Bei einer Barkaution ist eine unterschriebene Quittung der einzige Nachweis der Zahlung. Dieser Generator erstellt in wenigen Sekunden eine vollständige Quittung — inklusive Betrag in Worten. Alle eingegebenen Daten bleiben ausschließlich in Ihrem Browser.
Ihre Quittung erscheint hier, sobald Sie die Felder ausfüllen.
100 % DSGVO-sicher: Ihre Daten werden nicht gespeichert, nicht an einen Server übertragen und nicht ausgewertet — die gesamte Erstellung erfolgt lokal in Ihrem Browser.
Warum eine Quittung bei der Barkaution unverzichtbar ist
Ohne schriftliche Quittung liegt im Streitfall die Beweislast für die Zahlung beim Mieter. Eine formlose, aber unterschriebene Quittung mit Betrag, Datum und Zweckangabe reicht dafür vollkommen aus — eine notarielle Beglaubigung ist nicht nötig. Mehr zum Hintergrund und zu Alternativen zur Barkaution:Quittung, Beleg oder Nachweis für die Barkaution.
Häufige Fragen
Ist eine mit diesem Generator erstellte Quittung rechtlich ausreichend?
Ja — eine formlose, aber unterschriebene Quittung reicht als Nachweis vollkommen aus. Eine notarielle Beglaubigung ist für die Mietkaution nicht vorgeschrieben. Wichtig ist, dass beide Seiten die ausgedruckte Quittung unterschreiben.
Werden meine eingegebenen Daten irgendwo gespeichert?
Nein. Die gesamte Erstellung läuft ausschließlich im Browser — es werden keine Daten an einen Server übertragen oder gespeichert.
Kann ich die Quittung auch als PDF speichern statt sie auszudrucken?
Ja — im Druckdialog des Browsers lässt sich statt eines Druckers auch "Als PDF speichern" auswählen, die Quittung wird dann als PDF-Datei abgelegt statt gedruckt.
Muss der Betrag wirklich zusätzlich in Worten ausgeschrieben werden?
Gesetzlich nicht zwingend vorgeschrieben, aber üblich und empfehlenswert — die ausgeschriebene Form erschwert nachträgliche Änderungen am Betrag und schafft zusätzliche Klarheit. Der Generator übernimmt die Umwandlung automatisch.
Brauche ich auch bei der Rückzahlung der Kaution eine Quittung?
Ja. Erhält der Mieter die Kaution bar zurück, sollte er sich den Erhalt ebenfalls schriftlich bestätigen lassen — sonst kann der Vermieter im Streitfall behaupten, die Rückzahlung sei bereits erfolgt.
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