Bewerbung für eine Wohnung: 5 Tipps, um die Traumwohnung zu bekommen
In gefragten Lagen bewerben sich oft Dutzende Interessenten auf eine einzige Wohnung. Sie können nicht beeinflussen, wie viele Mitbewerber es gibt, aber sehr wohl, wie gut Sie vorbereitet sind. Diese fünf Tipps helfen Ihnen, aus der Masse herauszustechen – und dabei nicht mehr preiszugeben, als nötig ist.
1. Unterlagen vorab zusammenstellen
Vermieter sortieren bei vielen Bewerbungen schnell aus. Wer sofort alles liefern kann, bleibt im Rennen. Legen Sie sich deshalb einen Ordner an, digital als PDF und für Besichtigungen auch ausgedruckt:
- Ausgefüllte Mieterselbstauskunft
- Aktuelle SCHUFA-Auskunft (nicht älter als etwa drei Monate)
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate (Gehaltsabrechnungen, bei Selbstständigen Einkommensnachweis oder Steuerbescheid)
- Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des bisherigen Vermieters
- Ausweiskopie mit geschwärzter Seriennummer und Zugangsnummer – bei der ersten Bewerbung reicht oft noch keine
Datensparsam bleiben: Schick nicht gleich alles an jeden. Für den ersten Kontakt genügen Anschreiben und ein kurzes Profil. Die vollständigen Unterlagen geben Sie, wenn Sie in der engeren Auswahl sind. Das schützt Ihre Daten, falls sich eine Anzeige als unseriös herausstellt.
2. Realistisch bei der Wohnungswahl bleiben
Vermieter rechnen häufig mit der Faustregel, dass die Kaltmiete etwa ein Drittel des Haushaltsnettoeinkommens nicht übersteigen sollte. Das ist keine gesetzliche Grenze, aber ein verbreiteter Maßstab. Wohnungen weit darüber zu besichtigen, kostet Zeit und Nerven, ohne dass Ihre Chancen steigen. Rechnen Sie vorher durch, was Sie sich dauerhaft leisten können – inklusive Nebenkosten und der einmaligen Kaution.
Wenn Ihr Einkommen knapp ist, lohnt sich ein ehrlicher Blick auf Alternativen: ein zusätzlicher Mitbewerber im Haushalt, eine Mietbürgschaft der Eltern oder ein etwas kleineres Objekt.
3. Bei der Besichtigung gut vorbereitet auftreten
- Pünktlich kommen – bei Sammelbesichtigungen zählt der erste Eindruck
- Konkrete Fragen stellen: Wie hoch sind die Nebenkosten? Welche Heizung gibt es? Wie ist der Zustand von Bad und Fenstern? Ist der Mietvertrag befristet?
- Höflich und interessiert auftreten, aber nicht aufdringlich
- Zustand der Wohnung aufmerksam prüfen: Feuchtigkeit, Schimmelspuren, Wasserflecken, Elektrik
Vor allem aber: Sie suchen auch den Vermieter aus. Wirkt jemand unfreundlich, ausweichend oder drängt zur schnellen Unterschrift, ist das ein Hinweis darauf, wie das Mietverhältnis später laufen könnte.
4. Das Anschreiben persönlich halten
Ein kurzes, individuelles Anschreiben hebt Ihre Bewerbung von reinen Formular-Bewerbungen ab. Nennen Sie Beruf, Haushaltsgröße, gewünschten Einzugstermin und den Grund für den Umzug, und gehen Sie mit einem Satz auf die konkrete Wohnung ein. Mehr als eine Seite braucht es nicht. Vermieter vermieten letztlich an Menschen, nicht nur an Einkommensnachweise.
Ein Foto ist freiwillig. Sie müssen keines beilegen.
5. Bei der Mietkaution Klarheit schaffen
Die Kaution ist bei vielen Mietern die größte Sorge. Der Vermieter darf höchstens drei Nettokaltmieten verlangen (§ 551 BGB), und Sie dürfen sie in drei gleichen Monatsraten zahlen. Mehr dazu: Ratenzahlung der Mietkaution.
Was Ihnen im Auswahlverfahren helfen kann:
- Signalisieren Sie, dass Sie die Kaution zum Mietbeginn bereitstellen können, und nennen Sie die Form (Barkaution, Ratenzahlung, Bürgschaft).
- Wenn die Rücklagen fehlen, kann eine Bürgschaft eine Alternative sein, zum Beispiel von den Eltern oder als Mietkautionsbürgschaft. Fragen Sie aber vorher, ob der Vermieter sie akzeptiert, denn einen Anspruch darauf haben Sie nicht.
- Studierende finden Hinweise in Mietkaution für Studenten.
Achtung vor Vorkasse: Überweisen Sie niemals Kaution, Schlüsselgeld oder „Reservierungsgebühren“, bevor Sie die Wohnung gesehen und einen Mietvertrag in der Hand haben. Das ist die häufigste Masche bei Fake-Anzeigen.
Warnzeichen bei Wohnungsanzeigen
- Die Miete liegt auffällig weit unter dem Marktniveau
- Der „Vermieter“ sitzt im Ausland und kann keine Besichtigung anbieten
- Geld wird vor Besichtigung oder Vertragsschluss verlangt, etwa per Überweisung, Gutschein oder Bargeldtransfer
- Es wird sofort Druck gemacht („viele andere Interessenten“)
- Gefragt wird nach Kopien von Ausweis, Kontoauszügen oder Bankdaten schon vor der Besichtigung
Häufige Fragen
Muss ich die SCHUFA-Auskunft schon zur ersten Besichtigung mitbringen?
Nicht zwingend. Viele Vermieter fragen Unterlagen erst von Bewerbern in der engeren Auswahl ab. Wer sie aber sofort vorlegen kann, ist bei mehreren ähnlichen Interessenten im Vorteil. Üblich ist die Bonitätsauskunft zur Vorlage bei Vermietern, nicht die vollständige Selbstauskunft. Mehr: SCHUFA-Auskunft für Vermieter.
Welche Fragen muss ich als Mieter nicht beantworten?
Fragen zu Religion, Parteizugehörigkeit, Schwangerschaft, Familienplanung oder Gesundheit gehen den Vermieter in der Regel nichts an. Zulässig sind vor allem Fragen, die für das Mietverhältnis relevant sind, etwa zu Einkommen, Beruf und Zahl der einziehenden Personen. Details: Mieterselbstauskunft.
Erhöht ein höheres Kautionsangebot meine Chancen?
Nein. Die Kaution ist auf maximal drei Nettokaltmieten begrenzt (§ 551 BGB). Mehr darf der Vermieter nicht verlangen, und Sie sollten auch nicht mehr anbieten.
Darf ein Vermieter Geld für die Besichtigung oder Bewerbung verlangen?
Nein, das ist ein Warnzeichen. Seriöse Vermieter verlangen weder Gebühren für Besichtigungen noch Vorauszahlungen, bevor ein Mietvertrag besteht. Wer vor der Besichtigung Geld oder die Kaution überweisen soll, sollte abbrechen.