
Private Vermieter müssen die Mietkaution getrennt von ihrem eigenen Vermögen anlegen — und zwar verzinst. Dafür braucht es ein eigenes Konto. Diese Seite zeigt, welche Kontotypen es gibt, was die Bank verlangt und wo die typischen Fehler liegen.
Mietkaution gesetzeskonform & ohne Aufwand verwalten
Digitale Treuhandkonten für Vermieter – gesetzeskonform & schnell eingerichtet
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- 100 % gesetzeskonform gemäß § 551 BGB
- Alle Mietkautionen zentral & übersichtlich verwalten
- Sofort einsatzbereit – kein Banktermin nötig
- Nach Mietende schnell & unkompliziert auflösen
Was ist ein Mietkautionskonto?
Ein Mietkautionskonto ist ein Konto, auf dem die Mietkaution getrennt vom Vermögen des Vermieters liegt. Die Kaution ist eine Sicherheit für Forderungen aus dem Mietverhältnis, etwa Schäden oder offene Nebenkosten. Sie gehört nicht zum freien Vermögen des Vermieters: Er darf sie weder ausgeben noch mit eigenem Geld mischen. Die Grundlage ist § 551 Abs. 3 BGB. Die getrennte Anlage ist verpflichtend; wer sie missachtet, riskiert Rückforderungen, Zinsnachzahlungen und im Streit um die Kaution erhebliche Nachteile.
Zur Pflicht gehört außerdem, dass die Kaution verzinst wird — üblich ist der Satz für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist. Die Zinsen stehen dem Mieter zu und erhöhen die Sicherheit. Wie das Gesetz im Detail aufgebaut ist, steht in § 551 BGB einfach erklärt.
Warum sich eine digitale Lösung für die Kontoeröffnung lohnt
Rechtlich von Anfang an korrekt
Erfüllt § 551 Abs. 3 BGB direkt bei der Einrichtung, keine Nachbesserung nötig.
In Minuten eingerichtet
Kein Banktermin, keine Wartezeit — Formular ausfüllen und loslegen.
Ohne laufende Kosten
Keine Einrichtungs- oder Kontoführungsgebühr wie bei vielen Filialbanken.
Für mehrere Mietobjekte geeignet
Unterkonten pro Mieter in einer zentralen Übersicht statt Einzelkonten pro Filiale.
Verfügbare Kontotypen
Mieterkonto mit Sperrvermerk: Ein Sparkonto auf den Namen des Mieters, das zugunsten des Vermieters gesperrt oder verpfändet ist. Der Vermieter kommt nur mit Zustimmung des Mieters oder mit einem Titel an das Geld heran. Das Konto ist gesetzeskonform, aber administrativ aufwendig, weil die Bank beide Seiten einbinden muss.
Treuhandkonto: Ein offenes Treuhandkonto auf den Namen des Vermieters, das der Bank als Kautionskonto bekannt ist und dem jeweiligen Mieter eindeutig zugeordnet wird. Die Trennung vom Privatvermögen ist hier entscheidend. Mehr dazu: Treuhandkonto für die Mietkaution.
Digitale Lösungen: Speziell entwickelte Plattformen wie Smartmiete bieten digitale Dokumentation, transparente Zinsberechnung und einfache Rückzahlung nach Mietende.
Wer die Kosten der Varianten vergleichen will, findet bei Filialbank oder Online-Kautionskonto die wichtigsten Unterschiede, bei Bestes Kautionskonto für private Vermieter drei Optionen im Vergleich.
Verzinsung und Rückzahlung
Die Kaution muss zinsbringend angelegt werden. Die Kosten der Kontoführung trägt der Vermieter; sie dürfen nicht von der Kaution oder den Zinsen abgezogen werden. Die Kapitalerträge gehören dem Mieter — wie das steuerlich abgewickelt wird, steht im Artikel Freistellungsauftrag für Zinsen auf die Mietkaution.
Nach Mietende erfolgt die Rückzahlung samt Zinsen, sobald der Vermieter geprüft hat, ob Forderungen offen sind. Die Rechtsprechung räumt ihm dafür eine angemessene Frist ein, die regelmäßig bis zu sechs Monate reichen kann. Eine Teilbehaltung ist nur für tatsächlich bestehende, bezifferbare Forderungen möglich.
Erforderliche Unterlagen
Typischerweise werden benötigt:
- Mietvertrag mit vereinbarter Kautionshöhe
- Mieter- und Wohnungsdaten (Name, Anschrift, Mietbeginn)
- Legitimationsunterlagen des Vermieters (Personalausweis)
- Steuer-Identifikationsnummer des Vermieters, bei einem Konto auf den Namen des Mieters auch die des Mieters
- IBAN eines Referenzkontos für spätere Rückzahlungen
Bei Online-Anbietern kommt meist eine Identitätsprüfung per Video oder Post-Ident dazu; was dabei abgefragt wird, erklärt der Artikel KYC bei der Mietkaution.
Schritt für Schritt zum Mietkautionskonto
Kontotyp wählen
Klassisches Bankkonto, Treuhandkonto oder digitale Plattform.
Konto eröffnen
Bei digitalen Anbietern meist vollständig online in wenigen Minuten.
Mieter informieren
Über die Kontodaten, damit die Kaution fristgerecht eingezahlt werden kann.
Einzahlung überwachen
Idealerweise mit automatischer Bestätigung.
Zinsen dokumentieren
Für eine reibungslose Abrechnung bei Auszug.
Typische Fehler bei der Eröffnung
- Kaution auf dem Privatkonto belassen oder mit anderem Geld vermischt.
- Kein Hinweis an den Mieter auf die Kontodaten, sodass die Raten auf ein falsches Konto fließen.
- Zinsen nicht gutgeschrieben oder bei Mietende nicht nachgewiesen.
- Sammelkonto ohne Zuordnung zum einzelnen Mieter.
- Konto nicht an den Käufer übergeben, wenn die Wohnung den Besitzer wechselt.
Weitere Stolpersteine nennt der Artikel Die 7 häufigsten Fehler bei der Mietkaution. Wer mehrere Wohnungen hat, findet Organisationstipps in Mietkaution-Chaos.
Was kostet die Kontoeröffnung?
| Klassische Filiale | Digitale Lösung |
|---|---|
| Teils Einrichtungsgebühr | Meist kostenlos |
| Terminvereinbarung nötig | Sofort online verfügbar |
| Manuelle Kontoführung | Automatische Zuordnung & Benachrichtigung |
| Papierbasierte Unterlagen | Digitale Dokumentation |
Ein Vergleich aller Anbieter lohnt sich: Mietkautionskonto Anbieter im Vergleich
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Kann ich für mehrere Mietobjekte dasselbe Kautionskonto nutzen?
Nicht als reines Sammelkonto ohne Trennung — jede Kaution muss einem konkreten Mieter eindeutig zuordenbar bleiben. Digitale Anbieter lösen das meist über separate Unterkonten pro Mieter innerhalb einer zentralen Übersicht.
Wann muss das Konto spätestens eröffnet sein?
Die Kaution wird mit der ersten Rate zu Mietbeginn fällig; der Mieter darf sie in drei gleichen Monatsraten zahlen. Das Konto sollte deshalb vor der Schlüsselübergabe stehen, damit die Kontodaten rechtzeitig im Mietvertrag oder in einem Begleitschreiben stehen.
Wer zahlt die Kontoführungskosten?
Der Vermieter. Kosten für die Anlage dürfen nicht von der Kaution oder den Zinsen abgezogen werden, weil sie zu seinen Pflichten aus § 551 Abs. 3 BGB gehören. Abweichende Vereinbarungen zulasten des Mieters sind nach § 551 Abs. 4 BGB unwirksam.
Was passiert mit dem Konto, wenn ich die Immobilie verkaufe?
Der Erwerber tritt nach § 566a BGB in die Rechte und Pflichten aus der Kaution ein. Der bisherige Vermieter haftet daneben weiter, wenn der Erwerber die Kaution bei Mietende nicht zurückzahlen kann. Die Übertragung des Kontos oder der Kautionsmittel sollte deshalb im Kaufvertrag ausdrücklich geregelt werden.
Quellen
- Primärquelle § 551 BGB – Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten — Bundesministerium der Justiz
- Primärquelle § 566a BGB – Mietsicherheit — Bundesministerium der Justiz
Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Streit um die Kaution helfen Eigentümerverband oder Fachanwalt.