungsauftrag ist ein Formular, das Kunden bei ihrer Bank einreichen, um Kapitalerträge wie Zinsen von der Abgeltungssteuer freizustellen. Damit kann man einen bestimmten Betrag an Zinserträgen steuerfrei erhalten. Pro Person liegt der Sparer-Pauschbetrag in Deutschland aktuell bei 1.000 € für Singles und 2.000 € für Ehepaare (Stand 2025).
Ein Freistellungsauftrag wird bei einer Bank oder einem Geldinstitut eingereicht. Der Auftrag hat den Sinn einen bestimmten Freibetrag an Zinsen und Erträgen nicht zu versteuern, da dieser und einer bestimmten Freistellungsgrenze liegt. Somit muss der freigestellte Betrag nicht mehr in der Steuererklärung zurück geholt werde.
Bezug zur Mietkaution
Wenn die Mietkaution auf einem verzinslichen Mietkautionskonto oder Kautionssparbuch angelegt wird, fallen darauf Zinsen an. Diese Zinsen gelten als Kapitalerträge und unterliegen grundsätzlich der Abgeltungssteuer. Durch einen Freistellungsauftrag kann der Mieter sicherstellen, dass die aufgelaufenen Kautionszinsen bis zum Sparer-Pauschbetrag steuerfrei bleiben.
Praxis-Tipp:
- Banken verlangen einen separaten Freistellungsauftrag für jedes Konto, auf dem Zinsen anfallen.
- Wer mehrere Konten oder Kautionskonten hat, sollte die Beträge so aufteilen, dass der Gesamtfreibetrag nicht überschritten wird.
- Auch für gemeinschaftliche Mietkautionskonten (z. B. von Ehepaaren) gilt der doppelte Freibetrag.
Beispiel:
Ein Mieter legt seine Kaution von 3.000 € auf einem Kautionskonto an und erhält dafür 15 € Jahreszins. Mit einem Freistellungsauftrag kann er diese Zinsen steuerfrei vereinnahmen, ohne dass die Bank automatisch Steuern abführt.