Mietbescheinigung: Was sie ist, wofür man sie braucht

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Mietbescheinigung: Was sie ist, wofür man sie braucht

Die Mietbescheinigung dient als schriftlicher Nachweis über ein bestehendes oder früheres Mietverhältnis — häufig gegenüber Behörden benötigt.


Was ist eine Mietbescheinigung?

Eine Mietbescheinigung ist eine schriftliche Bestätigung des Vermieters oder der Hausverwaltung über die Wohnsituation. Sie ist gesetzlich nicht grundsätzlich verpflichtend, wird aber notwendig, sobald eine Behörde sie anfordert.

Wann wird sie benötigt?

1. Anträge auf Sozialleistungen: Jobcenter und Sozialämter benötigen sie zur Prüfung der monatlichen Wohnkosten, ob Heizkosten inklusive sind, der Haushaltsgröße und der umlagefähigen Kosten.

2. Wohngeldanträge: Behörden benötigen unter Umständen eine Bestätigung, wenn sich die Mietkosten seit Vertragsabschluss geändert haben.

3. Wohnungswechsel: Neue Vermieter fordern mitunter eine Bestätigung über die ordnungsgemäße Beendigung des vorherigen Mietverhältnisses oder das Fehlen von Mietrückständen.

4. Sonstige Zwecke: Arbeitgeber, Versicherungen und Banken verlangen sie gelegentlich für Kreditanträge oder Förderungen.

Wer stellt die Bescheinigung aus?

  • Vermieter
  • Hausverwaltungen
  • Wohnungsbaugesellschaften
  • Genossenschaften

Vermieter müssen die Bescheinigung ausstellen, wenn Behörden dies verlangen — zusätzliche Gebühren dürfen dafür nicht erhoben werden.

Erforderliche Inhalte

Angaben zur Immobilie: Adresse, Wohnfläche, Zimmerzahl, Heizungsart, Baujahr (optional)

Angaben zum Mietverhältnis: Namen der Mieter, Beginn und ggf. Ende des Mietverhältnisses, Haushaltsgröße, Angaben zur Haustierhaltung

Kostenaufstellung: Kaltmiete, Nebenkosten, Heizkosten, Warmmiete, umlagefähige vs. nicht umlagefähige Kosten, separat gezahlte Nebenkosten

Weitere Angaben: Höhe und Art der Mietkaution, ggf. Mietrückstände

Mietbescheinigung vs. Mietschuldenfreiheitsbescheinigung

DokumentZweck
MietbescheinigungNachweis über Miete, Wohnfläche, Kosten und Mietverhältnis
MietschuldenfreiheitsbescheinigungBestätigung fehlender Mietrückstände

Während die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung freiwillig ist, ist die Mietbescheinigung auf behördliches Verlangen verpflichtend.

Wie erhält man die Bescheinigung?

  1. Beim Vermieter oder der Hausverwaltung anfragen
  2. Offizielles Formular (von Jobcenter, Wohnungsamt etc.) bereitstellen
  3. Vom Vermieter ausfüllen und unterschreiben lassen
  4. Bei der zuständigen Behörde einreichen

Kann der Vermieter die Ausstellung verweigern?

Nein — bei behördlichem Verlangen besteht eine gesetzliche Pflicht. Eine Weigerung kann Bußgelder nach sich ziehen. Freiwillige Bescheinigungen wie die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung kann der Vermieter dagegen ablehnen.

Häufige Fragen

Kostet die Ausstellung einer Mietbescheinigung etwas?

Nein, der Vermieter darf für die Ausstellung keine zusätzliche Gebühr verlangen, wenn eine Behörde die Bescheinigung anfordert.

Wie lange dauert es, bis der Vermieter die Bescheinigung ausstellt?

Eine feste gesetzliche Frist gibt es nicht, in der Praxis sollte sie aber innerhalb weniger Werktage ausgestellt werden. Bei Verzögerungen hilft eine schriftliche Erinnerung mit Fristsetzung.

Kann ich das Formular als Mieter selbst vorausfüllen?

Ja, das beschleunigt den Prozess häufig — der Vermieter muss die Angaben aber prüfen, bestätigen und unterschreiben, bevor das Dokument gültig ist.

Was kann ich tun, wenn der Vermieter nicht reagiert?

Eine schriftliche Mahnung mit angemessener Frist ist der erste Schritt. Bleibt der Vermieter untätig, kann die zuständige Behörde teilweise auch andere Nachweise wie Kontoauszüge akzeptieren, bis die Bescheinigung nachgereicht wird.

Gilt die Mietbescheinigung auch bei einem Untermietverhältnis?

Ja, auch Untermieter können eine Mietbescheinigung benötigen — ausgestellt wird sie in diesem Fall vom Hauptmieter als Vermieter des Untermietverhältnisses.


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