Wohnungsgeberbestätigung: Alles, was Sie wissen müssen

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Wohnungsgeberbestätigung: Alles, was Sie wissen müssen

Die Wohnungsgeberbestätigung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Bescheinigung, die den tatsächlichen Einzug in eine Wohnung bestätigt — und Scheinanmeldungen verhindern soll.


Was ist eine Wohnungsgeberbestätigung?

Sie bestätigt, dass ein Mieter tatsächlich in die gemeldete Wohnung eingezogen ist. Anders als die freiwillige Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ist sie gesetzlich verpflichtend.

Fristen für die Anmeldung

Die Bestätigung muss innerhalb von zwei Wochen nach Einzug beim Einwohnermeldeamt eingereicht werden.

Erforderliche Angaben (§ 19 Bundesmeldegesetz)

  • Name des Vermieters
  • Name des Eigentümers (falls abweichend)
  • Name des Mieters
  • Einzugsdatum
  • Adresse der Wohnung

Übermittlungswege

  • Schriftlich: Ausgefülltes Formular wird eingereicht.
  • Elektronisch: Der Vermieter übermittelt die Daten direkt an das Meldeamt; der Mieter erhält eine Identifikationsnummer zur Vorlage bei der Anmeldung.

Ein Mietvertrag ist kein zulässiger Ersatz für die Bestätigung.

Bußgelder bei Verstößen

  • Mieter versäumt die Frist: Bußgeld bis zu 1.000 €
  • Vermieter verweigert die Bestätigung: Bußgeld bis zu 1.000 €
  • Vermieter macht Falschangaben: Bußgeld bis zu 50.000 €

Sonderfälle

Eigenheim: Der Eigentümer unterschreibt die Bestätigung selbst und muss zusätzlich eine Erklärung zur Eigennutzung abgeben.

Untermieter/WG: Der Hauptmieter fungiert als Wohnungsgeber.

Kurzaufenthalte: Bei Aufenthalten unter sechs Monaten ist keine Anmeldung erforderlich.

Auszug: Seit November 2016 ist bei Umzügen innerhalb Deutschlands keine erneute Vermieterbestätigung mehr erforderlich (Ausnahme: internationale Umzüge).

Warum auch Banken die Anmeldebestätigung verlangen

Die Wohnungsgeberbestätigung wird nicht nur beim Einwohnermeldeamt gebraucht: Viele Banken verlangen bei der Eröffnung eines Kontos — auch eines Mietkautionskontos — einen Nachweis der gemeldeten Adresse, da eine Anmeldebestätigung als Identitäts- und Wohnsitznachweis im Rahmen der gesetzlichen Geldwäscheprävention dient. Wer die Meldebestätigung noch nicht hat, kann bei der Kontoeröffnung deshalb ins Stocken geraten — ein weiterer Grund, die Zwei-Wochen-Frist nicht zu verpassen.

Rechte des Vermieters

Vermieter können beim Meldeamt jederzeit kostenlos erfragen, wer an ihrer Adresse gemeldet ist.

Kostenfrage: Eine explizite gesetzliche Regelung zu Gebühren fehlt zwar — Gerichte würden eine Berechnung durch den Vermieter aber vermutlich für unwirksam erklären, da er gesetzlich zur Ausstellung verpflichtet ist.

Was tun, wenn der Vermieter die Bestätigung verweigert?

Da die Wohnungsgeberbestätigung eine gesetzliche Pflicht ist, kann der Mieter die Ausstellung notfalls gerichtlich durchsetzen. In der Praxis hilft oft schon der Hinweis auf das mögliche Bußgeld von bis zu 1.000 € gegen den Vermieter bei Verweigerung — die meisten Fälle lassen sich damit ohne Klage lösen. Der Mieter selbst hat keinen Einfluss darauf, wie das Meldeamt reagiert, wenn keine Bestätigung vorliegt: Ohne sie kann die Anmeldung nicht abgeschlossen werden.

Häufige Fragen

Was passiert, wenn ich mich nicht rechtzeitig anmelde?

Neben dem möglichen Bußgeld drohen praktische Probleme — etwa bei Behördengängen, Bankkontoeröffnungen oder Vertragsabschlüssen, die eine gemeldete Adresse voraussetzen.

Braucht jede Person im Haushalt eine eigene Bestätigung?

Nein — eine Bestätigung pro Wohnung reicht aus, alle einziehenden Personen können darauf gemeinsam erfasst werden.

Gilt die Pflicht auch bei einem Umzug innerhalb desselben Hauses?

Ja — jeder Adresswechsel, auch innerhalb desselben Gebäudes (z. B. andere Wohnungsnummer), erfordert grundsätzlich eine neue Anmeldung mit Wohnungsgeberbestätigung.


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