Die Mietkaution ist eine erhebliche Summe, die man beim Einzug hinterlegt und erst am Ende des Mietverhältnisses zurückerhält – vorausgesetzt, es bestehen keine berechtigten Forderungen seitens des Vermieters.

Doch selbst kleine Nachlässigkeiten können dazu führen, dass ein Teil der Kaution einbehalten wird. Hier sind zehn wichtige Punkte, auf die man unbedingt achten sollte, um die Mietkaution in voller Höhe zurückzubekommen.

 

1. Gründliches Übernahmeprotokoll bei Einzug

Ein detailliertes Übernahmeprotokoll ist die Basis, um Streitigkeiten zu vermeiden. Alle Mängel und der Zustand der Wohnung sollten hier dokumentiert werden. Fotos von bestehenden Schäden sind empfehlenswert, da sie als zusätzlicher Nachweis dienen und im Streitfall Klarheit schaffen. Auch wenn man beim Einzug nicht an den Auszug denkt: Nehmen Sie sich Zeit dafür und schreiben jeden Punkt auf, der bei einem späteren Auszug relevant sein könnte.

2. Regelmäßige Pflege und Reinigung der Wohnung

Eine saubere und gut gepflegte Wohnung hinterlässt nicht nur einen positiven Eindruck, sondern beugt auch Abnutzung vor. Kalkablagerungen, Fettansammlungen und Schimmel lassen sich meist durch regelmäßige Reinigung verhindern. Diese einfachen Maßnahmen reduzieren das Risiko, dass der Vermieter für eine Grundreinigung Geld einbehält.

3. Mängel und Schäden sofort melden

Wenn im Laufe der Mietzeit ein Schaden auftritt, ist es ratsam, diesen umgehend dem Vermieter zu melden. Verzögert man die Meldung, kann das als Versäumnis gewertet werden, was wiederum den Anspruch auf vollständige Rückzahlung der Kaution mindern könnte. Besonders bei Schäden, die sich ausweiten können – wie Feuchtigkeitsschäden, Schimmelbildung oder defekten Einbauten – sollte man nicht zögern. Eine frühzeitige Meldung ermöglicht es dem Vermieter, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um größere Folgeschäden zu verhindern. Vermieter sind schließlich am Werterhalt ihrer Immobilie interessiert, und eine gute Kommunikation hilft beiden Seiten, Streitigkeiten zu vermeiden.

Auch die eigene Haftpflichtversicherung spielt hier eine wichtige Rolle. Schäden, die durch Fahrlässigkeit des Mieters entstehen, wie beispielsweise ein Wasserschaden durch eine undichte Waschmaschine oder ein beschädigter Bodenbelag, können oft von der Haftpflichtversicherung übernommen werden. Es ist sinnvoll, den Schaden nach der Meldung an den Vermieter auch bei der Versicherung anzuzeigen. Dabei sollte man alle relevanten Unterlagen wie Fotos des Schadens und eventuell Belege für erste Maßnahmen bereitstellen, um den Schadensfall korrekt abzuwickeln.

Eine schnelle Reaktion und klare Absprachen sorgen nicht nur dafür, dass der Schaden professionell behoben wird, sondern erhöhen auch die Chancen, die Kaution bei Mietende in voller Höhe zurückzuerhalten. Wer hier sorgsam handelt, zeigt Verantwortungsbewusstsein und vermeidet unnötige Kosten.

4. Reparaturen und eigene Umbauten abstimmen

Mietwohnung Umbau Mietkaution

Eingriffe wie das Anbringen neuer Lampen, das Bohren von Löchern oder der Einbau eigener Schränke sollten stets mit dem Vermieter abgestimmt werden. Auch für Schönheitsreparaturen wie Streichen ist eine vorherige Absprache sinnvoll. Andernfalls kann der Vermieter verlangen, dass die Wohnung in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt wird – auf eigene Kosten.

Tipp: Was darf als Schönheitsreparatur mit der Mietkaution verrechnet werden?

5. Vertragsgerechte Renovierung bei Auszug

Es ist wichtig, die vertraglich vereinbarten Schönheitsreparaturen einzuhalten. Diese umfassen häufig das Streichen von Wänden, das Ausbessern von Bohrlöchern und eine Grundreinigung der Böden. Schadhafte Stellen sollten fachgerecht instand gesetzt werden. Bei unzureichender Renovierung kann der Vermieter die Kaution zur Behebung dieser Mängel einbehalten.

Jedoch sollte man sich bewusst sein, dass Mietverträge individuell gestaltet werden können und die Regelungen zu Schönheitsreparaturen nicht in jedem Fall gültig oder verpflichtend sind. Standardverträge, wie sie beispielsweise von Organisationen wie Haus & Grund angeboten werden, enthalten häufig Klauseln zu Schönheitsreparaturen, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Diese sind oft so formuliert, dass sie den Vermieter absichern, etwa durch Vorgaben zur Farbwahl oder zum Zustand bei Auszug.

Als Mieter ist es ratsam, den Vertrag vor der Unterzeichnung sorgfältig zu prüfen, insbesondere Passagen zu Schönheitsreparaturen. Einige Klauseln, wie pauschale Renovierungsverpflichtungen unabhängig vom Zustand der Wohnung, wurden vom Bundesgerichtshof (BGH) für unwirksam erklärt (z. B. BGH, Urteil vom 18.03.2015, Az. VIII ZR 185/14). Unklare oder einseitig belastende Formulierungen können mit dem Vermieter verhandelt und gegebenenfalls vor Vertragsabschluss entfernt oder angepasst werden.

Ein individueller Mietvertrag kann somit sowohl Spielräume für den Mieter als auch klare Regelungen für den Vermieter schaffen. Wer sich unsicher ist, ob die vereinbarten Klauseln rechtlich zulässig sind, kann eine rechtliche Beratung in Anspruch nehmen, um unangenehme Überraschungen bei der Rückgabe der Wohnung zu vermeiden.

6. Streichen in neutralen Farben

Falls die Wohnung während der Mietzeit bunt gestrichen wurde, sollte beim Auszug darauf geachtet werden, die Wände in neutralen Farben (meist Weiß) zurückzugeben, falls dies im Mietvertrag verlangt wird. Viele Vermieter akzeptieren keine farbigen Wände und könnten eine neutrale Neugestaltung verlangen – auf Kosten des Mieters, wenn dieser es selbst nicht erledigt.

Der Bundesgerichtshof urteilte (BGH, Urteil vom 06.11.2013, Az. VIII ZR 416/12), dass der Vermieter das Streichen in neutralen Farben verlangen kann, sofern dies klar im Mietvertrag geregelt ist. Dies gilt jedoch nicht pauschal für Schönheitsreparaturen – die Pflicht hierzu muss rechtlich wirksam vereinbart sein. Sind Klauseln zur Farbgestaltung unwirksam oder fehlt eine klare Vereinbarung, kann der Vermieter keine neutralen Wände fordern. Daher lohnt sich ein Blick in den Mietvertrag, um Streitigkeiten zu vermeiden und unnötige Kosten zu umgehen.

7. Bohrlöcher und Beschädigungen fachgerecht schließen

Bohrlöcher sind im Alltag oft unvermeidlich. Beim Auszug sollten diese jedoch fachgerecht verschlossen werden, da sie ansonsten als Mängel gelten könnten, die der Vermieter auf Kosten der Kaution behebt. Um Bohrlöcher selbst zu reparieren, empfiehlt es sich, eine einfache Wandspachtelmasse aus dem Baumarkt zu verwenden. Die Anwendung ist unkompliziert: Die Masse wird mit einem Spachtel direkt in das Loch gedrückt, geglättet und nach dem Trocknen leicht abgeschliffen, um eine ebene Oberfläche zu schaffen. Für größere Löcher oder Schäden kann ein spezielles Reparaturset erforderlich sein, das zusätzlich eine Grundierung oder Füllstoff enthält.

Manchmal verlangt der Vermieter, dass die Wände in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt werden, was in der Regel bedeutet, sie zu streichen. Hierbei sollte man darauf achten, dass die Wandfarbe zur bestehenden Farbgebung passt, um ein gleichmäßiges Ergebnis zu erzielen. Falls die Wände stark verschmutzt oder abgenutzt sind, ist ein neuer Anstrich mit hochwertiger Dispersionsfarbe eine gute Lösung.

Auch kleine Risse oder Kratzer in Böden und Wänden, die über normale Abnutzung hinausgehen, sollten repariert werden. Für Laminat oder Holzfußböden eignen sich Reparaturwachse oder spezielle Retusche-Stifte, die in verschiedenen Farbtönen erhältlich sind. Diese Materialien lassen sich leicht auftragen und können kleinere Schäden fast unsichtbar machen. Für Fliesen oder Steinböden empfiehlt sich ein Füllmaterial, das farblich an die Fliese angepasst ist, um eine unauffällige Reparatur durchzuführen. Wer sich unsicher fühlt, kann auf Online-Tutorials oder DIY-Anleitungen zurückgreifen, die Schritt-für-Schritt-Anleitungen bieten, um eine professionelle Ausführung zu gewährleisten.

Mit diesen Maßnahmen hinterlässt man die Wohnung in einem Zustand, der der Rückzahlung der Kaution nicht im Wege steht.

8. Schlüssel vollständig zurückgeben

Einer der häufigsten Gründe für Abzüge von der Kaution sind fehlende Schlüssel. Bei Auszug sollte man sicherstellen, dass alle übergebenen Schlüssel zurückgegeben werden – auch Kopien oder Ersatzschlüssel, die während der Mietzeit angefertigt wurden. Der Vermieter könnte andernfalls für die Kosten eines Schlosswechsels aufkommen. Diese Kosten können erheblich sein, insbesondere wenn es sich um ein Schließsystem handelt, bei dem mehrere Schlösser oder sogar die gesamte Anlage ausgetauscht werden müssen.

In Mehrfamilienhäusern, in denen der Schlüssel Zugang zu gemeinschaftlich genutzten Bereichen wie Hauseingängen, Kellern oder Garagen gewährt, können die Kosten schnell mehrere hundert Euro oder sogar über 1.000 Euro betragen. Die genauen Kosten hängen vom Umfang des Schließsystems und der Dringlichkeit des Austauschs ab. Ein Notschlosstausch außerhalb der regulären Geschäftszeiten kann die Rechnung zusätzlich erhöhen. Um diese unnötigen Ausgaben zu vermeiden, ist es ratsam, vor dem Auszug alle Schlüssel zu überprüfen und vollständig zu übergeben.

9. Dokumentation des Zustands bei Auszug

Ebenso wie beim Einzug empfiehlt es sich, den Zustand der Wohnung beim Auszug zu dokumentieren. Erneut ist ein Übergabeprotokoll sinnvoll, in dem festgehalten wird, ob alle Schönheitsreparaturen und Reinigungen abgeschlossen sind. Fotos sind eine wertvolle Ergänzung, falls es später zu Diskussionen kommt.

10. Offene Betriebskosten und Nebenkosten begleichen

Oftmals wird ein Teil der Kaution bis zur finalen Betriebskostenabrechnung zurückbehalten. Wer sicherstellen möchte, dass die Kaution vollständig und schnell zurückgezahlt wird, sollte offene Rechnungen begleichen und Rückstände vermeiden. Falls es am Ende des Mietverhältnisses zu einer Nachforderung kommt, ist der Vermieter in der Regel berechtigt, diese von der Kaution abzuziehen.

Tipp: Mit einer Mietkautionbürgschaft kann man auch eine vorhandene Kaution ablösen, um so an das gebundene Kapital zu kommen. Dieses kann man dann bspw. für die nächste Kaution beim Umzug nutzen. Wird ein längerfristiges Mietverhältnis angestrebt, so kann ein Mietkautionsdepot eine passende Lösung sein, um langfristig die Kaution gewinnbringend anzulegen.

Fazit: Sorgfalt und Kommunikation als Schlüssel zur vollen Kaution

Durch sorgfältige Pflege, eine klare Kommunikation mit dem Vermieter und das Einhalten der vertraglich festgelegten Bedingungen kann man sicherstellen, dass die Mietkaution nicht durch unnötige Abzüge belastet wird. Von der ersten Wohnungsbegehung bis zur finalen Übergabe: Wer auf Details achtet und Mängel transparent festhält, erhöht die Chancen, die Kaution in voller Höhe zurückzubekommen.


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Autor: Mietkaution Redaktion

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